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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3163
BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92 (https://dejure.org/1993,3163)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - XII ZB 141/92 (https://dejure.org/1993,3163)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - XII ZB 141/92 (https://dejure.org/1993,3163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltszwang - Körperschaft des öffentlichen Rechts - FGG-Folgesache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 3
    Kein Anwaltszwang für öffentliche Körperschaft in höheren Rechtszügen einer FGG -Folgesache bei Rechtsmitteleinlegung durch Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1208
  • MDR 1993, 1088
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 628/80

    Anwaltszwang - Versorgungsausgleichs-Folgesachen

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92
    Der Gesetzgeber führte damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weiter, der in Anlehnung an den Gedanken des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG bestimmte Beteiligte schon für das frühere Recht in den Tatsacheninstanzen vom Anwaltszwang freigestellt hatte (vgl. BT-Drucks. 10/2888 S. 23 mit Hinweis auf die Entscheidungen BGH, Beschluß vom 20. September 1988 - IV ZB 97/78 - FamRZ 1978, 889 f sowie Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 628/80 - FamRZ 1980, 990 ff).

    Hielt es mithin der Gesetzgeber weder aus Gründen des wohlverstandenen Parteiinteresses noch einer geordneten Rechtspflege für erforderlich, am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligte Körperschaften des öffentlichen Rechts in den höheren Rechtszügen dem Anwaltszwang zu unterstellen (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 aaO. S. 991 re.Sp. oben), so besteht auch kein Anlaß, die Beauftragung eines beim Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalts dann zu verlangen, wenn eine solche Körperschaft sich durch einen Anwalt vertreten läßt.

  • BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78

    Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im …

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92
    Der Gesetzgeber führte damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weiter, der in Anlehnung an den Gedanken des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG bestimmte Beteiligte schon für das frühere Recht in den Tatsacheninstanzen vom Anwaltszwang freigestellt hatte (vgl. BT-Drucks. 10/2888 S. 23 mit Hinweis auf die Entscheidungen BGH, Beschluß vom 20. September 1988 - IV ZB 97/78 - FamRZ 1978, 889 f sowie Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 628/80 - FamRZ 1980, 990 ff).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZB 33/87

    Zahlung von Regelunterhalt an ein nichteheliches Kind - Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92
    Ein Parteiprozeß wird nicht dadurch zum Anwaltsprozeß, daß sich Parteien oder Beteiligte durch Rechtsanwälte vertreten lassen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. Februar 1987 - IVb ZB 33/87 - BGHR ZPO § 519b Abs. 2 Anwaltszwang 1; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 17 W 109/04

    Prozessrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen der Anwaltsvollmacht - …

    Insoweit sind die prozessrechtlichen Voraussetzungen einer Vollmacht von den materiell-rechtlichen zu trennen (BGH NJW 2001, 2095 f.; s.a. BGH NJW 1993, 1208 f.).
  • BGH, 27.01.2011 - V ZB 297/10

    Rechtsbeschwerde in Abschiebehaftsachen: Pflicht zur Beantragung der Beiordnung …

    Es beruht auf der Erwartung sachgemäßer Verfahrensführung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - XII ZB 141/92, NJW 1993, 1208, 1209;… Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 29 Rn. 12) durch eine im besonderen Näheverhältnis zu der vertretenen Partei stehende, die Verfahrensführung unentgeltlich übernehmende Person (…vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BT-Drucks. 16/3655, S. 34, zu § 79 ZPO; BVerfG, NJW 2010, 3291, 3292).
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