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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4261
OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen der Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Antragsgegners zum Scheidungsantrag vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags; Formelle Voraussetzungen des § 1933 BGB; Eintritt der erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens ; Ankündigung eines korrespondierenden Scheidungsantrags als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - VI 933/93
  • LG Kaiserslautern - 1 T 74/94
  • OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 601
  • FGPrax 1995, 118
  • FamRZ 1995, 570
  • Rpfleger 1995, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 03.12.1992 - 8 W 185/92

    Möglichkeit der Scheidung einer Ehe nach Tod eines Eheteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94
    Es entspricht allerdings inzwischen herrschender Meinung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, daß die erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens nur eintreten, wenn dieses Verfahren rechtshängig geworden ist und der Erblasser - im Falle der zweiten Alternative des § 1933 Satz 1 BGB - der Scheidung in prozessual wirksamer Form zugestimmt hatte (§ 630 ZPO; vgl. nur BGHZ 111, 329; Senat OLGZ 1983, 160; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263;… MünchKomm/Leipold, 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 1933 BGB;… Palandt/Edenhofer, BGB 53. Aufl., Rdnr. 4 zu § 1933 mit weit. Nachw.).

    Die veröffentlichten Entscheidungen befassen sich entweder mit Fallkonstellationen, in denen es überhaupt nur zur Einreichung und nicht zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gekommen ist (so BGHZ 111, 329), oder mit der Frage, in welcher Form die Zustimmungserklärung abgegeben werden kann (Senat OLGZ 1983, 160; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1990, 215; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263).

    Daran ändert auch die Formulierung der Erklärung im Futur nichts, die sich vorliegend aus der Ankündigung des eigenen Antrags für die mündliche Verhandlung erklären läßt (zur Unmaßgeblichkeit des tempus im übrigen OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263, 265).

    Dazu gehört nach wohl herrschender Meinung auch die Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Nr. 2 und 3 ZPO (hierzu etwa OLG Bremen FamRZ 1986, 833; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263; Palandt/Edenhofer aaO, Rdnr. 6 zu § 1933 BGB mit weit.

  • OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94
    Es entspricht allerdings inzwischen herrschender Meinung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, daß die erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens nur eintreten, wenn dieses Verfahren rechtshängig geworden ist und der Erblasser - im Falle der zweiten Alternative des § 1933 Satz 1 BGB - der Scheidung in prozessual wirksamer Form zugestimmt hatte (§ 630 ZPO; vgl. nur BGHZ 111, 329; Senat OLGZ 1983, 160; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263;… MünchKomm/Leipold, 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 1933 BGB;… Palandt/Edenhofer, BGB 53. Aufl., Rdnr. 4 zu § 1933 mit weit. Nachw.).

    Die veröffentlichten Entscheidungen befassen sich entweder mit Fallkonstellationen, in denen es überhaupt nur zur Einreichung und nicht zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gekommen ist (so BGHZ 111, 329), oder mit der Frage, in welcher Form die Zustimmungserklärung abgegeben werden kann (Senat OLGZ 1983, 160; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1990, 215; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263).

    Es entspricht inzwischen einhelliger Meinung, daß § 630 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Befreiung vom Anwaltszwang enthält, die Erklärung in einem Anwaltsschriftsatz aber nicht ausschließt (vgl. nur OLG Frankfurt am Mainz OLGZ 1990, 215;… Rauscher aaO Rdnr. 28 zu § 1566 BGB mit weit. Nachw.;… MünchKomm/Leipold, BGB 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 1933;… Zöller/Philippi, ZPO 18. Aufl., Rdnr. 8 zu § 630; noch offen gelassen vom Senat in OLGZ 1983, 160).

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94
    Es entspricht allerdings inzwischen herrschender Meinung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, daß die erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens nur eintreten, wenn dieses Verfahren rechtshängig geworden ist und der Erblasser - im Falle der zweiten Alternative des § 1933 Satz 1 BGB - der Scheidung in prozessual wirksamer Form zugestimmt hatte (§ 630 ZPO; vgl. nur BGHZ 111, 329; Senat OLGZ 1983, 160; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263;… MünchKomm/Leipold, 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 1933 BGB;… Palandt/Edenhofer, BGB 53. Aufl., Rdnr. 4 zu § 1933 mit weit. Nachw.).

