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| AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97 |
Zitiervorschläge
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97 (https://dejure.org/2001,27806)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02. April 2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97 (https://dejure.org/2001,27806)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abgrenzung zwischen Untreue und Bankrott; Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts; Interesse der Massegläubiger an möglichst vollständiger Befriedigung; Handeln des Geschäftsführers im eigenen Interesse; Gläubigerschutzregelung des Berufsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97
- AG Halle/Saale, 10.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97
Papierfundstellen
- NJW 2002, 77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Auszug aus AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97
Nach dieser Theorie soll im Rahmen des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Zurechnung der Eigenschaften der GmbH an den Geschäftsführer gemäß § 14 StGB nur dann möglich sein, wenn der Geschäftsführer bei der Begehung der Tathandlung des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beiseiteschaffen, Verheimlichen etc.) im wirtschaftlichen Interesse der GmbH handelte, nicht jedoch, wenn der Geschäftsführer im eigenen Interesse handelte (BGHSt 6, 314 ff.; 28, 171 ff. [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] ; 30, 127 ff. [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80] ). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97
Nach dieser Theorie soll im Rahmen des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Zurechnung der Eigenschaften der GmbH an den Geschäftsführer gemäß § 14 StGB nur dann möglich sein, wenn der Geschäftsführer bei der Begehung der Tathandlung des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beiseiteschaffen, Verheimlichen etc.) im wirtschaftlichen Interesse der GmbH handelte, nicht jedoch, wenn der Geschäftsführer im eigenen Interesse handelte (BGHSt 6, 314 ff.; 28, 171 ff. [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] ; 30, 127 ff. [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80] ). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
Auszug aus AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97
Nach dieser Theorie soll im Rahmen des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Zurechnung der Eigenschaften der GmbH an den Geschäftsführer gemäß § 14 StGB nur dann möglich sein, wenn der Geschäftsführer bei der Begehung der Tathandlung des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beiseiteschaffen, Verheimlichen etc.) im wirtschaftlichen Interesse der GmbH handelte, nicht jedoch, wenn der Geschäftsführer im eigenen Interesse handelte (BGHSt 6, 314 ff.; 28, 171 ff. [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] ; 30, 127 ff. [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80] ).
- AnwG Frankfurt/Main, 06.10.2016 - IV AG 10/16
Gerichtsprozess, der wechselseitig polemische Ausführungen beinhaltet, erlaubt …
So darf der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung eine polemisch und überspitzte Kritik an Prozessbeteiligte üben sowie starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen und sogar "ad personam" argumentieren (BVerfG, NJW 2008, 2426; 2014, 3357f; OLG Frankfurt, NJW 2002, 77).
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