Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,834
BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98 (1) (https://dejure.org/1998,834)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98 (1) (https://dejure.org/1998,834)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98 (1) (https://dejure.org/1998,834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Geheimgehaltener V-Mann

§ 40 VwGO, § 23 EGGVG, Anfechtung einer Sperrerklärung nach § 96 StPO nur im Verwaltungsrechtsweg, da es sich im Schwerpunkt um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handelt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG §§ ... 23 ff.; ; StPO § 96; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; SGB-X § 68; ; StUG § 5 Abs. 2; ; BRRG § 39 Abs. 3; ; BBG § 62 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Verwaltungsrechtsweg - Sperrerklärung - Innenminister - Auskunftsperson - Vertrauensperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96; EGGVG §§ 23 ff.
    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 107
  • NJW 1998, 3577
  • NStZ 1998, 357
  • NStZ 1999, 40 (Ls.)
  • NJ 1998, 488
  • StV 1998, 411
  • DVBl 1998, 1016
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98
    Der Innenminister hat seine Sperrerklärung auch auf die Gefahr von "Sanktionen" gegen den Zeugen "bis hin zur Tötung" gestützt; eine solche Gefahr jedenfalls ist kein der Strafverfolgung gegenüber nachrangiger Zweck (zu den Abwägungskriterien vgl. BGHSt 39, 141, 145).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 141) hat deshalb entschieden, daß auch eine rechtmäßige Sperrerklärung nicht zu einem Beweisverbot führt.

    Daß es sich nicht um eine Maßnahme der Strafrechtspflege handelt, folgt auch daraus, daß dann, wenn das Gericht aus den Akten oder aus sonstigen Erkenntnisquellen die Identität des Zeugen kennt, die Sperrerklärung als solche seiner Ladung und Vernehmung nicht entgegensteht (BGHSt 39, 141).

    § 96 StPO stellt inhaltlich keine strafprozessuale Vorschrift dar, sondern schränkt (ausdrücklich) die Vorlegung und Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken und (analog) die Erteilung von entsprechenden Auskünften an die Strafjustiz aus - der Strafrechtspflege nicht grundsätzlich untergeordneten - Gründen des Staatswohls und der Gefahrenabwehr ein (vgl. BGHSt 38, 237; BGHSt 39, 141).

    An solche Vertraulichkeitszusagen der Exekutive sind die Gerichte nicht gebunden (BGHSt 39, 141).

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem …

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98
    b) Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hält überwiegend den Verwaltungsrechtsweg für gegeben (BVerwGE 47, 255; 66, 192; 69, 192; 75, 1; BVerwG DVBl 1984, 836; BayVGH StV 1993, 460; VGH Baden-Württemberg NJW 1991, 2097; NJW 1994, 1362; OVG Berlin, Beschl. v. 27. November 1996 - 4 S 363.96 - VG Frankfurt NJW 1991, 120).

    Die Regelung soll zudem verhindern, daß Gerichte zweier verschiedener Gerichtszweige Verwaltungsstreitigkeiten desselben Rechtsgebietes entscheiden (BVerwGE 47, 255).

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß er nicht organisationsrechtlich, sondern funktional aufzufassen ist (BGHSt 28, 206, 209; BVerwGE 47, 255, 262; 69, 192, 195; KG StV 1996, 531, 532; OLG Hamm NStZ 1985, 566, NStZ 1990, 44;… Kissel aaO Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 2).

    Die Zuweisung der in § 23 EGGVG bestimmten Streitigkeiten an die ordentlichen Gerichte soll nämlich "ein Durcheinander und Gegeneinander der verschiedenen Gerichtsverfahren" verhindern (BVerwGE 6, 86, 89; 47, 255).

    Sie gehen von der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige aus (BVerwGE 47, 255).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98
    b) Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hält überwiegend den Verwaltungsrechtsweg für gegeben (BVerwGE 47, 255; 66, 192; 69, 192; 75, 1; BVerwG DVBl 1984, 836; BayVGH StV 1993, 460; VGH Baden-Württemberg NJW 1991, 2097; NJW 1994, 1362; OVG Berlin, Beschl. v. 27. November 1996 - 4 S 363.96 - VG Frankfurt NJW 1991, 120).

    Aus diesem Gesetzeszweck und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift folgt zugleich, daß § 23 EGGVG die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten nur zuweist, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde gerade als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHZ 105, 395, 399; BVerwGE 69, 192, 195; BT-Drucks. 111 /55 S. 61;… Kissel aaO).

