Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 563 ZPO.
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Rechtsprechung zu § 563 ZPO a.F.
1.977 Entscheidungen zu § 563 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 34/94
Mehrfache Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
- OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76
Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei ...
- BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92
Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte
- BGH, 12.11.1985 - VI ZR 223/84
Übergang von Ansprüchen gegen einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden ...
- BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64
Gewerkschaften - Mitgliederwerbung - Aushängen von Plakaten - Gerichte für ...
- OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97
Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
- OLG Köln, 04.07.1984 - 2 Wx 13/84
Mitgliederversammlung; Bezeichnung des Gegenstandes einer Mitgliederversammlung; ...
- BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 211/05
Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen ...
Querverweise
Auf § 563 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Gerichtliches Verfahren
- § 1065 (Rechtsmittel)