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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,58
BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,58)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2003 - 1 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,58)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 1 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,58)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Familienversicherung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; SGB V § 10 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung - Gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften - Ausschluss von Kindern aus der Familienversicherung bei privater Krankenversicherung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 10 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Kindern aus Ehen und aus nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Kindermitversicherung in der Familienversicherung nicht verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Krankenkassen müssen nicht alle Kinder kostenlos versichern // teilweiser Ausschluss von Gutverdienern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 107, 205
  • NJW 2003, 1381
  • NVwZ 2003, 974 (Ls.)
  • NZS 2003, 423
  • FamRZ 2003, 356
  • DVBl 2003, 1155
  • DB 2003, 1179
 
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Wird zitiert von ... (200)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Als Grundsatznorm lässt sich ihm eine allgemeine Pflicht des Staates zur Förderung der Familie durch geeignete Maßnahmen entnehmen (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

    Bei dieser Gleichheitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass Art. 6 Abs. 1 GG der Freiheit des Gesetzgebers, welche Sachverhalte er gleich und welche ungleich behandelt, Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Es ist dem Gesetzgeber untersagt, die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften zu diskriminieren (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 75, 382 ), insbesondere Verheiratete gegenüber Nichtverheirateten bei der Gewährung rechtlicher Vorteile zu benachteiligen (vgl. BVerfGE 67, 168 ; 75, 382 ).

    Jedoch schulden die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander, anders als Eheleute, keinen gesetzlichen Unterhalt (vgl. auch BVerfGE 75, 382 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen können aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Rn. 34 a) Art. 6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Er begünstigt auch sie und bestimmt maßgeblich ihre wirtschaftliche und soziale Situation (vgl. BVerfGE 103, 89 ), gerade auch bei der Vorsorge vor Krankheit.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Denn diese Rechengröße stimmt mit der Höhe des Arbeitsentgelts - wenn auch nicht des Gesamteinkommens - überein, ab der ein Beschäftigter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, weil ihn der Gesetzgeber nicht mehr als schutzbedürftig ansieht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; vgl. BVerfGE 102, 68 ).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Es ist dem Gesetzgeber untersagt, die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften zu diskriminieren (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 75, 382 ), insbesondere Verheiratete gegenüber Nichtverheirateten bei der Gewährung rechtlicher Vorteile zu benachteiligen (vgl. BVerfGE 67, 168 ; 75, 382 ).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Das Grundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 104, 126 ; stRspr).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 12/00 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Kindes von der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 12/00 R -, b) die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 1999 - L 4 KR 37/97 - und vom 8. Juni 1995 - L 4 Kr 121/93 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Oktober 1993 - S 6 Kr 162/92 -,.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
    Rn. 42 1. Verfassungsrechtlicher Maßstab für die Ungleichbehandlung von Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften durch die Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 186 ).
  • LSG Bayern, 08.06.1995 - L 4 KR 121/93
  • LSG Bayern, 09.12.1999 - L 4 KR 37/97
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Rn. 54 Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es um den Leistungsanspruch eines Versicherten oder - wie hier - einer nach § 10 SGB V mitversicherten Person (vgl. dazu BVerfGE 107, 205 ) geht.

    Der Beitrag wird zwar in diesem Fall vom Versicherten gezahlt, der dadurch jedoch seiner Pflicht zum Unterhalt nachkommt, zu dem auch der Aufwand für einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gehört (vgl. BVerfGE 107, 205 ).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Rn. 76 Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …

    Rn. 178 1. Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 9, 237 ; 22, 93 ; 24, 119 ; 61, 18 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 105, 313 ; 107, 205 ; 131, 239 ).
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