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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1767
BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
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Politisches und religiöses Werbeverbot an Taxen

§ 26 Abs. 4 BOKraft, Art. 4, 5 GG, Bestimmtheitsanforderungen für einen Grundrechtseingriff, Schutz der "negativen Informations- und Glaubensfreiheit", Konfliktvermeidung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    BOKraft § 26 Abs. 4; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Werbeverbot an Taxen - Politisches und religiöses Werbeverbot an Taxen - Informationsfreiheit - Glaubensfreiheit - Negative Informations- bzw. Glaubensfreiheit - Religionsfreiheit - Gezwungene Meinungs- bzw. Glaubensbekundungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer und religiöser Werbung an Taxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine politische oder religiöse Werbung auf Taxi

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Politische oder religiöse Werbung auf Taxi

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 GG; §§ 47, 57 PersBefG;
    Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 805
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 309 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1062 (Ls.)
  • DÖV 1999, 647
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Dem Recht auf Ablehnung von glaubensabhängigen Aussagen trägt die Verfassung dadurch Rechnung, daß sie den einzelnen jedenfalls dann vor fremden Glaubensbekundungen schützt, wenn er ihnen infolge staatlicher Veranlassung nicht ausweichen kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91 BVerfGE 93, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend beispielsweise gebilligt, daß ein Hauseigentümer im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Mieter einem von ihnen das Anbringen von Wahlplakaten am Haus untersagte (vgl. Urteil vom 15. Januar 1958 1 BvR 184/54 BVerfGE 7, 230).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Mit der Erwägung, daß ein Soldat beanspruchen könne, nicht gegen seinen Willen politischen Aktivitäten anderer Soldaten ausgesetzt zu werden, hat es ferner eine entsprechende Vorschrift des Soldatengesetzes für verfassungsgemäß beurteilt (vgl. Beschluß vom 2. März 1977 2 BvR 1319/76 BVerfGE 44, 197 ).
  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    BVerwG 3 B 98.98 OVG 1 B 14.95.
  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Insoweit macht sich der beschließende Senat die Ausführungen des Verwaltungsgerichts (NVwZ 1995, 822) und des Oberverwaltungsgerichts vornehmlich zu Art. 5 Abs. 1 GG zu eigen; namentlich trifft es zu, daß die durch § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft bewirkte Einschränkung der Meinungsfreiheit (und Glaubensfreiheit) sich lediglich auf eine (von vielen denkbaren) bestimmte Form der Äußerung bezieht.
  • BVerwG, 09.04.1987 - 7 B 29.87

    Taxi - Ausnahmegenehmigungen vom Werbeverbot - Politische Aussagen - Nicht …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat demgegenüber in seiner früheren Rechtsprechung ein politisches Werbeverbot an Taxen für verfassungsgemäß beurteilt (vgl. Beschluß vom 9. April 1987 BVerwG 7 B 29.87 Buchholz 442.015 BOKraft Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    Den Belangen der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen freilich Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 ff.), etwa indem sie Konflikten "von vornherein ... die Grundlage entziehen" (Beschluß vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - NJW 1999, 805) oder aber doch für die Betroffenen "von vornherein" eine "Garantie der Freiwilligkeit" enthalten (BVerfGE 52, 223, 241).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04

    Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.

    Diesem Verbot liegt die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - Einschätzung des Verordnungsgebers zu Grunde, dass politische und religiöse Werbung ein höheres Konfliktpotential in sich birgt als allgemeine Produktwerbung, weil es ihretwegen eher zu Konflikten kommen kann, die über eine geistige Auseinandersetzung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 - NJW 2000, 1326; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - Buchholz 442.015 § 26 BOKraft Nr. 1).
  • BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98

    Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -,.
  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

    Diese Art von Werbung ist, was das Konfliktpotential angeht, nicht mit werbenden politischen oder religiösen Aussagen vergleichbar, die nach § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft unzulässig sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1999, NJW 2000, S. 1326; BVerwG, Beschl. v. 28.10.1998, NJW 1999 S. 805).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien …

    Zur Vorzensur wird das Verbot des § 5 Abs. 3 S. 1 GlüStV auch nicht dadurch, dass die Möglichkeit besteht, gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 GlüStV Ausnahmen von diesem Verbot zu erlauben (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 1994 - 11 A 663/93 -, NVwZ 1995, 822; nachgehend bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, und BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310.98 -).
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