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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1784
BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02 (https://dejure.org/2002,1784)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - III ZB 44/02 (https://dejure.org/2002,1784)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - III ZB 44/02 (https://dejure.org/2002,1784)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 234

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 234 A

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anwaltswechsel - Unterschrift unter der Berufungsschrift - Prozessbevollmächtigter - Prozesshandlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234 A
    Wiedereinsetzung und Sorgfaltspflicht bei Anwaltswechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung in der Berufungsinstanz nach Anwaltswechsel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sorgfaltspflichten bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3636
  • MDR 2003, 42
  • FamRZ 2003, 90
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02
    Es macht für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied, ob die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (BGH, Beschluß vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 = NJW 2000, 3286 m.w.N.).

    Es würde eine überflüssige Förmelei bedeuten, eine Prozeßhandlung nachzuholen, wenn der hierauf bezogene Schriftsatz dem Gericht bereits vorliegt (BGH, Beschluß vom 18. Mai 2000 aaO mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02
    Ist eine fristgerecht eingereichte Berufungsschrift versehentlich nicht vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet worden und wird deshalb die Rechtsmittelfrist versäumt, so kann der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 = NJW 1996, 998).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Für ihre gegenteilige Auffassung können die Rechtsbeschwerdeführer sich auch nicht darauf berufen, der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 26. September 2002 - III ZB 44/02 - NJW 2002, 3636 f.) habe einer Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung stattgegeben, ohne die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 574 Abs. 2 ZPO zu prüfen.

    Vielmehr wurde die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in jenem Fall mit der Begründung bejaht, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO); dieser Teil der Entscheidung ist allerdings in NJW 2002, 3636 f. nicht mit veröffentlicht.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Die versäumte Prozesshandlung braucht dann nicht nachgeholt zu werden, wenn sie bereits vor Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber dem Gericht vorgenommen worden ist (vgl. BGH 26. September 2002 - III ZB 44/02 - zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …

    So ist eine Wiedereinsetzung beispielsweise dann gewährt worden, wenn eine rechtzeitige Fehlerkorrektur infolge eines Fehlers des Gerichts unterblieben ist (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1984, IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226, 1227; Beschl. v. 20. Januar 1997, II ZB 12/96, NJW-RR 1997, 1020; Beschl. v. 26. September 2002, III ZB 44/02, NJW 2002, 3636, 3637) oder wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (BGH, Beschl. v. 28. November 1962, IV ZB 251/62, NJW 1963, 253, 254; Beschl. v. 29. Mai 1974, IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAG, NJW 1972, 735; BVerwG, NVwZ 1998, 1075, 1076).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZB 22/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche Nachreichung eines …

    Rn. 7 a) Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist kommt auch dann in Betracht, wenn die fristgebundene Prozesshandlung zwar rechtzeitig, jedoch unwirksam vorgenommen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2002 - III ZB 44/02, NJW 2002, 3636, juris Rn. 4;… vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286, juris Rn. 5).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …

    In der noch ordnungsgemäß unterzeichneten Berufungsbegründung ist zugleich die Prozesshandlung der Berufungseinlegung enthalten (…BGH 3. Juni 2014 - VIII ZB 23/14 - Rn. 11; 26. September 2002 - III ZB 44/02 - zu II 1 b der Gründe; 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 - zu 3 der Gründe).
  • BFH, 24.02.2026 - VII R 34/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg

    Dabei kann eine Klagebegründung zugleich auch die Rechtshandlung der Klageeinlegung enthalten, wenn sie den Anforderungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO entspricht und --im Falle der Klageeinreichung durch einen Rechtsanwalt-- im Einklang mit § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO eingereicht wurde (vgl. für die Berufungseinlegung BGH-Beschlüsse vom 03.06.2014 - VIII ZB 23/14, Rz 11, und vom 26.09.2002 - III ZB 44/02, unter II.1.b [Rz 5]; BAG-Urteil vom 03.07.2019 - 10 AZR 498/17, Rz 14).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Allerdings muss nach Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz der neue Anwalt nicht die Ordnungsgemäßheit der Berufungseinlegung und -begründung überprüfen, wenn es nach dem bisherigen Verfahrensablauf keinen Anhalt für eine Fristversäumung gab (vgl. BGH NJW 2002, 3636).
  • BGH, 04.03.2026 - XII ZB 524/25

    Wiedereinsetzung ist kein Allheilmittel!

    Rn. 12 aa) Zwar kann der Rechtsmittelführer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einer erneuten und formgerechten Einlegung des Rechtsmittels innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist absehen, wenn die dem Gericht vorliegende Rechtsmittelbegründungsschrift in ihrer äußeren Gestalt sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung erfüllt und deren gesonderte Nachholung daher eine überflüssige Förmelei darstellen würde (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. September 2002 - III ZB 44/02 - FamRZ 2003, 90, 91 und vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 - NJW 2000, 3286 mwN).
  • BGH, 24.05.2018 - III ZA 30/17

    Versäumung der Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte …

    Da ein Rechtsanwalt, der - wie Rechtsanwalt L. - nach einem Anwaltswechsel ein Berufungsmandat übernimmt, die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu prüfen hat, wozu zwingend die Zulässigkeitsvoraussetzungen gehören, musste er sein Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist richten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2002 - III ZB 44/02, NJW 2002, 3636, 3637).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht betreffend den …

    Dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beklagten hätte sich aber die Notwendigkeit der Überprüfung der Frist zur Berufungsbegründung angesichts seines eigenen Vortrags aufdrängen müssen (BGH NJW 2002, 3636 f.).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 190/09

    Versäumung einer Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 2382/20

    Verwaltungsprozessrecht

  • LAG Berlin, 24.10.2003 - 8 Sa 747/03

    Unzulässige Berufung, Wiedereinsetzungsantrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 24 KR 167/07
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