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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - III ZB 8/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3165
BGH, 24.04.1997 - III ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,3165)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - III ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,3165)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - III ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,3165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für Wirkung der Einwilligung zur Sprungrevision als Berufungsverzicht - Notwendigkeit der Einlegung der Sprungrevision durch den Gegner für den Berufungsverzicht des Einwilligenden - Bedeutung der Erklärung eines Berufungsverzichts neben der Einwilligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 566a
    Wirkung der Einwilligung zur Sprungrevision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2387
  • MDR 1997, 776
  • GRUR 1997, 684
  • NJ 1997, 391
  • WM 1997, 1684
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …

    Derartiger Anhaltspunkte bedürfte es jedoch für die Annahme eines Rechtsmittelverzichts (…vgl. Senatsurteil vom 12. März 2002 - VI ZR 379/01 - aaO m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. April 1997 - III ZB 8/97 - NJW 1997, 2387).

    Der Erklärung der Beklagten kommt auch nicht die Verzichtswirkung des § 566a Abs. 4 ZPO a.F. zu; denn § 566a Abs. 4 ZPO a.F. greift nur dann ein, wenn der Gegner tatsächlich Sprungrevision einlegt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. April 1997 - III ZB 8/97 - aaO).

  • BVerwG, 27.03.2006 - 6 C 27.05

    Sprungrevision; Zustimmung zur Sprungrevision; Widerruf der Zustimmung; Zulassung …

    Die Verzichtswirkung des § 134 Abs. 5 VwGO tritt daher erst dann ein, wenn der Gegner die Sprungrevision tatsächlich einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - III ZB 8/97 - NJW 1997, 2387).

    In dem bereits angeführten Beschluss vom 24. April 1997 - III ZB 8/97 - (…a.a.O.) hat er jedoch ausgeführt, dass die Einwilligung zur Sprungrevision erst dann als Berufungsverzicht wirkt, wenn der Gegner tatsächlich Sprungrevision einlegt.

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2002 - 10 TaBV 22/02

    Auslegung des Arbeitszeitbegriffs in Art. 2 Ziffer 1) der Richtlinie 93/104/EG; …

    Erst recht wirkt diese Erklärung nicht gemäß § 96 a Abs. 2, § 76 Abs. 5 ArbGG als Verzicht auf die Beschwerde (vgl. BGH, 4.4.1997, III Z3 8/97, NJW 1997, S. 2387 ).
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