Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Anwaltsprozeß - Gerichtszulassung - Auftreten vor Bezirksgericht - Zweigstelle in neuem Bundesland - Kanzlei in altem Bundesland - Eintragung in Rechtsanwaltsliste
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BRAO §§ 27 f.; ZPO § 78 Abs. 1
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in Rechtsanwaltsliste
Papierfundstellen
- BGHZ 117, 382
- NJW 1992, 1512
- ZIP 1992, 646
- MDR 1992, 614
- NJ 1992, 263
- VersR 1992, 895
- WM 1992, 1047
- BB 1992, 952
- AnwBl 1992, 269
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät
Auszug aus BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92
Sowohl nach der Bundesrechtsanwaltsordnung als auch nach dem Rechtsanwaltsgesetz darf ein Rechtsanwalt aber (von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen abgesehen) nur eine Kanzlei einrichten (BGHZ 108, 290, 294).
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im Zusammenhang mit der Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in Bad H. hatte und in Bad D. ein Zweitbüro im Sinn der "Anordnung über Büros außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwälte" vom 17. April 1990 (GBl-DDR I 241) unterhielt, entschieden, daß der im Einigungsvertrag (hier: Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 5 Buchst. b) verwendete Begriff der Kanzlei insoweit nicht anders zu verstehen ist als in §§ 27 f BRAO und §§ 24 ff des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG) der ehemaligen DDR vom 13. September 1990 (GBl-DDR I 1504), so daß ein "Büro" im Sinn der Anordnung vom 17. April 1990 und eine Zweigstelle im Sinn von § 28 BRAO und § 26 RAG-DDR nicht unter den im Einigungsvertrag verwendeten Begriff der Kanzlei fallen (BGHZ 117, 382, 384). - BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96
Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung
(1) Das Zweigstellenverbot, von dessen Verfassungsmäßigkeit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis in die jüngste Zeit ohne weiteres ausgegangen ist (vgl. BGHZ 108, 290, 294; 117, 382, 384; 119, 225, 227 - Überörtliche Anwaltssozietät), verletzt auch unter den heutigen Verhältnissen nicht die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung (vgl. dazu auch OLG Stuttgart NJW 1993, 1336, 1337;… Feuerich/Braun aaO § 28 Rdn. 2;… vgl. aber auch Henssler/Prütting aaO § 28 Rdn. 4;… Kleine-Cosack aaO § 28 Rdn. 2). - BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …
Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 20. März 1992 zurückgewiesen (V ZB 7/92V ZB 7/92, WM 1992, 1047 ff; vgl. hierzu Anmerkung von Kleine/Kosack, EwiR 92, 511, 512).
- BGH, 02.12.1992 - XII ZB 124/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit des …
Sie ist deshalb nicht befugt, vor den Bezirksgerichten zu vertreten (BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 - BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Postulationsfähigkeit 2 = NJW 1992, 1512; BezG Dresden DtZ 1992, 124).Zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuchs hat sich der Beklagte auf die Entscheidung BGH NJW 1985, 496 berufen und dazu ausgeführt: Im Zeitpunkt der Berufungseinlegung sei der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 - noch nicht veröffentlicht gewesen.
- BGH, 06.07.1992 - II ZB 1/92
Postulationsfähigkeit vor dem Bezirksgericht bei Unterhalt eines Zweitbüros
Diese ausdrücklich angeordnete Durchbrechung des Lokalisationsprinzips erklärt sich daraus, daß im Gebiet der früheren DDR Rechtsanwälte nach dem weiterhin geltenden (Anlage II Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 1 des Einigungsvertrages) Rechtsanwaltsgesetz (RAG) vom 13. September 1990 (GBl DDR I S. 1504) nicht bei einem bestimmten Gericht, sondern allgemein zugelassen werden (BGH, Beschl. v. 20. März 1992 - V ZB 7/92, NJW 1992, 1512, auch zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; Bergerfurth, DtZ 1990, 350, 351;… Thomas/Putzo, ZPO, Nachtrag zur 16. Auflage, Einigungsvertrag Rdn. 22).Deshalb hat der Senat ihn auf die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 20. März 1992 (aaO) hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen …
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im Zusammenhang mit der Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in Bad H. hatte und in Bad D. ein Zweitbüro im Sinn der "Anordnung über Büros außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwälte" vom 17. April 1990 (GBl-DDR I 241) unterhielt, entschieden, daß der im Einigungsvertrag (hier: Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 5 Buchst. b) verwendete Begriff der Kanzlei insoweit nicht anders zu verstehen ist als in §§ 27 f BRAO und §§ 24 ff des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG) der ehemaligen DDR vom 13. September 1990 (GBl-DDR 1 1504), so daß ein "Büro" im Sinn der Anordnung vom 17. April 1990 und eine Zweigstelle im Sinn von § 28 BRAO und § 26 RAG-DDR nicht unter den im Einigungsvertrag verwendeten Begriff der Kanzlei fallen (BGHZ 117, 382, 384). - BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93 Soweit vor den Bezirksgerichten aber Anwaltszwang besteht, ist die Postulationsfähigkeit nach Anlage I, Kap. III, Sachgeb. A, Abschnitt III, Nr. 5 b des Einigungsvertrags jedoch ausdrücklich daran gebunden, daß der Anwalt im Beitrittsgebiet eine Kanzlei unterhält (BGH, Beschl. v. 20.3.1992 - V ZB 7/92 -, BGHZ 117, 382 = NJ 1992, 263 = NJW 1992, 1512 ; vgl. auch Brauns, AnwBl 1992, 66, 67 m.N.).
Zweitbüro und Niederlassung sind dagegen Filialen, die zusätzlich zu einer Kanzlei betrieben werden (BGH, Beschl. v. 20.3.1992 aaO.).
- BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet
Sowohl nach der Bundesrechtsanwaltsordnung als auch nach dem Rechtsanwaltsgesetz darf ein Rechtsanwalt aber (von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen abgesehen) nur eine Kanzlei einrichten (vgl. Senatsbeschl. v. 20. März 1992, V ZB 7/92V ZB 7/92, BGHZ 117, 382, 384 m.w.N.). - BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92
Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines …
Gegen diese Entscheidung hat der Kläger durch nicht postulationsfähige Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 - NJW 1992, 1512) beim Bezirksgericht Berufung eingelegt; dieselben Anwälte haben nach Verlängerung der Frist bis zum 17. April 1992 das Rechtsmittel durch Schriftsatz vom 13. April 1992 begründet. - BGH, 24.09.1992 - VII ZR 11/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit eines …
Auf die vom Berufungsgericht für entscheidend gehaltene Registrierung beim Bezirksgericht kommt es insoweit nicht an (BGH Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 = NJW 1992, 1512, 1513, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, m.w.N.; ebenso Senat Beschluß vom 14. Mai 1992 - VII ZB 12/91, nicht veröffentlicht, in Juris dokumentiert). - BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 71/93
Versagung der Registrierung eines Rechtsanwalts beim Bezirksgericht - Eröffnung …
- AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
Zweigstellenverbot
- BGH, 06.10.1993 - XII ZB 116/93
Postulationsfähigkeit eines in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwalts …
- BGH, 27.05.1992 - XII ZB 57/92
Postulationsfähigkeit eines in den neuen und alten Bundesländern tätigen …
- BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
Postulationsfähigkeit eines in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwalts …
- BGH, 30.09.1992 - VIII ZB 24/92
Ein vom Justizminister der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) genehmigtes …
- BezG Cottbus, 16.04.1992 - 4 S 94/91
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".