Rechtsprechung
| BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit des Verbots einer Demonstration im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren; Behinderung einer Partei im Wahlkampf; Gefahr der Begehung politischer Straftaten; Folgen der Untersagung einer Versammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen den Sofortvollzug eines während des Wahlkampfes ausgesprochenen Versammlungsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 24.07.1998 - B 1 K 564/98
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.1998 - B 2 S 281/98
- BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3631
- NVwZ 1999, 60 (Ls.)
- NStZ 1998, 624 (Ls.)
- NJ 1999, 86
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Insbesondere ist ungewiß und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG in materiellrechtlicher und prozeduraler Hinsicht (vgl. BVerfGE 69, 315 ) genügt. - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …
Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Die Strafkammer hat zu Recht auch den Umstand in seine Würdigung einbezogen, dass der Angeklagte für eine nicht für verfassungswidrig erklärte Partei aufgetreten ist, der das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zukommt (vgl. BVerfG NJW 1998, 3631). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
In einer solchen Situation überwiegen Gefahren der Verletzung der Versammlungsfreiheit durch ein eventuell rechtswidriges Verbot diejenigen, welche bei Durchführung der Versammlung als möglich erscheinen, aber durch geeignete Gegenmittel begrenzt oder ausgeschaltet werden können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3631 ). - VG Düsseldorf, 13.02.2025 - 18 L 592/25
Wahlkampfkundgebung der Partei Alternative für Deutschland am 15. Februar 2025 …
Rn. 46 So ausdrücklich Kniesel, in: Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 18. Aufl. 2019, Teil I Rn. 85; vgl. zum Schutz von Wahlkampfveranstaltungen durch Art. 8 Abs. 1 GG auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, juris, Rn. 5; Kammerbeschluss vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 -, juris, Rn. 12; VG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 20 K 6466/08 -, juris, Rn. 16 ff.Rn. 48 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 -, juris, Rn. 12.
Rn. 53 BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 -, juris, Rn. 12.
- VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13
Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null; …
Auch auf die Frage, wie die politischen Ziele einer Partei zu beurteilen sind, kommt es dabei nicht an, solange kein Parteiverbot ergangen ist (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 -, NJW 1998, 3631).In diesem Zusammenhang fallen nicht nur die Wettbewerbsnachteile für die betroffene Partei, sondern auch das öffentliche Interesse an einem unverzerrten Parteienwettbewerb insgesamt ins Gewicht, der die Wähler erst in den Stand versetzt, eine kompetente Wahlentscheidung zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 -, NJW 1998, 3631).
- OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Wahlkampf; unmittelbare …
Außerdem ist die Antragstellerin der Ansicht, die angegriffene Entscheidung weiche von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 -) ab und beruhe hierauf.Die Behinderung einer Partei im Wahlkampf etwa wegen mißbilligter Zielsetzungen ist im Hinblick auf die Wettbewerbsnachteile für die betroffene Partei und das öffentliche Interesse an einem unverzerrten Parteienwettbewerb stets als schwere Einbuße anzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht erst jüngst hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 - NJW 1998, 3631).
- OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; ernstliche …
Die Antragsschrift behauptet zwar, das Verwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Gefahrenprognose, die die Darlegung konkreter Umstände erfordere, von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1985 - 1 BvR 233/81 - (BVerfGE 69, 315 "Brokdorf-Beschluß") und vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 - (NJW 1998, 2631) ab. - LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 1137/06 Dass eine selbstständige Tätigkeit vorgelegen habe, werde auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Urteil vom 03. Juni 1998 (NJW 1998 S. 3631 ff.) bestätigt, in dem in einem seinem Fall vergleichbaren Sachverhalt ein freies Mitarbeiterverhältnis angenommen werde.
- OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02
Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 24.03.2001 - 4 B 36/01
Sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots; Beschwerde gegen ablehnenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 15.09.2001 - 4 B 310/01
Versammlungsrecht; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Hohe Wahrscheinlichkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Auflagen nach dem Versammlungsrecht
- OVG Saarland, 04.07.2003 - 2 W 48/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1999 - 23 B 978/99
NPD-Demonstration in Köln kann stattfinden
- OVG Sachsen, 05.05.2000 - 3 BS 93/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.1998 - 3 M 92/987
NPD-Demonstration/Kundgebung
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