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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1329
BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 185, § 873, § 925
    Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kettenauflassung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 936
  • ZIP 1997, 245
  • MDR 1997, 340
  • DNotZ 1998, 281
  • NJ 1997, 307
  • WM 1997, 478
  • DB 1997, 768
  • Rpfleger 1997, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • RG, 28.05.1930 - V 282/29

    Ist dem Erfordernis der behördlichen Genehmigung nach dem preuß. Gesetz über den …

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).

    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514;… OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Für die Auslegung, wie die Eheleute B. als Empfänger der Auflassungserklärung der Gemeinde diese verstehen mußten, können erst nach deren Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden (Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    So liegen die Dinge hier; der Senat kann dies selbst - der Auflassungserklärung der Gemeinde entnehmen, denn weitere tatsächliche Feststellungen sind nicht zu erwarten (BGHZ 65, 107, 112; 121, 2284, 289):.
  • RG, 06.12.1916 - V 268/16

    Veräußerungsverbot; Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1978 - 9 U 63/78
    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514; OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten …

    Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00

    Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei …

    Die Wirksamkeit wird in diesen Fällen damit begründet, dass in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Einwilligung (§ 185 I BGB) liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (BGH NJW 1997, 936; BayObLG NJW-RR 1991, 465).

    Die Auflassung des Verkäufers enthält dann keine Ermächtigung an den Käufer, das Grundstück ohne Zwischeneintragung an einen Dritten zu übertragen, wenn der Erwerb des Dritten einer vertraglichen Zweckbestimmung zuwiderliefe (BGH NJW 1997, 936).

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender …

    Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  • OLG Köln, 22.12.2011 - 7 U 55/11
    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa, weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.1996 - V ZR 233/95 - zitiert nach juris-web, Rn. 11).
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