Rechtsprechung
| BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
- BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 960 (Ls.)
- NStZ 1994, 287
- JR 1994, 289
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 11.04.1989 - 1 Ss 287/88
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Wegen der entgegenstehenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 11.4.1989 (NStZ 1989, 367 ) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.12.1990 (RDV 1991, 268) wird die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.«.Durch Druck auf die Risikotaste hat der Spieler die Möglichkeit, bereits erspielte Gewinne zu vervielfachen oder sämtliche bis dahin erspielten Gewinne zu verlieren (vgl. Bay-ObLGSt 1990, 88; OLG Celle NStZ 1989, 367/368; Achenbach Jura 1991, 225).
Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11.4.1989 - 1 Ss 287/88 (NStZ 1989, 367 ) gehindert, zu dem der Senat oben ausführlich Stellung genommen hat.
- BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut; …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.August 1990 (RReg. 4 St 250/89) läßt eine Dateneingabe durch das Drücken der Stop- oder Risiko-Taste erkennen, als unrichtig oder unvollständig können diese Daten aber nicht bezeichnet werden, als "unbefugtes Einwirken" wird der Ablauf ebensowenig beeinflußt, lediglich die unbefugte Verwendung von Daten erscheint gegeben, die jedoch nicht unmittelbar auf den Ablauf einwirken, sondern lediglich Grundlage für das folgende menschliche Handeln sind.Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).
Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 28.8.1990 (BayObLGSt 1990, 88 ff. = NJW 1991, 438 = …
- BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91
Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Der Bundesgerichtshof hingegen ist, unter Hinweis auf verschiedene Stimmen im Schrifttum, der Auffassung, der Anwendungsbereich der Tatbestandsalternative "unbefugte Verwendung von Daten" werde durch ihre Struktur- und Wertgleichheit mit § 263 StGB und die zu dieser Frage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung in ausreichender, vorhersehbarer Weise begrenzt (BGHSt 38, 120/122).
- BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Die Prüfung, ob eine strafrechtliche Bewehrung unter diesem Gesichtspunkt verfassungsmäßig ist, hat sich nicht an einem engen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten; vielmehr ist dem Gesetzgeber insoweit ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung eingeräumt (BVerfGE 80, 182 = NStZ 1989, 478 m.w.Nachw.). - RG, 22.11.1935 - II 128/35
1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Ein nach außen hin erkennbarer Geheimhaltungswille ist auch dort anzunehmen, wo es sich um Geschäftsvorgänge handelt, deren Nichtoffenbarung üblich ist, oder bei denen es sich von selbst versteht, daß für den Geschäftsinhaber die Geheimhaltung gewerbliche Bedeutung hat (RGZ 149, 329/333). - OLG Hamm, 21.12.1990 - 2 Ss 765/89
Computerbetrug; Planmäßiges Leerspielen von Spielautomaten; Verrat von …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Der beabsichtigten Entscheidung des Senats steht ferner der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.12.1990 - 2 Ss 765/89 (RDV 1991, 268) entgegen. - BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
Es ist wegen der Allgemeinheit und Abstraktheit von Strafnormen unvermeidlich, daß in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein konkretes Verhalten noch unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 75, 329 = NJW 1987, 3175 m. zahlr.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts). - BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung; …
- BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94
Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines …
Rn. 7 Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sache daher mit Beschluß vom 10. Februar 1994 (JR 1994, 289 ff.) gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:. - LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
Strafbarkeit der Beschaffung entgeltlicher Leistungen im Internet unter …
Rn. 26 Nach einer Auffassung reicht jede Nutzung (gespeicherter) Daten aus (so etwa BayObLG JR 1994, 289, 290 f; offen gelassen von BGHSt 40, 331, 334).
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Rechtsprechung
| BFH, 03.12.1993 - III R 26/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlende Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren bei ordnungsgemäßer Ladung des Prozessbevollmächtigten - Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan des Finanzgerichts (FG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 960
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Auszug aus BFH, 03.12.1993 - III R 26/93
Ein Fall fehlender Vertretung liegt insbesondere vor, wenn der Kläger nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401).Entscheidend ist insoweit, daß in der FGO wie auch in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine dem § 235 der Strafprozeßordnung (StPO) vergleichbare Vorschrift fehlt (Urteil in BFHE 154, 17, 23, BStBl II 1988, 948).
- BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 03.12.1993 - III R 26/93
Ein Fall fehlender Vertretung liegt insbesondere vor, wenn der Kläger nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401). - BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86
Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 03.12.1993 - III R 26/93
§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO geht davon aus, daß der Beteiligte in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447).
- FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03
Verfahrensrecht: Ersatzzustellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.02.1996 - X R 79/95
Verfahrensmangel der gesetzeswidrig fehlenden Vertretung im finanzgerichtlichen …
Nicht vertreten i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO ist ein Beteiligter insbesondere dann, wenn er nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1993 III R 26/93, BFH/NV 1994, 390, …und vom 16. März 1994 II R 30/93, BFH/NV 1995, 34).Denn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unverschuldeten Versäumung des Termins zur mündlichen Verhandlung kommt im finanzgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht, da eine dem § 235 der Strafprozeßordnung vergleichbare Vorschrift in der FGO fehlt (BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH/NV 1994, 390;… BFH/NV 1995, 34).
- BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …
Ein Beteiligter ist in gesetzwidriger Weise im Verfahren vor dem FG nicht vertreten, falls das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften nicht genügt und dadurch dem Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat und deshalb weder dieser selbst noch der Beteiligte durch einen berufenen Vertreter zu Wort kommen konnte, wie dies z. B. eintreten kann, wenn ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung, aufgrund deren das FG entschieden hat, nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (…Beschlüsse vom 4. März 1992 II R 48/91, BFH/NV 1993, 30, 31; vom 3. Dezember 1993 III R 26/93, BFH/NV 1994, 390;… Urteile vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756 m. w. N.; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, 949;… vom 26. Juni 1986 IV R 202/84, BFH/NV 1987, 98, 99; vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 1. Dezember 1982 9 C 486.82, BVerwGE 66, 311).
- BGH, 24.04.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Einlegung des Antrags auf …
Der Wortlaut verlangt kein Arbeitnehmerverhältnis des tatsächlichen Empfängers zum Berufsträger, vielmehr genügt jedenfalls - ohne dass überhaupt ein Vertragsverhältnis bestehen muss (BFH, NJW 1994, 960) -, dass der tatsächliche Empfänger, wie hier, mit der Funktion des Empfangs von Post für die anderen Berufsträger - ggf. auch konkludent - betraut ist (…vgl. Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 178 Rn. 23). - BFH, 24.08.1998 - VII R 95/97
Zulassungsfreie Revision
Ein Fall des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO liegt danach nur vor, wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den gesetzlichen Vorschriften nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich macht (…vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143;… BFH-Beschlüsse vom 4. März 1992 II R 48/91, BFH/NV 1993, 30; vom 3. Dezember 1993 III R 26/93, BFH/NV 1994, 390;… BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756, m.w.N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 1. Dezember 1982 9 C 486.82, BVerwGE 66, 311 zu § 133 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung). - BFH, 16.03.1994 - II R 30/93
Voraussetzung einer zulassungsfreien Verfahrensrevision
Insoweit wird auf den Beschluß des III. Senats vom 3. Dezember 1993 III R 26/93, BFH/NV 1994, 390 Bezug genommen.
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