Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gesamtgläubiger - Wohnungseigentümer - Biiligung der Gemeinschaft - Wohnungseigentümergemeinschaft - Vorschuß zur Mängelbeseitigung - Bauträger - Aufrechnung mit Restkaufpreisansprüchen - Restkaufpreis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 432
Wohnungseigentum; Vorschuss für Mängelbeseitigung gegen Bauträger; keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387; WEG § 21
Keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegenüber Eigentümerforderung nach Zahlung an Verwalter wegen Mängelbeseitigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnung mit Restkaufpreisansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streit zwischen Bauträger und Wohnungseigentümer (IBR 1992, 2)
Verfahrensgang
- BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90
- BGH, 29.09.1991 - VII ZR 291/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 435
- MDR 1992, 158
- WM 1991, 2045
- WM 1992, 282
- BB 1991, 2476
- DB 1992, 571
- BauR 1992, 88
- ZfBR 1992, 30
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90
Der Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung die Wohnungseigentümer als Gesamtgläubiger bezeichnet (BGHZ 74, 258, 265); in zwei späteren Entscheidungen hat er aber die Einordnung als Gesamt oder Mitgläubiger ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = BauR 1980, 69 = ZfBR 1980, 36 und Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84] = BauR 1985, 314 = ZfBR 1985, 132). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90
Der Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung die Wohnungseigentümer als Gesamtgläubiger bezeichnet (BGHZ 74, 258, 265); in zwei späteren Entscheidungen hat er aber die Einordnung als Gesamt oder Mitgläubiger ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = BauR 1980, 69 = ZfBR 1980, 36 und Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84] = BauR 1985, 314 = ZfBR 1985, 132). - BGH, 11.10.1979 - VII ZR 247/78
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Befugnisse der Wohnungseigentümer
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90
Der Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung die Wohnungseigentümer als Gesamtgläubiger bezeichnet (BGHZ 74, 258, 265); in zwei späteren Entscheidungen hat er aber die Einordnung als Gesamt oder Mitgläubiger ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = BauR 1980, 69 = ZfBR 1980, 36 und Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84] = BauR 1985, 314 = ZfBR 1985, 132).
- OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen
Demgemäß kann der beklagte Bauträger - wie die Klägerin schon im nachgelassenen Schriftsatz vom 25.3.2014 zutreffend ausgeführt hat (dort S. 2 = Bl. 255 d.A.) - nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen (…Kniffka in: Kniffka/Koeble 6. Teil Rdn. 221;… Koeble ebenda 11. Teil Rdn. 429; so schon BGH NJW 1992, 435 = IBR 1992, 2). - BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer …
Nach der Rechtsprechung des Senates sind die Wohnungseigentümer befugt, primäre Gewährleistungsrechte aufgrund eines Gemeinschaftsbeschlusses in der Weise einheitlich und gemeinschaftlich zu verfolgen, daß der Verwalter die Ansprüche in gewillkürter Prozeßstandschaft im eigenen Namen geltend macht (Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 9/80 = BGHZ 81, 35, 37 f) oder daß mehrere Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung des Kostenvorschusses an den Verwalter verlangen (Beschluß vom 26. September 1991 - VII ZR 291/90 = ZfBR 1992, 30 = BauR 1992, 88). - OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 5 U 47/18
Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenvorschuss gegen einen Bauträger wegen …
Der einzelne Eigentümer ist daran gehindert, Zahlung nur an sich zu verlangen (vgl. BGH, Urteil v. 12.04.2007, VII ZR 50/06, BGHZ 172, 63, jurion Rn. 75; BGH, Beschluss vom 26-09-1991 - VII ZR 291/90, NJW 1992, 435; OLG Stuttgart, Urt. v. 03.07.2012 - 10 U 33/12, NZBau 2012, 771; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 10.
- KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer …
Bündelt die WEG die Ansprüche der Erwerber und verlangt die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an sich, kann der Bauträger gegen diese Forderung nicht mit einer Forderung auf Zahlung des restlichen Erwerbspreises gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen (Anschluss BGH, 26. September 1991, VII ZR 291/90, NJW 1992, 435 ).Damit steht einer Aufrechnung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, wonach der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen kann, wenn die Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuss zur Mängelbeseitigung an den Verwalter verlangen (vgl. BGH NJW 1992, 435 ).
- OLG Hamm, 11.07.2019 - 21 U 110/17
Minderung wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum
Denn dem hier geltend gemachten Minderungsanspruch wegen des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger nicht Vergütungsansprüche gegen die einzelnen Erwerber entgegenhalten (vgl. BGH, NJW 1992, 435;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.1989 - 7 U 279/87, zit. nach juris;… OLG Nürnberg, Urt. v. 17.09.1999 - 6 U 4530/98, zit. nach juris;… Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 429;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 490). - OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von …
Rn. 171 Dahinstehen kann, inwieweit sich die Gemeinschaftsbezogenheit der Ansprüche gem. § 633 III BGB a.F. gegen die Beklagte 1 auf die hier geltend gemachten Bürgschaftsansprüche auswirkt, ob insbesondere deshalb eine Aufrechnung mit Restkaufpreisansprüchen gegen die einzelnen Erwerber ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 1992, 435). - LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
Baumängelhaftung: Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines …
Rn. 63 7. Der Kostenvorschussklage der Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Beklagte nicht restliche, zurückgehaltene Vergütungsansprüche, die ihr gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, entgegenhalten; auch scheidet eine Aufrechnung aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 291/90, in NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 1989 - 7 U 279/87, in BauR 19990, 622). - OLG Hamm, 01.06.2005 - 12 U 59/03
Verkauf sanierter Altbauten: Werkvertragsrecht anwendbar!