    Die veröffentlichten Entscheidungen befassen sich entweder mit Fallkonstellationen, in denen es überhaupt nur zur Einreichung und nicht zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gekommen ist (so BGHZ 111, 329), oder mit der Frage, in welcher Form die Zustimmungserklärung abgegeben werden kann (Senat OLGZ 1983, 160; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1990, 215; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263).

  • OLG Frankfurt, 06.04.1989 - 12 U 143/88

    Ausschluss eines Ehegattenerbrechts wegen Vorliegens der Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94
    Die veröffentlichten Entscheidungen befassen sich entweder mit Fallkonstellationen, in denen es überhaupt nur zur Einreichung und nicht zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gekommen ist (so BGHZ 111, 329), oder mit der Frage, in welcher Form die Zustimmungserklärung abgegeben werden kann (Senat OLGZ 1983, 160; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1990, 215; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263).

    Es entspricht inzwischen einhelliger Meinung, daß § 630 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Befreiung vom Anwaltszwang enthält, die Erklärung in einem Anwaltsschriftsatz aber nicht ausschließt (vgl. nur OLG Frankfurt am Mainz OLGZ 1990, 215;… Rauscher aaO Rdnr. 28 zu § 1566 BGB mit weit. Nachw.;… MünchKomm/Leipold, BGB 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 1933;… Zöller/Philippi, ZPO 18. Aufl., Rdnr. 8 zu § 630; noch offen gelassen vom Senat in OLGZ 1983, 160).

  • OLG Bremen, 23.05.1986 - 1 W 142/85

    Zurückweisung eines Beschlusses zur erneuten Behandlung und Entscheidung auf …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94
    Dazu gehört nach wohl herrschender Meinung auch die Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Nr. 2 und 3 ZPO (hierzu etwa OLG Bremen FamRZ 1986, 833; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 263; Palandt/Edenhofer aaO, Rdnr. 6 zu § 1933 BGB mit weit.
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 3 W 103/00

    Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Todeszeitpunkt

    Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren, kann auf die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB nur abgestellt werden, wenn auch eine Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegt; ansonsten ist zu prüfen, ob die Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB geschieden worden wäre (Fortführung zu Senat, Beschluss vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995, 601).

    Ohne dass es hierauf für die zu treffende Entscheidung ankam, hat der erkennende Senat 1994 auf die herrschende Meinung hingewiesen, wonach zu den Voraussetzungen einer Konventionalscheidung auch die Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Nr. 2 und 3 ZPO gehört (Beschluss vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995 601, 602).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    zu 1 beantragten Scheidung zugestimmt hatte, zumal die Zustimmung zur Scheidung (§ 630 II ZPO) durch einen Schriftsatz des bevollmächtigten Rechtsanwalts erklärt werden kann (BayObLG, FamRZ 1983, 96; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 136 = OLGZ 1990, 215 = FamRZ 1990, 210; OLG Saarbrücken, FamRZ 1992, 109; OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263; OLG Zweibrücken, NJW 1995, 601 = FamRZ 1995, 570;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 630 Rdnr. 5;… Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 630 Rdnr. und es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob die Zustimmungserklärung grammatikalisch in der Gegenwarts- oder in der Zukunftsform ("wird sich damit einverstanden erklären") formuliert ist (OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263).
  • OLG Celle, 27.01.2025 - 6 W 148/24

    Erbvertrag; Ehegatte; Voraussetzungen der Ehescheidung; Zustimmung zur …

    Die erfolgte angekündigte Zustimmung zur Scheidung im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann daher wie ausgeführt als vorsorglich vorweg erklärte Verfahrenshandlung verstanden werden (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1995, 601 [OLG Zweibrücken 25.11.1994 - 3 W 165/94];… Staudinger/Reuß (2024) BGB, § 1566, Rn. 65, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Stade, 22.07.2004 - 1 A 1381/03

    Gebührensatzung für die Benutzung von abflusslosem Grundstücksabwasser; …

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat daher in seinem Urteil vom 09. Mai 1995 (Nds. VBl. 1995, 255, Nds. Rpfl 1995, 358 = NST-N 1995, 248 = dng 1996, 62) die Forderung erhoben, dass jeweils eigene, auf gesonderten Gebührenkalkulationen beruhende Gebührensätze erforderlich sind, wenn die Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben als eine einheitlich öffentliche Einrichtung betrieben wird.
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