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Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1997 - C-409/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,27
EuGH, 11.11.1997 - C-409/95 (https://dejure.org/1997,27)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - C-409/95 (https://dejure.org/1997,27)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - C-409/95 (https://dejure.org/1997,27)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts - Vorrang der weiblichen Bewerber - Öffnungsklausel

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Marschall

  • EU-Kommission PDF

    Hellmut Marschall gegen Land Nordrhein-Westfalen.

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 4
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Tragweite - Nationale Vorschrift, die der Beförderung von Frauen ...

  • EU-Kommission

    Marschall / Land Nordrhein-Westfalen

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts ; Vorrang der weiblichen Bewerber in behördlichen Geschäftsbereichen ; Begriff der Öffnungsklausel

  • Techniker Krankenkasse
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Marschall../. Land Nordrhein-Westfalen Die Quotenregelung mit Öffnungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts - Vorrang der weiblichen Bewerber - Öffnungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Berücksichtigung der Frauenquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; bevorzugte Beförderung von Frauen nach dem Landesbeamtengesetz NRW

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, 4 RL 76/207/EWG
    (Gleichbehandlung von Frauen und Männern) - Landesrecht mit "Öffnungsklausel"

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen - Auslegung des Artikels 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3429
  • MDR 1998, 349
  • NVwZ 1998, 166 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 45 (Ls.)
  • EuZW 1997, 756
  • NZA 1997, 1337
  • NJ 1998, 44
  • DVBl 1998, 183
  • BB 1997, 2590
  • DB 1997, 2383
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke ./. Freie Hansestadt Bremen - Frauenquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-409/95
    Dazu führt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) aus, die in der streitigen Bestimmung grundsätzlich vorgeschriebene Bevorzugung von Frauen stelle wohl eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie dar.

    Sie bleibe somit innerhalb der vom Gerichtshof im Urteil Kalanke gezogenen Grenzen.

    Folglich kämen die im vorerwähnten Urteil Kalanke angestellten Erwägungen zum Tragen.

    Die letztgenannte Vorschrift hat den bestimmten und begrenzten Zweck, Maßnahmen zuzulassen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15, und Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 18).

    So sind danach nationale Maßnahmen im Bereich des Zugangs zur Beschäftigung einschließlich des Aufstiegs zulässig, die Frauen spezifisch begünstigen und ihre Fähigkeit verbessern sollen, auf dem Arbeitsmarkt mit anderen zu konkurrieren und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verwirklichen (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 19).

    Wie der Rat in der dritten Begründungserwägung seiner Empfehlung 84/635/EWG vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (…ABl. L 331, S. 34) ausgeführt hat, reichen die "geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des einzelnen erlassen wurden, ... nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird" (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 20).

    Da Artikel 2 Absatz 4 eine Ausnahme von einem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht darstellt, kann diese nationale Maßnahme zur spezifischen Begünstigung weiblicher Bewerber jedoch den Frauen bei einer Beförderung keinen absoluten und unbedingten Vorrang einräumen, sollen die Grenzen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht überschritten werden (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-409/95
    Die letztgenannte Vorschrift hat den bestimmten und begrenzten Zweck, Maßnahmen zuzulassen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15, …und Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

    Der Gerichtshof hat dort Voraussetzungen und Grenzen derartiger Maßnahmen markiert, so wie er z. B. im Urteil Kalanke einer Maßnahme, die bei gleicher Qualifikation der Bewerber den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang einräumt, eine Absage erteilt hat und im Urteil Marschall eine Maßnahme mit ähnlicher Struktur, allerdings ausgestaltet mit einer "Öffnungsklausel", die gemeinschaftsrechtliche Verträglichkeit bescheinigt hat.

    4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (…ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).

    19: - Zitiert in Fußnote 5.20: - Zitiert in Fußnote 5.21: - Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29).

    22: - Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 31).

    59: - Für die nach der Rechtsprechung des Gerichthofes mit einer zulässigen Quotenregelung in Bezug auf Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen einhergehende Beurteilung aller "die Person der Bewerber betreffenden Kriterien" (Urteil Marschall, zitiert in Fußnote 5, Randnrn.

    33 und 35), die dazu führen kann, dass Frauen "nicht vorrangig befördert werden müssen, sofern in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (.Öffnungsklausel')" (Urteil Marschall, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 24) ist hier kein Anlass.

    63: - Die Urteile Marschall, Badeck und Abrahamsson lassen eher das Gegenteil vermuten.

    64: - Vgl. Maidowski, zitiert in Fußnote 47, S. 82.65: - Vgl. dritter Erwägungsgrund der Empfehlung 84/635 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (zitiert in Fußnote 4): "Die geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des Einzelnen erlassen wurden, reichen nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird." Vgl. Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29), Urteil Badeck (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 49) und Maidowski (…zitiert in Fußnote 47, S. 35 ff.).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für …

    Die Grenzen einer zulässigen Förderungsmaßnahme hält eine Vorrangsregelung nur ein, wenn die Bevorzugung entfällt, sofern in der Person eines männlichen Mitbewerbers schwerwiegende Gründe vorliegen (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - EuGHE I 1997, 6363; 28. März 2000 - C-158/97 - EuGHE I 2000, 1875, zu § 10 Gleichberechtigungsgesetz Hessen).

    bb) Die Bestimmung der Gründe, die einer Bevorzugung einer Frau entgegengehalten werden können, ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - EuGHE I 1997, 6363; 28. März 2000 - C-158/97 - EuGHE I 2000, 1875).

    Diese haben dabei die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie anzuwenden und zu beachten, daß diese Gründe ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen haben (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - aaO;… 28. März 2000 - C-158/97 - aaO; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EuGHE I 2000, 5539; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; Mallossek Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht S. 161;… Schiek Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 281 f., 2634).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Vorliegen von überwiegenden Gründen in der Person eines Mitbewerbers im Sinne des …

    Rn. 8 Urteil vom 11. November 1997 - C-409/95 - (Marschall), Slg. 1997, Seite I-6383;.

    Rn. 27 EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C-409/95 - (Marschall), a. a. O.; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 28. März 2011 - 6 B 43/11 -, a. a. O. Rn. 40, und vom 24. Juli 2007 - 6 B 807/06 -, a. a. O. Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juni 2011 - 4 S 1075/11 -, NVwZ-RR 2012, 73 = juris Rn. 14 f., zu § 10 Abs. 3 ChancenG BW a.F.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 -, juris Rn. 17 f., zu § 4 Abs. 2 FrFG SA; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 -, BAGE 104, 264 = juris Rn. 42, zu §§ 7, 9 LGG RP.

    Er weist hierzu auf das oben bereits genannte Urteil des EuGH vom 11. November 1997 - C-409/95 - (Marschall) hin.

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