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß er nicht organisationsrechtlich, sondern funktional aufzufassen ist (BGHSt 28, 206, 209; BVerwGE 47, 255, 262; 69, 192, 195; KG StV 1996, 531, 532; OLG Hamm NStZ 1985, 566, NStZ 1990, 44;… Kissel aaO Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 2).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Nur unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen wie kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen reichen insoweit nicht aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 490/18 Rn. 4, StV 2019, 550;… vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 5 f., NStZ 2017, 527; siehe auch OLG Zweibrücken NStZ 1998, 357 für einen Wangenkuss;… LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 176 Rn. 9;… MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176 Rn. 31;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 176 Rn. 6;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 176 Rn. 3).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110;… Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
  • BGH, 30.07.2025 - 5 ARs 10/24

    Entscheidungen in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren und Zuständigkeit …

    Rn. 13 (1) Zu dem im Gesetz nicht näher definierten Begriff der Justizbehörden in § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG ist dabei anerkannt, dass dieser nicht organisationsrechtlich, sondern funktional zu verstehen ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98, BGHSt 44, 107, 113 mwN; vom 19. Dezember 2007 - IV AR (VZ) 6/07, NJW-RR 2008, 717; vom 27. Juli 2017 - 2 ARs 188/15, StV 2018, 208).

    Den ordentlichen Gerichten ist die Nachprüfung von Maßnahmen daher nur dann zugewiesen, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde gerade als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebieten anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98, BGHSt 44, 107 mwN).

    Rn. 20 Ist der Zweck der behördlichen Maßnahme - nach der auch hier maßgeblichen funktionalen Betrachtung - aber primär auf die Folgen des Dienstvergehens innerhalb des Beamtenverhältnisses gerichtet und dient sie nicht der Verfolgung strafbarer Handlungen als Teil der Strafrechtspflege, handelt es sich auch nicht um eine repressive Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98, BGHSt 44, 107 (zur Sperrerklärung im Sinne des § 96 StPO)).

    Es macht deshalb eine Maßnahme nicht zu einer spezifisch justizmäßigen im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG, wenn in einem Disziplinarverfahren Beweisergebnisse zu Tage treten, die auch für ein Ermittlungs- oder Strafverfahren Bedeutung haben könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98, NJW 1998, 3577 (3578 f.); KG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 4 VAs 10/92, NStZ 1993, 45, 46).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15

    Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff: …

    Auch systematisch ist § 23 Abs. 1 EGGVG als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98, BGHSt 44, 107, 112 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …

    Dass eine Sperrerklärung offensichtlich willkürlich oder missbräuchlich wäre und daher für das Strafgericht und die Ermittlungsbehörden nicht bindend wäre (vgl. zu diesem Maßstab: KG, Beschl. v. 22.6.1989 - 4 Ws 110/89 -, NStZ 1989, 541 f. und zur Möglichkeit der Anfechtung allein durch den Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: BGH, Beschl. v. 24.6.1998 - 5 AR (VS) 1/98 -, NJW 1998, 3577 f.), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem …

    § 96 StPO schränkt (ausdrücklich) die Vorlegung und Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken und (analog) die Erteilung von entsprechenden Auskünften an die Strafjustiz ein (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98 -, juris Rn. 32).

    (23) Für die Rechtmäßigkeit einer aus der Sicht der obersten Dienstbehörde primär an der Gefahrenabwehr ausgerichteten Sperrerklärung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 5 AR (VS) 1/98 -, juris Rn. 27) ist maßgeblich, ob von der zuständigen obersten Dienstbehörde Gründe für die Feststellung geltend gemacht und im Rahmen des Möglichen belegt werden, dass die Weigerung, dem Strafgericht bestimmte Beweismittel zugänglich zu machen, aus einem in § 96 StPO ausgeführten Hinderungsgrund unumgänglich ist.

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).

    Nicht genügend ist, daß von der Maßnahme von der Strafjustiz hinzunehmende Folgen für das Strafverfahren ausgehen, wie ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen zeigt, z. B. bei der Verweigerung einer sozialrechtlichen Auskunft für strafprozessuale Zwecke nach § 68 SGB-X durch eine Sozialbehörde, bei der auf § 5 Abs. 2 StUG gestützten Sperrerklärung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BGHSt 44, 107, 116) oder bei dem Streit über die Wirksamkeit einer Sperrerklärung im Rahmen von § 96 StPO (BGHSt 44, 107 ff.).

  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsbehelfe gegen die Streichung aus der Liste …

    Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.).
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt; …

    Es ist jedoch anerkannt, dass er nicht organisationsrechtlich, sondern funktional aufzufassen ist (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 28, 206, 209; 44, 107, 113; BVerwGE 47, 255, 262; 69, 192, 197).
  • BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23

    Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen …

  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg; …

  • VG Karlsruhe, 05.02.2020 - 3 K 7558/19

    Rechtsstreit betr. die Veröffentlichung bürgerlich-rechtlicher Entscheidungen …

  • VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 1 VAs 77/04

    Vertraulichkeitszusage; Entziehung; Überprüfung; Rechtsweg; Voraussetzungen

  • OLG Hamm, 26.04.2022 - 1 VAs 120/21

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Rechtsweg; Pressearbeit der …

  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer …

  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private …

  • OLG Koblenz, 25.10.2001 - 2 VAs 17/01

    Vertraulichkeitszusage, Informant, Zustimmung, Regelungscharakter, Offenbarung, …

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

  • LG Krefeld, 18.08.2009 - 22 Ks 4/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht