Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Kanzlei Prof. Schweizer
Nichtigkeit eines vermittelten Kreditvertrags - Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kreditvermittler - Vermittelnder Kreditvertrag - Wirksamkeit - Zusammenarbeit mit kreditgebender Bank - Beteiligung an unerlaubter Rechtsbesorgung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 607
Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vermittelten Vertrages, Kreditvermittler, Kreditvertrag
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Darlehensvertrag; unerlaubte Rechtsbesorgung des Kreditvermittlers
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 03.08.1994 - 6 O 18/94
- OLG Schleswig, 23.01.1997 - 5 U 176/94
- BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1955
- ZIP 1998, 775
- MDR 1979, 38
- MDR 1998, 789
- WM 1998, 923
- WM 1999, 923
- BB 1998, 1126
- BB 1998, 1656
- DB 1998, 1611
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Art. 1 § 1 RBerG enthält allerdings ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB mit der Folge, daß Geschäftsbesorgungsverträge, die eine unzulässige Rechtsbesorgung zum Gegenstand haben, nichtig sind (BGHZ 37, 258, 261 ff.). - BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Der Bundesgerichtshof hat daher in sogenannten Unfallhilfefällen Darlehensverträge von Banken mit Unfallopfern für nichtig erklärt, bei denen die Darlehen gegen Abtretung aller Ersatzansprüche aus den Unfällen zur Finanzierung unfallbedingter Aufwendungen gewährt wurden und die Banken in organisiertem Zusammenwirken mit anderen Beteiligten (Mietwagenunternehmen, Rechtsanwälte) ein Verfahren betrieben, das auf die vollständige Entlastung der Geschädigten von der gesamten Schadensabwicklung hinauslief (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73, WM 1976, 100; Urteil vom 29. Juni 1978 - III ZR 174/76, WM 1978, 1062). - BGH, 29.06.1978 - III ZR 174/76
Kreditvertrag - Rechtsberatung - Schadensabwicklung - Bank - Auswahl unter …
Auszug aus BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Der Bundesgerichtshof hat daher in sogenannten Unfallhilfefällen Darlehensverträge von Banken mit Unfallopfern für nichtig erklärt, bei denen die Darlehen gegen Abtretung aller Ersatzansprüche aus den Unfällen zur Finanzierung unfallbedingter Aufwendungen gewährt wurden und die Banken in organisiertem Zusammenwirken mit anderen Beteiligten (Mietwagenunternehmen, Rechtsanwälte) ein Verfahren betrieben, das auf die vollständige Entlastung der Geschädigten von der gesamten Schadensabwicklung hinauslief (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73, WM 1976, 100; Urteil vom 29. Juni 1978 - III ZR 174/76, WM 1978, 1062).
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Der Beklagte hätte die Beurkundung des auf den Abschluß des Geschäftsbesorgungsvertrages gerichteten Angebots ablehnen müssen (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO), weil ein Vertrag dieses Inhalts gegen Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) verstößt und deshalb nichtig ist (§ 134 BGB; vgl. BGHZ 37, 258, 261 ff; BGH, Urt. v. 17. März 1998 - XI ZR 59/97, WM 1998, 923, 924; v. 17. Februar 2000 - IX ZR 50/98, WM 2000, 1342, 1344). - BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …
aa) Wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, führt ein Verstoß des Rechtsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der von ihm vermittelten Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten (Senatsurteil vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97, WM 1998, 923, 924).Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 17. März 1998 aaO).
bb) Etwas anderes kann, wie das Berufungsgericht ebenfalls zu Recht angenommen hat, nur dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt oder von diesem als Vertreter des Auftraggebers abgeschlossen werden, in einer Weise mit dem Rechtsbesorger zusammenarbeiten, daß ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muß (Senatsurteil vom 17. März 1998 aaO).
- BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03
Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und …
Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß ein Verstoß des Rechtsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der von ihm vermittelten Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten führt (Senatsurteile vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97, WM 1998, 923, 924 und vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1712).Etwas anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Rechtsbesorger vermittelt oder von diesem als Vertreter des Auftraggebers abgeschlossen werden, in einer Weise mit dem Rechtsbesorger zusammenarbeiten, daß ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muß (Senatsurteile vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97, WM 1998, 923, 924 und vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1712).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04
Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur …
Rn. 76 Ein Verstoß des Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der von ihm vermittelten Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten (vgl. BGH, WM 1998, 923, 924; WM 2003, 1710, 1712; WM 2004, 1127, 1129).Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, WM 1998, 923, 924; WM 2003, 1710, 1712; WM 2004, 1127, 1129).
