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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,195
BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00 (https://dejure.org/2002,195)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2002 - II ZR 355/00 (https://dejure.org/2002,195)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 (https://dejure.org/2002,195)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 252, 254 Abs. 1, 2; ZPO § 287

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 252, 254 Abs. 1, 2; ZPO § 287
    Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schadensersatzrecht; Verzugsschaden wegen entgangener Möglichkeiten zur Aktienspekulation

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Beweiserleichterung zum Nachweis eines entgangenen Gewinns in Aktienspekulation als Verzugsschaden

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden: Beweiserleichterung des § 252 BGB, (keine) Warnobliegenheit nach § 254 II 1 BGB

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2553
  • ZIP 2002, 895
  • MDR 2002, 820
  • NJ 2002, 369
  • WM 2002, 909
  • DB 2002, 999
  • NZG 2002, 529
 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
    Der Geschädigte ist schon grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 26. Mai 1988 - III ZR 42/87, NJW 1989, 290, 291 m.N.); allenfalls könnte ausnahmsweise eine solche Pflicht dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (…vgl. MünchKomm. BGB/Oetker, 4. Aufl. § 254 Rdn. 97, 99 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
    Das Berufungsurteil läßt sich auch nicht (teilweise) gemäß § 563 a.F. ZPO deshalb aufrecht erhalten, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Verzug der Beklagten mit der Verbindlichkeit aus der zweiten Versorgungszusage in Höhe von 135.335,00 DM mit der Zahlung am 14. November 1997 beendet war und es danach für die Berechnung des entgangenen Gewinns aus diesem Teil der Primärverbindlichkeit grundsätzlich auf diesen Zeitpunkt ihrer Erfüllung ankommt (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts: vgl. BGHZ 29, 393, 398; 79, 258).
  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

    Auszug aus BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
    Gemäß § 252 BGB ist auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (Sen.Urt. v. 29. November 1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, z.B. RG JW 1911, 35 ff.; JW 1929, 2508 f.; JW 1931, 3089 ff.).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
    Diese hälftige Verteilung hat der Kläger in der Revisionsverhandlung vor dem Senat - was in dieser Instanz zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52, NJW 1954, 757 m.w.N.) - unwidersprochen klargestellt.
  • BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
    Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, daß es eines Hinweises auf die drohende Höhe des Schadens ohnehin dann nicht bedarf, wenn der Schuldner - wie hier die Beklagte hinsichtlich des Teilbetrages von 139.723,00 DM - im Rechtsstreit seine Verpflichtung bestreitet (vgl. dazu Sen.Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110); hinzu kommt, daß auch hinsichtlich des weiteren, erst nach geraumer Zeit des Verzuges gezahlten Betrages eine etwaige Warnung des Klägers nach § 254 Abs. 2 BGB höchstwahrscheinlich unbeachtet geblieben wäre, weil die Beklagte oder der hinter ihr stehende neue Alleingesellschafter D. L. angesichts der vielfältigen sonstigen beträchtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kläger zu einer früheren Leistung jenes geschuldeten Betrages außerstande war.
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Dieser hat nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt (BGH 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - aaO).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …

    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist unter Umständen berechtigt (…vgl. Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73, aaO S. 348 ff., juris Rn. 7 ff.), grundsätzlich aber nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen (…BGH, Urteile vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 Rn. 37; vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00, NJW 2002, 2553, 2555, juris Rn. 18;… vom 26. Mai 1988 - III ZR 42/87, NJW 1989, 290, 291, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 9. April 2019 - 1 U 139/18, juris Rn. 44).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Zur Feststellung der Höhe des allgemein üblichen Zinssatzes kann der Tatrichter von der Möglichkeit einer Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00, WM 2002, 909, 911 und vom 30. November 1979 - V ZR 23/78, WM 1980, 85).

    An diese Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteile vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00, WM 2002, 909, 911 und vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010, 2011).

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