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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2043
OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92 (https://dejure.org/1992,2043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.1992 - 3 Wx 159/92 (https://dejure.org/1992,2043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 3 Wx 159/92 (https://dejure.org/1992,2043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1 § 22
    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer Parabolantenne durch einen Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1274
  • NJW-RR 1993, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
    In Wirklichkeit beruht die Gefahrenbeschreibung des Landgerichts nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern ist fast wörtlich der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296, 299) entnommen.

    Diese Erwägung kann sinnvoller Weise jedoch nicht dahin verstanden werden, dass das Informationsrecht ohne Rücksicht auf Art und Schwere des Nachteils für die Miteigentümer immer zurücktreten müsse, zumal in der genannten Entscheidung ausdrücklich auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296 ff.) verwiesen wird, in welchem auf die genannten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen und eine konkrete Interessenabwicklung durchgeführt ist.

    Der Senat tritt mit dieser Beurteilung auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296 ff.) oder des OLG Zweibrücken vom 29.6.1992 (NJW 1992, 2899 f.).

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
    Diese Beurteilung steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 29.6.1992 (in NJW 1992, 2899 f.).

    Der Senat tritt mit dieser Beurteilung auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296 ff.) oder des OLG Zweibrücken vom 29.6.1992 (NJW 1992, 2899 f.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
    Wenn aber die Wahrnehmung dieses Grundrechts - wie hier - mit den Vorschriften allgemeiner Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG kollidiert, hat nach der durch das Urteil eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 7, 198 ff.) u.a. eine Güter- und Interessenabwagung stattzufinden, die sich nicht in abstrakten Erwägungen erschöpfen darf, sondern - was das Landgericht nicht hinreichend beachtet hat - an den konkreten Umständen des Einzelfalles orientieren muss (…vgl. wegen der Einzelheiten Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 5 Abs. 1, II Rdn. 257 ff.).
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
    Der Beteiligte zu 1.) und seine Familie handeln bei der Installation und dem Betrieb der streitigen Antenne in Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) ; denn der Schutz dieses Grundrechts bezieht sich auch auf nicht ortsübliche und deshalb nur mit überdurchschnittlichem Aufwand zu empfangende Fernsehprogramme (BVerfG in NJW 1992, 493, 494), und zwar auch dann, wenn es sich dabei um eine ausländische Informationsquelle handelt (vgl. BVerfGE 27, 71, 84 sowie Sommer, Kommentar, Art. 5 Rdn. 256) und wenn die Nutzung dieser Quelle der Befriedigung eines speziellen, nicht allgemein üblichen Informationsbedürfnisses dient (vgl. BVerfGE 27, 71, 88).
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
    Der Beteiligte zu 1.) und seine Familie handeln bei der Installation und dem Betrieb der streitigen Antenne in Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) ; denn der Schutz dieses Grundrechts bezieht sich auch auf nicht ortsübliche und deshalb nur mit überdurchschnittlichem Aufwand zu empfangende Fernsehprogramme (BVerfG in NJW 1992, 493, 494), und zwar auch dann, wenn es sich dabei um eine ausländische Informationsquelle handelt (…vgl. BVerfGE 27, 71, 84 sowie Sommer, Kommentar, Art. 5 Rdn. 256) und wenn die Nutzung dieser Quelle der Befriedigung eines speziellen, nicht allgemein üblichen Informationsbedürfnisses dient (vgl. BVerfGE 27, 71, 88).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    2 Z 86/91">NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart Beschluß vom 24.09.1991 - 8 W 77+78/91; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274) dieser Entscheidung nicht entgegensteht (…so auch OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Der Beschluß des Senats vom 2.12.1992 - 3 W 159/92 - (NJW 1993, 1274 ff.), auf die sich die Beschwerdeführer demgegenüber berufen, beruht auf völlig andersartiger Tatsachengrundlage.

    Insbesondere ist im vorliegenden Fall bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; Senatsbeschluß vom 2.12.1992 in NJW 1993, 1274 ff.) kein Vorrang des Grundrechtes der Beteiligten zu 2 auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG) gegenüber den - allegemeingesetzlichen (Art. 5 Abs. 2 GG) - Abwehrrechten der Eigentümergemeinschaft festzustellen:.

    Soweit das Landgericht - in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.12.1992 (NJW 1993, 1274 ff.) - der Berücksichtigung des Grundrechtes aus Art. 5 GG bei der nach §§ 22 Abs. 1 Nr. 2, 14 Nr. 1 WEG vorzunehmenden Bewertung mit dem Recht aller übrigen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung und den sich daraus ergebenden "Folgewirkungen" glaubt begegnen zu können, ist dies für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung ohne Belang, aus den bereits im zitierten Senatsbeschluß erwähnten Gründen aber auch nicht nachzuvollziehen.

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei …

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, …

    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer - …

    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche …

    Bei einem Ausländer hat die Rechtsprechung der Wohnungseigentumsgerichte im Rahmen der erforderlichen Abwägung ein besonderes Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers an Informationen aus seinem Heimatland angenommen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274 ; WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …

    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92]; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92]; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92]; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; …

    Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer …

    Die Montage der Parabol-Antenne stellt eine solche auf Dauer angelegte Veränderung dar (so auch BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart Beschluß vom 24.9.1991 - 8 W 77 + 78/91 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf Beschluß vom 2.12.1992 - 3 Wx 159/92 - unveröffentlicht).
  • LG Arnsberg, 08.02.1994 - 5 S 229/93
    Die Informationsfreiheit umfasst danach grundsätzlich auch den Empfang ausländischer Informationsquellen (Bundesverfassungsgericht, NJW 1992, 493, 494; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274, 1275).
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