Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2292
- MDR 1998, 535
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97
Einen solchen Ersatz hat der BGH in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Palandt-Heinrichs, Rz.33 vor § 249 BGB) grundsätzlich abgelehnt, so in BGHZ 55, 146 für die Aufwendungen einer Jagdpacht, in BGHZ 71, 234 für eine Eigentumswohnung und in BGHZ 99, 182 für die Anmietung eines Vortragssaales für eine ideelle Veranstaltung. - BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97
Einen solchen Ersatz hat der BGH in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Palandt-Heinrichs, Rz.33 vor § 249 BGB) grundsätzlich abgelehnt, so in BGHZ 55, 146 für die Aufwendungen einer Jagdpacht, in BGHZ 71, 234 für eine Eigentumswohnung und in BGHZ 99, 182 für die Anmietung eines Vortragssaales für eine ideelle Veranstaltung. - BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97
Einen solchen Ersatz hat der BGH in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Palandt-Heinrichs, Rz.33 vor § 249 BGB) grundsätzlich abgelehnt, so in BGHZ 55, 146 für die Aufwendungen einer Jagdpacht, in BGHZ 71, 234 für eine Eigentumswohnung und in BGHZ 99, 182 für die Anmietung eines Vortragssaales für eine ideelle Veranstaltung.
- LG Bremen, 13.05.2013 - 7 O 1759/12
Kein Aufwendungsersatz für unfallbedingt entgangenen Urlaub
Dies folgt im Ausgangspunkt, wie bei jeder Schadensberechnung, zunächst aus der sogenannten Differenzhypothese (vgl. OLG Hamm, NJW 1998, 2292).Ein solcher Ausnahmefall ist vorliegend nicht gegeben, so dass ein Ersatz der frustrierten Urlaubsaufwendungen nicht zuzusprechen war (so im Ergebnis auch: OLG Hamm, NJW 1998, 2292, OLG Düsseldorf vom 11.10.2011, Az.: 1 U 236/10; OLG Köln, Schaden-Praxis 2001, 239;… Beck/scher Online Kommentar zum BGB/Schubert, Edition 26, § 249 Rn. 25;… Staudinger/Schiemann, BGB, Neub 2005, § 249 Rn. 123 ff.;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., § 3 Rn. 104 m.w.N.).
- AG Menden, 20.07.2005 - 4 C 53/05
Schadensersatz: nutzlose (sog. frustrierte) Aufwendungen
Rn. 31 Auch die angeführten Fälle des OLG Hamm (NJW 1998, 2292) und des OLG München (NJW-RR 1986, 963) unterscheiden sich vom Vorliegenden dadurch, dass in jenen Fällen der Anspruchsteller jeweils selbst körperlich verletzt worden ist und verletzungsbedingt nicht an einem geplanten Autorennen bzw. an einer geplanten Kreuzfahrt teilnehmen konnte. - LG Hannover, 09.06.2016 - 4 S 36/15
Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit von Reisestornokosten
Einen anderen Lösungsansatz verfolgt das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 5.2. 1998 - 27 U 161-97, NJW 1998, 2292), das einen Vermögensschaden dann annimmt, wenn der Verletzte ein bestimmtes Lebensziel bereits konkret ergriffen und zu dessen Erreichung endgültige Aufwendungen gemacht hat (wie bei einem Flug oder einem Theaterbesuch, der infolge der Schädigung nicht mehr wahrgenommen werden könne).
- OLG Köln, 06.04.2001 - 20 U 165/00 In Anwendung dieses Grundsatzes wird unter anderem eine Ersatzpflicht verneint für frustrierte Pachtzahlungen eines unfallverletzten Jagdpächters (BGHZ 55, 151) oder frustrierte Aufwendungen für einen Rennwagen, der infolge Verletzung des Eigentümers nicht genutzt werden kann (OLG Hamm NJW 1998, 2292).
- LG Traunstein, 12.06.2015 - 3 O 4937/11
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls
Rn. 55 Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für den Fitnesskurs und im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Golfclub in Höhe von insgesamt 794, 30 EUR, da es sich insoweit um frustrierte bzw. zweckverfehlte Aufwendungen handelt, die grundsätzlich nicht ersatzfähig sind (vgl. BGH NJW 1971, 796 und OLG Hamm NJW 1998, 2292). - AG Fürth/Odenwald, 20.01.2021 - 1 C 372/20
Keine Erstattung von Frustrationsschaden nach Verkehrsunfall
Die Erwartung, die Gegenleistung für sämtliche getätigten Aufwendungen realisieren zu können, ist nicht geschützt (vgl. BGH NJW 71, 796 - Jagdpacht; NJW 87, 831; OLG Hamm NJW 98, 2292; Palandt/Grüneberg, BGB, § 249 Rn 61).
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