Etwas anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Geschäftsbesorger vermittelt oder von diesem als Vertreter des Auftraggebers abgeschlossen werden, in einer Weise mit dem Geschäftsbesorger zusammenarbeiten, dass ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH, WM 1998, 923, 924; WM 2003, 1710, 1712; WM 2004, 1127, 1129).
- OLG München, 26.04.2002 - 21 U 4618/01
Verstoß des Geschäftsversorgungsvertrages gegen Rechtsberatungsgesetz führt nicht …
Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch, sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung der Sache nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1998, 1955 m.w.N.; Fritz ZfiR 2001, 267/268).Die Voraussetzungen für eine andere Beurteilung, nämlich dass der Dritte, dessen Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 1955), werden für den hier gegebenen Streitfall nicht bejaht.
Eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Kreditvermittler und der Bank vermag für sich allein den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer etwaigen unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BGH NJW 1998, 1955).
- OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Geschäftsbesorgungsvertrag auf Kreditvermittlung gerichtet
Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung der Sache nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1998, 1955 m.w.N.; Fritz ZflR 2001, 267/268).Die Voraussetzungen für eine andere Beurteilung, nämlich daß der Dritte, dessen Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, daß seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muß (vgl. BGH NJW 1998, 1955), werden für den hier gegebenen Streitfall nicht bejaht, wobei wie erwähnt die von den Klägern unter Beweis gestellte Tätigkeit der Beklagten als gegeben unterstellt wird.
Eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Kreditvermittler und der Bank vermag für sich allein den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer etwaigen unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BGH NJW 1998, 1955).
- OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Rechtsberatungsgesetz führt nicht …
Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung der Sache nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1998, 1955 M.w.N.; Fritz ZfiR 2001, 267/268).Die Voraussetzungen für eine andere Beurteilung, nämlich dass der Dritte, dessen Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 1955), werden für den hier gegebenen Streitfall nicht bejaht.
Eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Kreditvermittler und der Bank vermag für sich allein den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer etwaigen unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BGH NJW 1998, 1955).
- OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03
Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank …
Der sachnotwendige enge Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und dem durch sie bewirkten Vertragsschluss mit einem Dritten genügt nicht, so lange dieser nicht als Beteiligter der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (BGH NJW 1998, 1955; BGH NJW 2001, 3774; BGH vom 03.06.2003, XI ZR 289/02 - Urteilsumdruck Seiten 11, 12 = ZIP 2003, 1644 f.).Eine Beteiligung am Abschluss oder der Erfüllung des Treuhandvertrages kann daher auch nicht über eine vermeintliche Einbindung der Beklagten in das Gefüge der Projektbetreiber herbeiargumentiert werden (BGH NJW 1998, 1955).
- OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03
Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.06.2003, Az: XI ZR 289/02 = WM 2003, 1710 = NJW-RR NJW-RR 2003, 1203 = MDR 2003, 1244 ) führt ein Verstoß des Rechtsbesorgers (vorliegend Steuerberater E. als Treuhänder) gegen Art. 1 § 1 RBerG grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der von ihm vermittelten Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten (Senatsurteil vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97, WM 1998, 923, 924):.Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt oder von diesem als Vertreter des Auftraggebers abgeschlossen werden, in einer Weise mit dem Rechtsbesorger zusammenarbeiten, dass ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (Senatsurteil vom 17. März 1998 aaO.).
- OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen …
Hierfür reicht jedenfalls ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Tätigkeit des Rechtsbesorgers und der von diesem mit Dritten geschlossenen Verträge oder diesen gegenüber vorgenommenen einseitigen Rechtshandlungen nicht aus (vgl. BGH, NJW 1998, 1955). - OLG Naumburg, 12.07.2001 - 2 U 198/00
Inanspruchnahme von Eheleuten aus einem gemeinsam abzuschließenden …
- OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
Zum Umfang des Vertrauensschutzes nach § 172 BGB
- OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
- OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen
- OLG Zweibrücken, 25.03.2002 - 7 U 145/00
Unerlaubte Rechtsbesorgung bei Kreditgewährung für Immobilienerwerb oder …
- OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
"Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?
- OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
Folgen der Nichtigkeit einer Vollmacht auf das Vertretungsgeschäft und …
- OLG Frankfurt, 19.12.2003 - 4 U 195/02
Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie
- BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags für die vom Treuhänder …
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 2 U 45/03
Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG in Verb. mit § …
- OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung von Fondsanteilen aufgrund …
- LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
Unerlaubte Rechtsberatung: Unwirksamkeit eines zum Erwerb eines …
- LG Frankenthal, 20.04.2006 - 7 O 352/05
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