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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1350
BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95 (https://dejure.org/1997,1350)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1997 - II ZR 317/95 (https://dejure.org/1997,1350)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1997 - II ZR 317/95 (https://dejure.org/1997,1350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abschlussprüfer, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Jahresabschluss

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 319 HGB
    Bilanzrecht; Ausschluß eines Abschlußprüfers bei Mitwirken an unternehmerischer Entscheidung

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 260
  • NJW 1997, 2178
  • ZIP 1997, 1162
  • WM 1997, 1385
  • BB 1997, 1470
  • DB 1997, 1394
  • DB 1998, 1625
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der …

    Auszug aus BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95
    Da beide Klagearten dasselbe materielle Ziel, nämlich die richterliche Klärung der Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses mit Wirkung für und gegen jedermann verfolgen, kann der Senat diese materiell-rechtliche Entscheidung ohne Rücksicht auf die prozessuale Vorfrage treffen (vgl. zur Identität des materiellen Rechtsschutzziels dieser Klagearten und zur Rechtskraftwirkung. Sen.Urt. v. 17. Februar 1997 - II ZR 41/96, UA 5 ff. -, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener …

    Auszug aus BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95
    Standesrichtlinien sind zwar keine Rechtsnormen, können aber als taugliche Erkenntnisquelle da für gelten, was im Einzelfall nach der Auffassung erfahrene Standesgenossen der Meinung aller billig und gerecht denkenden Wirtschaftsprüfer und der Würde des Standes entspricht (vgl. BVerfGE 36, 212, 217), gerade diese Standesregeln hat der Gesetzgeber im Kern in die Norm des § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB übernommen und im übrigen als ausreichendes Instrumentarium für die Abgrenzung zwischen zulässiger Beratung und unzulässiger Mitwirkung angesehen.
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 3 Z 76/87

    Abberufung; Abschlußprüfungsgesellschaft; Abschlußprüfung; Besorgnis der …

    Auszug aus BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95
    Beratung eines Auftraggebers in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten ist - wovon auch das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausgeht - mit einer Abschlußprüfung durch denselben Wirtschaftsprüfer grundsätzlich vereinbar, sie kann jedoch nach Art und Umfang im Einzelfall eine unzulässige Mitwirkung im Sinne des § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB darstellen (h.M.: z.B. BayObLG WM 1987, 1361, 1366, ADS § 319 Rdn. 64, Sarx/Marquard, § 319 Rdn. 9, Baetge/Hense, § 319 Rdn. 119, Thümmel, WPg 1986, 643, 648, wohl auch Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Anh. 42 Rdn. 10, grundsätzlich a.A.. Hartmann, Das neue Bilanzrecht, S. 80, ähnlich für die Steuerberatung. Schulze/Osterloh, EWiR § 319 HGB 1/96, 129 f.).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung …

    b) Wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung mit der Erstattung eines Verschmelzungswertgutachtens und der Ermittlung der Verschmelzungswertrelation beauftragt, folgt daraus nicht ohne weiteres, daß sie nicht zum Abschlußprüfer der aus der Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft gewählt werden darf (Bestätigung von BGHZ 135, 260 - Allweiler).

    Wie der Senat in der sog. Allweiler-Entscheidung ausgesprochen hat, begründet es keine Inhabilität des Abschlußprüfers, wenn dem - auch gutachterlich - Beratenen die Entscheidungskompetenz verbleibt, ob er dem Vorschlag folgt oder nicht (BGHZ 135, 260, 264).

  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten; …

    Beide Fragen hat der Senat - anders als die Klägerin zu 1 für richtig hält - entschieden (vgl. Sen.Urt. v. 18. September 2006 - II ZR 225/04, ZIP 2006, 2080, 2082, sowie schon BGHZ 135, 260).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Selbst eine Beratungstätigkeit durch den Prüfer wäre unter dem Blickwinkel einer verbotenen Mitwirkung im Sinne des § 319 Abs. 2 Nr. 5 a.F. HGB erst dann unzulässig, wenn sich diese auf unternehmerische Zweckmäßigkeitsentscheidungen erstreckt (vgl. BGHZ 135, 260).
  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei …

    Die von den Antragstellern zu 9 und 10 herangezogenen Entscheidungen befassen sich nicht mit dem Erfordernis eines weiteren gerichtlichen Sachverständigen in Spruchverfahren, sondern mit der Vereinbarkeit von Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten und Durchführung der Abschlussprüfung (BGHZ 135, 260 = AG 1997, 415) bzw. der Verfassungsmäßigkeit der §§ 327a ff. AktG (BGH BB 2005, 2651), wobei in der zuletzt genannten Entscheidung im Übrigen ausdrücklich die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des sachverständigen Prüfers als geeignete Maßnahmen angesehen werden, "um das Interesse des Hauptaktionärs an einer möglichst niedrigen Abfindung nicht zur Geltung kommen zu lassen".
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 104/03

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines verbundenen Unternehmens als Abschlußprüfer