Es begegnet hier auch keinen Bedenken, dass Zahlung an den Verwalter verlangt wird, da dieser nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG zur Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH BauR 1992, 88). - BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - …
Gegen solche Ansprüche kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die sich gegen sämtliche Mitberechtigte und nicht nur gegen einzelne von ihnen richten (vgl. BGH NJW 1969, 839 f.; BayObLG WE 1995, 350/351; s. auch BGH NJW 1992, 435 ). - OLG Hamm, 22.02.1993 - 15 W 179/91
Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ohne entsprechenden …
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Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Teilung des Patents - Patentteilung - Einspruch - Einspruchsverfahren - Teilanmeldung
- rechtsportal.de
PatG (1981) § 60
Teilung des Patents im Einspruchsverfahren - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 115, 234
- NJW 1992, 435
- MDR 1992, 36
- GRUR 1992, 38
- DB 1992, 212
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Lediglich das nach der Teilung verbleibende Restpatent ist gemäß § 22 Abs. 1 PatG 1981 am Schutzbereich des Patents zu messen, der für das Restpatent den Maßstab für den im Einspruchsverfahren beanspruchbaren Schutz bildet (vgl. BGHZ 110, 123, 125 [BGH 23.01.1990 - X ZB 9/89] - Spleißkammer). - BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83
"Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde eröffnet die vollständige Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nach Art einer Revision (BGHZ 90, 318, 320 [BGH 15.03.1984 - X ZB 6/83] - Zinkenkreisel). - BGH, 15.03.1977 - X ZB 11/75
Rechtsbeschwerde des Anmelders eines Patents bezüglich eines Verfahrens für die …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Bekanntmachung nach altem Recht zu einer auch nach außen erkennbaren Beschränkung des Schutzes führe, die es ausschließe, auf einen "Überschuß" in der ursprünglichen Offenbarung zurückzugreifen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 179 - Aluminiumflachfolien: BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; BGH GRUR 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BGH GRUR 1977, 780, 781 - Metalloxyd).
- BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73
Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 - …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Bekanntmachung nach altem Recht zu einer auch nach außen erkennbaren Beschränkung des Schutzes führe, die es ausschließe, auf einen "Überschuß" in der ursprünglichen Offenbarung zurückzugreifen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 179 - Aluminiumflachfolien: BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; BGH GRUR 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BGH GRUR 1977, 780, 781 - Metalloxyd). - BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Bekanntmachung nach altem Recht zu einer auch nach außen erkennbaren Beschränkung des Schutzes führe, die es ausschließe, auf einen "Überschuß" in der ursprünglichen Offenbarung zurückzugreifen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 179 - Aluminiumflachfolien: BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; BGH GRUR 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BGH GRUR 1977, 780, 781 - Metalloxyd). - BGH, 01.03.1977 - X ZB 22/75
Inanspruchnahme der Prorität einer Patentanmeldung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Bekanntmachung nach altem Recht zu einer auch nach außen erkennbaren Beschränkung des Schutzes führe, die es ausschließe, auf einen "Überschuß" in der ursprünglichen Offenbarung zurückzugreifen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 179 - Aluminiumflachfolien: BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; BGH GRUR 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BGH GRUR 1977, 780, 781 - Metalloxyd).
- BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht
Eine Präklusion durch das erteilte Patent findet insoweit nicht statt (BGHZ 115, 234, 238 - Straßenkehrmaschine). - BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01
"Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents
Nur wenn eine Teilung in diesem Sinne vorliegt, d.h. mit der Teilungserklärung tatsächlich ein in und durch diese Erklärung bestimmter Teil des einspruchsbefangenen Patents abgespalten wird, soll mit der Trennanmeldung im übrigen im Sinne der Rechtsprechung (BGHZ 115, 234 - Straßenkehrmaschine; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 150 - Informationsträger) der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Gesamtanmeldung - auch über den abgetrennten Gegenstand hinaus - ausgeschöpft werden können.() Der Senat hat erwogen, ob sich die bisherigen Anforderungen an eine gegenständlich bestimmte Teilungserklärung rechtfertigen ließen, wenn der Senat an ihrer Stelle von seiner vielfach kritisch erörterten (s. nur Bauer, GRUR 1993, 376, 377 f.;… van Hees, aaO, S. 245 f.;… Kühnen, aaO, S. 114 ff.; Niedlich, GRUR 1995, 1; dens., GRUR 2002, 565;… Schulte, aaO, § 60 Rdn. 53) Rechtsprechung abrücken würde, nach der im Verfahren der Trennanmeldung der Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung ausgeschöpft werden kann (BGHZ 115, 234 - Straßenkehrmaschine; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 150 - Informationsträger).
- BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96
"Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung
Einer solchen Forderung steht bereits der Umstand entgegen, daß der Patentinhaber im Verfahren der Trennanmeldung auf den gesamten Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung zurückgreifen kann (BGHZ 115, 234 [BGH 01.10.1991 - X ZB 34/89] = GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine).
- BGH, 03.12.1998 - X ZB 17/97
Kupplungsvorrichtung
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 115, 234 - Straßenkehrmaschine) könne mit der Trennanmeldung der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldung, auch über den Schutzbereich des erteilten Stammpatents hinaus, ausgeschöpft werden.Liegt eine Teilung in diesem Sinne vor, d.h. wird mit der Teilungserklärung tatsächlich ein Teil des einspruchsbefangenen Patents abgespalten, dann kann mit der Trennanmeldung im übrigen der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Gesamtanmeldung - auch über den abgetrennten Gegenstand hinaus - ausgeschöpft werden, mit Ausnahme des Teils, der Gegenstand des Stammpatents - d.h. seiner Patentansprüche - geblieben ist (Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 19/97, Mitt. 1998, 422, 424 - Informationsträger; BGHZ 115, 234 ff. - Straßenkehrmaschine).
- BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95
"Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents
Zwar könne nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Sen.Beschl. v. 1.10.1991 - X ZB 34/89, GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine) mit der Teilanmeldung grundsätzlich der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldung ausgeschöpft werden. - BPatG, 03.02.2015 - 4 Ni 36/13
Brustpumpe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Brustpumpe (europäisches …
Auch zum nationalen Recht und der durch Teilungserklärung hervorgegangenen Teilanmeldung, welche gleichfalls zu einer abgespaltenen, formal selbständigen Anmeldung führt, wird in der wortgleichen Fassung des § 21 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PatG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beleg dafür gesehen, dass auch insoweit für die Beurteilung einer unzulässigen Erweiterung des aus einer Teilanmeldung hervorgegangenen Patentgegenstandes allein der Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung maßgeblich ist (GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine; GRUR 1999, 148 - Informationsträger; zu gestuften Teilungen bzw. zur Kette von Teilanmeldungen G1/06 = ABL. 2008, 307; Melullis GRUR 2001, 971). - BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01 Denn schon bislang entfaltete eine Teilungserklärung keine gegenständliche Gestaltungswirkung, da mit der Teilanmeldung der gesamte Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung ausgeschöpft werden kann (BGH GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine, GRUR 1999, 148 - Informationsträger) und insoweit mithin eine gegenständliche Beschränkung nicht eintritt.
- BPatG, 20.07.2004 - 1 Ni 8/03 Unter dem Gesichtspunkt einer Schutzbereichserweiterung ergeben sich daher auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einer Teilung des Patents im Einspruchsverfahren der Gegenstand des Stammpatents nicht die Grenze dessen bildet, was als Patentgegenstand im abgeteilten Verfahren beansprucht werden kann (GRUR 1992, 38, 39 f. - Straßenkehrmaschine; GRUR 2003, 47, 49 f. - Sammelhefter), keine Konsequenzen.
- BPatG, 12.03.2003 - 20 W (pat) 7/02
Fehlende Erforderlichkeit einer Zusammenfassung der Trennanmeldung innerhalb der …
Seit der BGH-Entscheidung "Straßenkehrmaschine" (GRUR 1992, 38) geht diese Absicht ins Leere, weil mit der Trennanmeldung der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldung ausgeschöpft werden kann. - BPatG, 30.07.1998 - 6 W (pat) 45/95
Patentanmeldung - Umfang der Ausschöpfung im Teilungsverfahren
Wenn die Anmelderin im Verfahren der Trennanmeldung unter Bezug auf die BGH-Entscheidungen "Textdatenwiedergabe" sowie "Straßenkehrmaschine" (GRUR 1992, 38 ) auf den gesamten Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung unabhängig vom Inhalt vorangehender Teilungserklärungen zurückgreifen will, widerspricht dies denkgesetzlich dem Begriff der gegenständlichen Teilung. - BPatG, 20.11.2002 - 20 W (pat) 15/01
Folgen der Teilung des Patents - Schwebezustand
- BPatG, 30.11.2000 - 20 W (pat) 76/99
- BPatG, 23.06.1998 - 6 W (pat) 44/95
Patentanmeldung - Anforderungen an den Inhalt einer aus der Teilung einer …
- BPatG, 11.07.2007 - 7 W (pat) 355/06
- LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 353/96
Patent über einen Türschließer mit günstigem Momentenverlauf und hohem …
- BPatG, 19.05.2004 - 5 W (pat) 440/03
- BPatG, 03.01.2001 - 20 W (pat) 76/99
- BPatG, 13.12.2000 - 20 W (pat) 81/99
- BPatG, 12.12.1994 - 20 W (pat) 61/93
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