Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAO § 223; ; BRAO § 3 Abs. 2 und 3; ; BRAO § 223 Abs. 1; ; BRAO § 223 Abs. 4; ; BRAO § 39; ; BRAO § 40; ; BRAO § 41; ; BRAO § 43 a Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwaltssozietät - Angestellter Rechtsanwalt - Erwähnung im Briefkopf - Kanzleiwechsel - Mandatsniederlegung - Sofortige Beschwerde - Verpflichtung zur Mandatsbeendigung
- Anwaltsblatt
§ 43a BRAO
- BRAK-Mitteilungen
Tätigkeitsverbot nach Kanzleiwechsel
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BORA § 3 Abs. 2, 3, ,4, § 43a Abs. 4
Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
- BVerfG, 23.03.2001 - 1 BvR 238/01
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
- BVerfG, 24.09.2003 - 1 BvR 238/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1572
- MDR 2001, 419
- VersR 2001, 1010
- WM 2001, 1047
- BB 2001, 1169
- BB 2001, 1170
- AnwBl 2001, 362
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts …
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 7/95, BRAK-Mitt, 1996, 80, 81; v. 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40).Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; v. 24.11.1997 aaO).
- BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Versäumnisurteil
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Ein Rechtsanwalt einer Sozietät, der ein ihm angetragenes Mandat annimmt, handelt regelmäßig namens der Sozietät (BGHZ 56, 355, 359).
- BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das BVerfG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr). - BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93
Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Da er jedoch auf den Briefbögen beider Kanzleien als Mitglied der Sozietät in Erscheinung getreten ist, wurde er jeweils in die Mandatsverhältnis einbezogen (vgl BGHZ 70, 247, 249; 124, 47, 51) und haftet deshalb den Auftraggebern in gleicher Weise wie die Mitglieder der jeweiligen Sozietät (…Sieg, in, Zugehör, Anwaltshaftung 2000 Rdnr. 369). - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76
Haftung eines Scheinsozius
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Da er jedoch auf den Briefbögen beider Kanzleien als Mitglied der Sozietät in Erscheinung getreten ist, wurde er jeweils in die Mandatsverhältnis einbezogen (vgl BGHZ 70, 247, 249; 124, 47, 51) und haftet deshalb den Auftraggebern in gleicher Weise wie die Mitglieder der jeweiligen Sozietät (…Sieg, in, Zugehör, Anwaltshaftung 2000 Rdnr. 369). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das BVerfG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr). - BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 7/95
Rechtsfolgen der rückwirkenden Aufhebung einer Verfügung über den Widerruf der …
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 7/95, BRAK-Mitt, 1996, 80, 81; v. 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40). - BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94
Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel
Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105;… v. 24.11.1997 aaO).
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - .Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Rn. 21 Der Bundesgerichtshof hob mit dem angegriffenen Beschluss die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs auf und bestätigte die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer (NJW 2001, S. 1572).
- BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06
Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer …
Solche Anträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nur zulässig, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (Senat, Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 24. November 1997, AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573). - BVerfG, 23.03.2001 - 1 BvR 238/01
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Anordnung der Rechtsanwaltskammer …
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - .Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen …
- AnwZ (B) 3/00 - Rn. 12).Auch hier wird das Scheinmitglied in die mit der Sozietät oder der Kanzlei begründeten Mandantenverhältnisse einbezogen und haftet in gleicher Weise wie die Mitglieder der Sozietät beziehungsweise der oder die Inhaber*in der Kanzlei (vergleiche BGH 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - Rn. 13) .
- BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren; …
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966). - AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
"Vertretung" i.S.d. § 43 Abs. 4 BRAO ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen, sie setzt ein "Bearbeiten" nicht voraus (vgl. BGH, AnwZ B 3/00 v. 6.11.2000 in NJW 2001, 1572, 1573). - BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966). - OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01
Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von …
Dies wäre etwa der Fall, wenn er zunächst die eine Partei vertritt und später, etwa nach einem Sozietätswechsel, deren Gegner (BGH, Beschl. v. 6.11.2000, NJW 2001, 1572 = MDR 2001, 419). - BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines …
Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nach Änderung des Verfahrensrechts zum 1. September 2009 und mit Wegfall der §§ 39 ff., 223 BRAO nicht mehr grundsätzlich unzulässig (vgl. zur früheren Rechtslage Senat, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573 mwN). - BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04
Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen …
Derartige Anträge sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sonst die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe oder der Antragsteller in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich bei künftigen Anträgen des Antragstellers ebenso stellen wird (vgl. ferner BGH, Beschl. v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; v. 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573). - AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06
Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels
- AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer …
- OLG München, 22.09.2009 - PatA-Z 1/09
Patentanwaltssache: Rechtsschutz gegen Ablehnung der Veröffentlichung eines …
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