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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.07.2001

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7687
VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf des Gesetzes "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"; Änderung der Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie Einführung eines Richterwahlausschusses; Koppelungsverbot als Schranke gegen die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3771
  • DVBl 2000, 1123
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Echte Mitwirkung am Volksbegehren und am Volksentscheid setzt voraus, daß der Bürger bei den Einzelakten dieses Gesetzgebungsvorgangs seinen Willen unverkürzt und unverfälscht zum Ausdruck bringen kann (vgl. VerfGH 50, 181/198).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Die Trennung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder wird auch vom Bundesverfassungsgericht besonders betont (vgl. BVerfGE 96, 231).
  • VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98

    Abschaffung des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Die beiden Verfahren zur Änderung der Verfassung - zum einen im Wege der Volksgesetzgebung (Art. 74 BV), zum anderen auf dem parlamentarischen Weg (Art. 75 Abs. 2 BV) - sind hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und hinsichtlich der kompetenziellen Zuordnung zu dem jeweils zur Gesetzgebung berechtigten Organ (Volk oder Parlament) voneinander zu unterscheiden (vgl. hierzu VerfGH BayVBl 1999, 719/720).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1976 (VerfGH 29, 244 ff.), in der eine Koppelung von Regelungen über die Lernmittelfreiheit, über die Sicherung der Ausbildungsförderung und über die Schulwegkostenfreiheit als sachlich zusammenhängende Regelung angesehen worden ist, hatte kein Anlaß bestanden, die Grenzen des Koppelungsverbots näher festzustellen.
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …

    7 Abs. 2 BV räumt dem einzelnen Staatsbürger das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt ein, dem Grundrechtscharakter zukommt (VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/29; VerfGH vom 25.5.2007 = VerfGH 60, 131/148).

    Hieraus ergibt sich das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht der Staatsbürger auf Teilhabe an der Staatsgewalt (VerfGH 53, 23/29; 60, 131/148).

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden …

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32;… vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03

    Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der parlamentarische Gesetzgeber im Fall der Verfassungsänderung nach Art. 75 Abs. 2 BV grundsätzlich auch befugt ist, Änderungen der Verfassung in mehreren Einzelvorschriften, die gesetzestechnisch gesondert durchgeführt werden könnten, einheitlich vorzunehmen, und das Koppelungsverbot nicht auf verfassungsändernde Gesetzesbeschlüsse des Landtags nach Art. 75 Abs. 2 BV anzuwenden ist (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).

    Gegenstand des Volksent­scheids kann hier nur der parlamentarische Gesetzesbeschluss als Ganzes sein (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).

    a) Der Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 BV - auch in der Ausprägung des Willkürver­bots - ist nicht verletzt, weil in den dargelegten Unterschieden zwischen Parlaments- und Volksgesetzgebung ein sachlicher Diffe­renzierungsgrund dafür liegt, das jeweilige Verfahren zur Änderung der Verfassung unterschiedlich zu behandeln (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/163; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/33).

  • VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23

    Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes …

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32;… vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54;… vom 16.7.2020 NVwZ 2020, 1429 Rn. 42).
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Rechtsmißbrauch, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Artenschutzrechtliche …

    Es entspricht einem praktischen Bedürfnis und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/25, 34; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/116, 132), wenn der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dieses Datum erst in der Endberatung feststellt.
  • StGH Bremen, 20.02.2020 - St 1/19

    Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes …

    Das aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Koppelungsverbot verbietet es, mehrere sachlich nicht miteinander zusammenhängende Fragestellungen bei einem Volksbegehren zu einem "Paket" zusammenzufassen, über das nur einheitlich abgestimmt werden kann (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 25.

    Da das Volk auf die Abstimmung mit "Ja" oder "Nein" beschränkt ist, ist es geboten, sachlich und inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Materien getrennt zur Abstimmung zu stellen, um eine möglichst differenzierte Willensbildung des Volkes zu ermöglichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 4/18 - juris Rn. 64).

