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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,128
BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 (https://dejure.org/1997,128)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 (https://dejure.org/1997,128)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 (https://dejure.org/1997,128)
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Erfolgreiche Revision unter Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

Art. 3 GG, § 114 ZPO, im Prozeßkostenhilfeverfahren ist eine eng begrenzte Beweisantizipation verfassungsrechtlich zulässig, ein Rechtsmittelgericht darf PKH verweigern, wenn das Rechtsmittel selbst zwar erfolgreich ist (hier: wegen eines Verfahrensfehlers), in der Sache jedoch die Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2745
 
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Wird zitiert von ... (290)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Welche Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip an die Auslegung und Anwendung von § 114 Satz 1 ZPO zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt in BVerfGE 81, 347 entschieden.

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dabei ist verfassungsrechtlich keine vollständige Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten geboten, sondern nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ).

    Die Prozeßkostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch den Zweck der Prozeßkostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den.

    Eine nach Zustellung des Revisionsurteils eingelegte Gegenvorstellung hat er mit dem durch die Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluß (NJW 1994, S. 1160 f.) zurückgewiesen.

  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei …

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Die Annahme der Fachgerichte, daß eine Beweisantizipation im Prozeßkostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).

    Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Rn. 10 e) Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben (NJW 1994, S. 124 ff.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Dabei ist verfassungsrechtlich keine vollständige Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten geboten, sondern nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Dabei ist verfassungsrechtlich keine vollständige Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten geboten, sondern nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung - …

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
    Die Annahme der Fachgerichte, daß eine Beweisantizipation im Prozeßkostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1987, S. 786;… BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …

    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ;… vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ;… vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris Rn. 13;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …

    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745 , Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …

    Das Prinzip der Rechtsgleichheit verlangt indessen keine vollständige Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen, so dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, unbemittelten Personen den Zugang zu den Gerichten auch dann zu ermöglichen, wenn die von ihnen beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht oder mutwillig im Sinne des § 114 ZPO erscheint (BVerfGE 81, 347, 357 f.; BVerfG NJW 1997, 2745).
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