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vertretenen Auslegung von § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HGB (…BGH, Urt. v. 25.11.2002 - II ZR 49/01, ZIP 2003, 290, 293; BGHZ 135, 260) davon ausgegangen, daß eine unzulässige Mitwirkung im Sinne dieser Vorschrift gegeben ist, wenn die Tätigkeit des Abschlußprüfers für das zu prüfende Unternehmen über die Darstellung von Alternativen im Sinne einer Entscheidungshilfe hinausgeht, insbesondere wenn der Wirtschaftsprüfer selbst anstelle des Mandanten eine unternehmerische Entscheidung in bezug auf den zu überprüfenden Jahresabschluß trifft.
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …

    Die von den Antragsgegnerinnen zu 5 und 8 herangezogenen Entscheidungen befassen sich nicht mit dem Erfordernis eines weiteren gerichtlichen Sachverständigen in Spruchverfahren, sondern mit der Vereinbarkeit von Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten und Durchführung der Abschlussprüfung (BGHZ 135, 260 = AG 1997, 415) bzw. der Verfassungsmäßigkeit der §§ 327a ff. AktG (BGH BB 2005, 2651).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …

    Die Abgrenzung zwischen der verbotenen Mitwirkung und der zulässigen Beratung im Rahmen der Prüfung ist an der Funktion des § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der Wahrung der Unabhängigkeit der Prüfung, auszurichten (BGHZ 135, 260).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 11 U 21/02

    Abschlussprüfungsvertrag: Folgen bestehender Besorgnis der Befangenheit gegenüber …

    Zur unzulässigen Mitwirkung wird sie im Regelfall erst dann, wenn sie über die Darstellung von Alternativen im Sinne der Entscheidungshilfe hinausgeht, insbesondere wenn der Berater selbst an Stelle des Mandanten eine unternehmerische Entscheidung in Bezug auf den zu überprüfenden Jahresabschluss trifft (BGHZ 135, 260 ff).

    Dagegen begründet es keine Inhabilität des Abschlussprüfers, wenn dem Beratenen die Entscheidungskompetenz verbleibt, ob er dem Vorschlag folgt oder nicht (BGHZ 135, 260, 264; BGH ZIP 2003, 290, 293).

    Dennoch hat der Gesetzgeber des Bilanzrichtlinien-Gesetzes bewusst auf die obligatorische Trennung von Prüfung und Beratung verzichtet (vgl. nur BGHZ 135, 260, 262 f m.w.N.; Röhricht, WpG 1998, 153, 162 f).

  • OLG Hamm, 26.02.2025 - 8 U 25/24

    Satzungsänderung; Bekanntmachung; Beschlussvorschlag; virtuelle Hauptversammlung; …

    Rn. 50 2. Die Klagen sind mit den Haupt- und Hilfsanträgen als aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gem. §§ 246, 249 AktG statthaft und betreffen, soweit sie sich mit identischer Begründung gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss richten, denselben Streitgegenstand (vgl. BGH…, Urteil vom 17.02.1997, II ZR 41/96, juris Rn. 12; Urteil vom 21.04.1997, II ZR 317/95, juris Rn. 5;… Urteil vom 26.01.2021, II ZR 391/18, juris Rn. 21;… Versäumnisurteil vom 11.07.2023, II ZR 98/21, juris Rn. 18); einer Staffelung in Haupt- und Hilfsantrag bedarf es insoweit nicht.
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und …

    Selbst eine Beratungstätigkeit durch den Prüfer wäre unter dem Blickwinkel einer verbotenen Mitwirkung im Sinne des § 319 Abs. 2 Nr. 5 a.F. HGB erst dann unzulässig, wenn sich diese auf unternehmerische Zweckmäßigkeitsentscheidungen erstreckt (vgl. BGHZ 135, 260).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 25 U 57/08

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrags bei Verstoß gegen Mitwirkungsverbot auch bei …

  • OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03

    Zur Abgrenzung zwischen erlaubter Beratung und Verbotener Mitwirkung des …

  • LG Stuttgart, 29.09.2004 - 39 O 49/03

    Squeeze-out: Zurechnung des Aktienbestandes eines abhängigen Unternehmens beim …

  • VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

    VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

  • OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10

    Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden

  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 232/03

    Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung …

  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 20 W 403/04

    Squeeze-out AGAB AG für Anlagen und Beteiligungen

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 20 W 8/07

    Freigabeverfahren nach Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine …

  • OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24

    Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …

  • OLG Brandenburg, 10.07.2001 - 11 U 37/00

    Ansprüche eines Steuerberaters in der Gesamtvollstreckung des Mandanten

  • OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99

    Befangenheit der Wirtschaftprüfer - Berücksichtigung eigener …

  • OLG Hamm, 21.02.2022 - 8 U 1/17

    Abweisung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage mangels Nachweises der …

  • LG Düsseldorf, 20.01.2017 - 39 O 18/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der The NewGen Hotels AG: Anträge …

  • OLG Stuttgart, 08.04.2005 - 20 U 19/04

    Hauptversammlungsbeschluss: Ausschließung der Minderheitsaktionäre; …

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 225/04
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