    Im Übrigen soll das Koppelungsverbot auch der Gefahr entgegenwirken, dass Regelungen und andere Vorlagen die erforderliche Mehrheit nur im Gefolge der Verbindung mit einem populären und damit zugkräftigen Einzelbegehren erreichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Dieser ursprünglich für Volksbegehren entwickelte Grundsatz (vgl. VerfGH, E.v. 24.2.2000 - Vf. 112-IX-99 - VerfGH 53, 23/29 ff.) muss in gleicher Weise für Bürgerbegehren gelten.
  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner …

    Ob auch bei vollständiger Vorlage nur eine auf die mit ihr geltend gemachten Zulässigkeitsbedenken beschränkte Überprüfungs- und Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs besteht, ist dem Wortlaut der Verfahrensregelung in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG nicht zu entnehmen (vgl. allgemein für eine unbeschränkte Prüfung im Vorlageverfahren: BayVerfGHE 53, 23 , 42 ; a. A. BayVerfGHE 29, 244 ; 31, 77 , 47, 276 ; BremStGH, LVerfGE 6, 123 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; ebenso SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 f. zum Verfahren der Anfechtung der Entscheidung der Landesregierung über die Unzulässigkeit eines Volksbegehrens).
  • VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408

    Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen …

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit der Entscheidung der Zulassung eines Volksbegehrens ausgeführt, "unter dem Blickwinkel des demokratischen Prinzips und des in Art. 7 Abs. 2 BV garantierten Grundrechts des Bürgers auf Mitwirkung am Volksgesetzgebungsverfahren sei es erforderlich, dass der Bürger bei den Abstimmungen ein Höchstmaß an Abstimmungsfreiheit habe und seinen Willen so differenziert wie möglich zur Geltung bringen könne (BayVerfGH vom 24.02.2000 - Vf. 112-IX-99, BayVerfGH 53, 23 = BayVBl. 2000, 306).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18

    Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in …

  • VerfG Hamburg, 07.05.2019 - HVerfG 4/18

    Entscheidung zum Volksbegehren gegen den Pflegenotstand

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 36/20

    Volksinitiative; Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichts; vorbeugende abstrakte …

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 11-VII-13

    Unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen das Gesetz zur …

  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 4 ZB 08.2205

    Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot

  • VG Regensburg, 18.06.2008 - RO 3 K 08.00238

    Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot bei Verkehrsmaßnahmen

  • VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126

    Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der …

  • VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 173/19

    Unzulässige Vorlage des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens

  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich …

  • VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

  • VG Saarlouis, 09.02.2007 - 11 K 36/06

    Anspruch eines Bürgers auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; …

  • OVG Thüringen, 23.11.2023 - 3 KO 860/20

    Inhaltliche Anforderungen an ein kommunales Bürgerbegehren

  • VG Augsburg, 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680

    Einstweilige Anordnung auf Nichtzulassung eines konkurrierenden Ratsbegehrens; …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5524
BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01 (https://dejure.org/2001,5524)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01 (https://dejure.org/2001,5524)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 (https://dejure.org/2001,5524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Gnadenentscheidung; Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtsschutzgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3771
  • NStZ 2001, 669
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Entscheidungen über den Gnadenerweis von Verfassungs wegen nicht gerichtlich überprüfbar (BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).

    Folgerichtig gilt die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG für Gnadenentscheidungen nicht; vielmehr schließt Art. 60 Abs. 2 GG eine gerichtliche Nachprüfbarkeit ablehnender Gnadenakte aus (BVerfGE 25, 352 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Entscheidungen über den Gnadenerweis von Verfassungs wegen nicht gerichtlich überprüfbar (BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Entscheidungen über den Gnadenerweis von Verfassungs wegen nicht gerichtlich überprüfbar (BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvR 520/70

    Gnadenwiderruf

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Entscheidungen über den Gnadenerweis von Verfassungs wegen nicht gerichtlich überprüfbar (BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 6 B 18.22

