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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,784
BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Anfechtung - Vergleich - Transportunternehmen - Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1, § 242
    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem Paketbeförderungsdienst

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2497
  • MDR 2000, 1142
  • VersR 2000, 1043
  • WM 2000, 2160
  • WM 2001, 2160
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Eine derartige Pflicht, deren Verletzung eine arglistige Täuschung begründen kann, hat die Rechtsprechung aus den konkreten, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen dann hergeleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Vereitelung des Vertragszwecks gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764;… Urt. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439, 440).

    Er braucht deshalb nicht auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen kann, daß darauf Wert gelegt und dementsprechend nach ihnen gefragt wird (vgl. BGH NJW 1989, 763, 764 m.w.N.).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Eine derartige Pflicht, deren Verletzung eine arglistige Täuschung begründen kann, hat die Rechtsprechung aus den konkreten, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen dann hergeleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Vereitelung des Vertragszwecks gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (…vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764; Urt. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Mit dem von der Revision angeführten Urteil des Senats vom 3. November 1994 (BGHZ 127, 275) ist daher keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegungslast des Spediteurs eingeleitet worden, die bei Abschluß des Vergleichs vom 6. Juni 1994 für die Klägerin nicht vorhersehbar war; vielmehr hat eine Konkretisierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit gesteigerten Anforderungen an die Darlegungs- und Einlassungspflicht des Spediteurs stattgefunden.
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Ob überhaupt und in welcher Weise eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf bereits abgeschlossene Vergleiche einwirken kann und gegebenenfalls die Anpassung vertraglicher Vereinbarungen an die neue Situation erforderlich macht (vgl. dazu BGHZ 58, 355, 363 f.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juni 1986 (I ZR 15/84, TranspR 1986, 459, 461 = VersR 1986, 1019) ausgesprochen, für den Fall, daß Gegenstände unversehrt in die Obhut des Spediteurs gelangt und danach beschädigt oder abhanden gekommen seien, habe er substantiiert darzulegen, wie und wo das Gut aufbewahrt worden sei und welche Sicherungsmaßnahmen der Spediteur gegen Verlust und Beschädigung ergriffen habe, da diese Maßnahmen ausschließlich in seiner Sphäre lägen und deshalb vom Auftraggeber kaum aufgeklärt werden könnten.
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein- …

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    In der Entscheidung vom 13. April 1989 (I ZR 28/87, TranspR 1989, 327, 328 = VersR 1989, 1066) hat der Senat dargelegt, daß es ein grobes Organisationsverschulden darstellen könne, wenn ein Unternehmen, das weltweit Kurierdienstleistungen anbietet, es pflichtwidrig unterlasse, auf einer zentralen Umschlagstation für eine Ein- und Ausgangskontrolle zu sorgen, weil es dann an einem ausreichenden Überblick über den Lauf und Verbleib der auf der Umschlagstation ein- und abgehenden Sendungen fehle mit der Folge, daß nach einer außer Kontrolle geratenen Sendung nicht gezielt gesucht werden könne.
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Denn diese können auch dann Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB, bei dem es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage handelt, nicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1993 - IX ZR 34/93, NJW-RR 1994, 434, 435, m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener …

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Hierfür ist weder Schädigungsabsicht noch Schädigungsvorsatz erforderlich; es genügt das Bewußtsein, daß der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1976 - VIII ZR 97/75, WM 1977, 343).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 275/05

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Irrtums über einzelnen Positionen

    Ein Irrtum über Umstände, die der Vergleich gerade beheben soll, die mithin Gegenstand des Vergleichs sein sollen, führt nicht zur Anwendung des § 779 Abs. 1 BGB und ist unbeachtlich (BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - I ZR 230/97, NJW 2000, 2497;… vom 14. Januar 1998 - XII ZR 113/96, BGHR BGB § 779 Abs. 1 Schiedsgutachtenvergleich 1 und vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 47/85, NJW-RR 1986, 1258).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …

    Dies rechtfertigt den Schluß, daß im Regelfall von einem grob fahrlässigen Verschulden auszugehen ist, wenn der Spediteur den schadensanfälligen Umschlag ohne ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen organisiert (…BGH, Urt. v. 16.11.1995 - I ZR 245/93, TranspR 1996, 72, 74 = NJW-RR 1996, 545;… Urt. v. 26.9.1996 - I ZR 165/94, TranspR 1997, 377, 378 = VersR 1997, 133;… Urt. v. 27.2.1997 - I ZR 221/94, TranspR 1997, 440, 442 = VersR 1997, 1513; Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 230/97, TranspR 2000, 318, 321 = VersR 2000, 1043).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04

    Beachtlichkeit eines Irrtums über ungewisse Umstände bei einem Vergleich

    Die Parteien sind gerade nicht übereinstimmend von einer bestimmten Höhe des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente nach § 843 Abs. 1 BGB ausgegangen; vielmehr wurde durch die Beweisaufnahme die Berechnungsgrundlage für den späteren Abfindungsvergleich durch das Gutachten erst ermittelt (…vgl. BGHR BGB, § 779 Abs. 1; BGH NJW 2000, 2497).

    Das war hier gerade nicht der Fall, da auch bei Kenntnis der Sachlage, die der Sachverständige A durch sein Schreiben vom 7. Dezember 2004 erstmals offenbarte, Anlaß zu einem Vergleichsabschluß bestanden hätte (vgl. BGH NJW 2000, 2497, Münchener Kommentar-Habersack, BGB, 4. Aufl., § 779, Rn. 62).

    Die Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts ergeben sich aus der auf den Vergleich neben § 779 BGB anwendbaren Bestimmung des § 313 BGB n.F. (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 BGB, Rn. 50;… Palandt-Sprau, § 779, Rn. 24; BGH NJW-RR 1992, 715; NJW 2000, 2497; NJW-RR 1995, 413).

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