Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96 - 42 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Erheblichkeit einer körperlichen Beeinträchtigung bei einer durch telefonische Drohanrufe verursachten Durchfallerkrankung; Erforderlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens für die tatbestandliche Verwirklichung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2191
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 21.07.1995 - Ss 328/95
Weigerung eines zuständigen Bereitschaftsarztes zur Vornahme eines Hausbesuchs …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Da die Beeinträchtigung nicht über die Folgen hinausgeht, die häufig mit psychischen Einwirkungen verbunden sind, liegt auch keine Gesundheitsschädigung vor, denn diese setzt einen pathologischen Zustand von gewisser Schwere und nicht ganz vorübergehender Dauer voraus (vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1975, 723; SenE vom 01.06.1995 - Ss 202/95- und 21.07.1995 -Ss 328/95-), der hier den Feststellungen zufolge nicht gegeben war. - BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73
Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Unter körperlicher Mißhandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das Opfer in seiner körperlichen Unversehrtheit oder seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 25, 277; SenE vom 17.12.1982 -1 Ss 687/82- und 09.12.1986 -Ss 701/86-; OLG Köln, Beschlüsse vom 31.08.1978 - 3 Ss 546/78- und 20.03.1981 -3 Ss 166/8l-; jeweils m.w.N.); Schönke/Schröder-Eser, StGB , 24. § 223 Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74
Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Der erforderliche Körperlichkeitsbezug in Form der Störung des Wohlbefindens kann darüber hinaus auch bei der Erregung von Angst und Schrecken gegeben sein, sofern seelische Beeinträchtigungen, die für die Anwendung des § 223 StGB grundsätzlich nicht ausreichen (vgl. BGH NStZ 1986, 166 ; OLG Köln StV 1985, 17;… SenE a.a.O.), körperliche Auswirkungen auslösen, wie etwa beim Auftreten von Magenschmerzen als Folge von Angst(vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1975, 22; OLG Hamm JMB1NW 1963, 274;… Eser a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Der erforderliche Körperlichkeitsbezug in Form der Störung des Wohlbefindens kann darüber hinaus auch bei der Erregung von Angst und Schrecken gegeben sein, sofern seelische Beeinträchtigungen, die für die Anwendung des § 223 StGB grundsätzlich nicht ausreichen (vgl. BGH NStZ 1986, 166 ; OLG Köln StV 1985, 17;… SenE a.a.O.), körperliche Auswirkungen auslösen, wie etwa beim Auftreten von Magenschmerzen als Folge von Angst(vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1975, 22; OLG Hamm JMB1NW 1963, 274;… Eser a.a.O. Rn. 4 m.w.N.). - OLG Köln, 16.03.1984 - 1 Ss 158/84
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Der erforderliche Körperlichkeitsbezug in Form der Störung des Wohlbefindens kann darüber hinaus auch bei der Erregung von Angst und Schrecken gegeben sein, sofern seelische Beeinträchtigungen, die für die Anwendung des § 223 StGB grundsätzlich nicht ausreichen (vgl. BGH NStZ 1986, 166 ; OLG Köln StV 1985, 17;… SenE a.a.O.), körperliche Auswirkungen auslösen, wie etwa beim Auftreten von Magenschmerzen als Folge von Angst(vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1975, 22; OLG Hamm JMB1NW 1963, 274;… Eser a.a.O. Rn. 4 m.w.N.). - OLG Köln, 31.08.1978 - 3 Ss 546/78
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96
Unter körperlicher Mißhandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das Opfer in seiner körperlichen Unversehrtheit oder seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 25, 277; SenE vom 17.12.1982 -1 Ss 687/82- und 09.12.1986 -Ss 701/86-; OLG Köln, Beschlüsse vom 31.08.1978 - 3 Ss 546/78- und 20.03.1981 -3 Ss 166/8l-; jeweils m.w.N.); Schönke/Schröder-Eser, StGB , 24. § 223 Rn. 3 m.w.N.).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
Angst als solche stellt jedoch - insbesondere wenn die Reaktion "zeitlich begrenzt" bzw. "kurzfristig" auftritt - lediglich eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens und eine normale Reaktion auf Bedrohungen, nicht aber einen pathologischen Zustand dar (Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192;… NK-StGB/Paeffgen, 4. Aufl., § 223 Rn. 11a).Die an anderer Stelle in dem Urteil erwähnten Schlafstörungen, temporären Schwindelzustände, Albträume, Nervosität und erhöhte Reizbarkeit reichen - wie oben ausgeführt - mangels näherer Konkretisierung ebenfalls nicht aus, um eine tatbestandsmäßige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit zu begründen (vgl. auch OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192).
Soweit die Strafkammer an anderer Stelle dargelegt hat, dass die Zeugin sich hilflos und kraftlos sowie psychisch nicht dazu in der Lage fühlte zu arbeiten (UA S. 93 f.), fehlt es an einem objektivierbaren Körperverletzungserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118 mit Anm. Pollähne, StV 2003, 563, 564; OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192).
Weinkrämpfe und Herzrasen können ebenfalls eine normale körperliche Reaktion auf die mit einer Bedrohungssituation verbundenen Aufregungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 223 StGB darstellen (zur fehlenden Tatbestandsmäßigkeit von "Herzklopfen" bzw. "Herzrasen" vgl. OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192;… NK-StGB/Paeffgen, § 223 Rn. 11a;… Smischek, Stalking, 2006, S. 215).
- AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11
Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung
Die Beurteilung ändert sich aber, wenn infolge von Abscheu oder Ekel körperliche Wirkungen hinzutreten, etwa in Form von Magenschmerzen, Erbrechen und Atemnot (vgl. etwa OLG Köln NJW 1997, 2191, 2192). - BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben
Solches stellt eine - durch § 81a StPO nicht mehr gerechtfertigte - Körperverletzung dar (vgl. zum Vorliegen einer Körperverletzung OLG Köln NJW 1997, 2191, 2192 m.w.N.; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3124). - OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 18/00
Fahren ohne Sicherheitsgurt - Hirnblutung nach Kollision mit Windschutzscheibe …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".