    Keine Auskunft über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten

    Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, die es in den Willen bzw. in die persönliche Entscheidungsfreiheit des Ermächtigten stellt, von ihr Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 1969 - 2 BvR 552/63 - juris Rn. 33 f. und - hieran festhaltend - Beschluss vom 12. Januar 1971 - 2 BvR 520/70 - juris Rn. 6;… Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - juris Rn. 186;… Beschlüsse vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - juris Rn. 63, vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 - juris Rn. 2 …und vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1587/06 - juris Rn. 2; BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21

    Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

    Diese Besonderheiten gehen auf eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zurück, die es in den Willen bzw. persönliche Entscheidungsfreiheit des Ermächtigten stellt, von ihr Gebrauch zu machen, und gebieten es, die Gnadengewalt als eine Gestaltungsmacht besonderer Art zu qualifizieren, wovon auch die ständige verfassungs- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausgeht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 1969 - 2 BvR 552/63 - juris Rn. 33 f. und - hieran festhaltend - Beschluss vom 12. Januar 1971 - 2 BvR 520/70 - juris Rn. 6;… Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - juris Rn. 186 f.;… Beschlüsse vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - juris Rn. 63, vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 - juris Rn. 2 …und vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1587/06 - juris Rn. 2; BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 50/80 - juris Rn. 25;… vgl. weiter Böllhoff, Begnadigung und Delegation, 2012, S. 47 f., 57, 130;… Schätzler, a.a.O., S. 122;… Reimer, a.a.O., Art. 60 Rn. 69, 82;… s.a. Nettesheim, in: Isensee/Kirchhof, Hdb. des Staatsrechts Bd. III, 3 Aufl. 2005, § 62 Rn. 51).
  • BVerwG, 11.06.2026 - 1 C 19.25

    Keine Klagebefugnis eines Medienunternehmens für ein Verfahren betreffend die …

    Sie sind insbesondere nicht mit Entscheidungen über den Gnadenerweis vergleichbar, die nicht gerichtlich überprüfbar sind (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 - NJW 2001, 3771 m. w. N.).
  • VG Hannover, 22.09.2026 - 2 A 2458/24

    Akteneinsicht im Rahmen eines Gnadengesuchs; Verwaltungsgrechtsweg nicht …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 -, juris Rn. 2 m. w. N.), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (siehe BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 50.80 -, juris Rn. 25), sind Entscheidungen über ein Gnadengesuch nicht gerichtlich überprüfbar.

    Folgerichtig gilt die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG für Gnadenentscheidungen nicht; vielmehr schließt Art. 60 Abs. 2 GG - und der inhaltsgleiche Art. 36 Abs. 1 Satz 1 NV - eine gerichtliche Nachprüfbarkeit ablehnender Gnadenakte aus (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01 -, juris Rn. 2; so auch BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 50.80 -, juris Rn. 25).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 68/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Gnadengesuchs gegen die …

    Selbst wenn zugunsten des Beschwerdeführers und entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von einer grundsätzlichen Anfechtbarkeit von Gnadenakten ausgegangen würde (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 1039/01, NJW 2001, 3771 = juris, Rn. 2, …und vom 26. Oktober 2016 - 2 BvR 1587/06, juris Rn. 2, jeweils m. w. N.), wäre damit nur der Rechtsweg gegen willkürliche Gnadenentscheidungen eröffnet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 1969 - 2 BvR 552/63, BVerfGE 25, 352 = juris, Rn. 38 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 47-IV-10
    Das Oberlandesgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1969, BVerfGE 25, 352; BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2001, NJW 2001, 3771; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1587/06 - juris) ausführlich begründet, warum es davon ausgegangen ist, dass positive und negative Gnadenentscheidungen einer gerichtlichen Nachprüfung nicht unterlägen und damit auch die gerichtliche Überprüfung ausgeschlossen sei, ob die Gnadenbehörde das Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt habe.
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