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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2335
BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96 (https://dejure.org/2002,2335)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 BvR 108/96 (https://dejure.org/2002,2335)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 BvR 108/96 (https://dejure.org/2002,2335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2; GG Art. 3 Abs. 2
    Herrschende Auslegung von Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • Prof. Dr. Lorenz

    IPR und Grundrechte III: Kollisionsrecht und Gleichberechtigungsgrundsatz im internationalen Ehegüterrecht:: Das "Weiterleben" des Mannesrechts nach Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EGBGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung an das Heimatrecht des Ehemannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2; GG Art. 3 Abs. 2

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Gebot der Gleichberechtigung vom Mann und Frau im internationalen Privatrecht; Auslegung des Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB); Rechtmäßigkeit der Anknüpfung an das Ehegüterrecht des Heimatrecht des Ehemanns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1656
  • FamRZ 2003, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen der Geltung der Grundrechte und insbesondere des Gebotes der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Internationalen Privatrecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 181 ).

    Es konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, dass der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 63, 181 ).

    Eine Anknüpfung an das Heimatrecht des Ehemannes, wie sie im früheren Kollisionsrecht in Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. enthalten war, lässt sich auf solche Merkmale jedoch nicht zurückführen und verstößt daher gegen Art. 3 Abs. 2 GG (BVerfGE 63, 181 ).

    Dabei ist es auch nicht erheblich, ob das Heimatrecht des Ehemannes etwa günstiger oder in seinen Rechtsfolgen vergleichbar mit dem Heimatrecht der Ehefrau ist; allein die kollisionsrechtliche Zurücksetzung der Ehefrau führt unabhängig vom Inhalt des anzuwendenden Rechts zur Benachteiligung der Ehefrau (BVerfGE 63, 181 ).

    Rn. 18 a) Ob die Anknüpfung an das "Ausgehen von der Anwendung" eines Rechts für den Übergangszeitraum bis zum Bekannt-Werden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 15 EGBGB a.F. (BVerfGE 63, 181) am 8. April 1983, wie sie in Art. 220 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EGBGB enthalten ist, einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG beinhaltet, kann hier offen bleiben, denn zur Prüfung steht nur die Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 220 Abs. 3 EGBGB auf den Zeitraum nach dem Bekannt-Werden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen der Geltung der Grundrechte und insbesondere des Gebotes der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Internationalen Privatrecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 181 ).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Berücksichtigung biologischer und funktionaler Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses erlaubt (BVerfGE 3, 225 ; stRspr).
  • BGH, 18.03.1998 - XII ZR 251/96

    Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft niederländischen …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Rn. 10 a) Der Bundesgerichtshof hat auf seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 220 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EGBGB (zuletzt Urteil vom 18. März 1998, FamRZ 1998, S. 905 f.) verwiesen.
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85

    Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Vielmehr wirke die in Art. 220 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EGBGB hilfsweise vorgesehene und hier verwirklichte Berufung des Rechts, von dessen Anwendung die Ehegatten ausgegangen seien, auf die Zeit nach dem 8. April 1983 herüber (BGH, FamRZ 1986, S. 1200 ;… 1987, S. 679 ;… 1988, S. 40 ;… 1993, S. 289 ).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Das Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Art. 3 Abs. 2 GG stellt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden Rechts dar (BVerfGE 22, 93 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Übergangsregelung zum ehelichen Güterrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
    Da gemäß Art. 117 Abs. 1 GG gleichheitswidrige Normen seit dem 31. März 1953 außer Kraft gesetzt sind, ist ein schutzwürdiges Vertrauen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuerkennen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 35/88 -, FamRZ 1988, S. 920).
  • OLG München, 03.02.2011 - 31 Wx 242/10

    Güterrechtsstatut deutsch-spanischer Eheleute für die Ermittlung der Erbquote des …

    Für welche Fallgestaltungen im Einzelnen eine Weitergeltung nach dem 8.4.1983 angenommen werden kann (…vgl. dazu Münch- KommBGB/Siehr 5. Aufl. Art. 15 EGBGB Rn. 183; Eule MittBayNot 2003, 335), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Ein Verhalten der Eheleute, welches allein darin bestanden hat, von der alten gleichheitswidrigen Rechtsordnung auszugehen bzw. diese als für sich maßgeblich anzusehen, kann nicht als Begründung dafür dienen, den gleichheitswidrigen Zustand ihnen gegenüber dauerhaft aufrecht zu erhalten (BVerfG NJW 2003, 1656/1657;… vgl. auch Palandt/Thorn BGB 70. Aufl. Art. 15 EGBGB Rn. 11; anders noch BGH NJW 1987, 583/584; BGH FamRZ 1987, 679/681).

  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14

    Nachlassverfahren: Verstoß der nach iranischem Recht unterschiedlichen Erbquoten …

    Vielmehr findet auch in diesem Fall gemäß Art. 220 Abs. 3 Satz 2 EGBGB ein Statutenwechsel nach dem 8.4.1983 statt (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 361 f ).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 21 W 17/13

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung der Erbquote eines überlebenden Ehegatten bei …

    Für die Zeit nach dem 8. April 1983 ist hinsichtlich der güterrechtlichen Wirkungen Artikel 15 EGBGB bereits nach seinem Wortlaut unmittelbar anzuwenden und lässt somit den Eintritt eines Statutenwechsels zu (BVerfG NJW 2003, 1656;… Palandt-Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Art. 15 EGBGB RN 12).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 10 WF 285/06

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Erfolgsaussicht einer durch einen …

    Dabei sind die Unterhaltsansprüche anteilig zu kürzen, wobei der gekürzte Anspruch sich aus dem Quotienten von Verteilungsmasse und Summe der Einsatzbeträge, multipliziert mit dem jeweiligen Einsatzbetrag, errechnet (BGH, FamRZ 2003, 361, 367;… Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1603, Rz. 20).
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