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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7379
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Trennungsunterhalt - Hausfrauenehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 1 §§ 1569 1581
    Erwerbsobliegenheit des bisher haushaltsführenden Ehegatten nach Trennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Muss Nur-Hausfrau nach der Trennung sofort jobben? - Gericht billigt Trennungsjahr als Übergangszeit zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheit und Wohnvorteil beim Trennungsunterhalt; Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten nach Rückübertragung von auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Ansprüchen; Erwerbsobliegenheit des haushaltsführenden Ehegatten vor Ablauf des Trennungsjahres; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1816
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    sowie die Haushaltsführung durch die Klägerin, an deren Stelle ab Juli 2002 das dieser fiktiv zuzurechnende Erwerbseinkommen in die Berechnung einzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 2001, 986 ).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Deshalb kann man im Regelfall vor Ablauf des Trennungsjahres vom haushaltsführenden Ehegatten noch keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwarten (BGH FamRZ 1990, 283, 286).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Im Fall des § 1581 BGB schlägt der Unterhaltsanspruch des Berechtigten in einen Billigkeitsanspruch um, dessen Umfang das Gericht unter Abwägung der beiden Eheleuten zur Verfügung stehenden Mittel sowie der beiderseits zu befriedigenden Bedürfnisse nach individuellen Gesichtspunkten zu bestimmen hat (BGH FamRZ 1990, 260 ).
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Bemessung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2002 (NJW 2002, 2701 ) gebietet jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Vorschrift des § 1581 BGB beim Trennungsunterhalt entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten hat.
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Es muss zumindest für eine geraume Zeit der bisherige Status des unterhaltsberechtigten Ehegatten beibehalten werden, schon um nicht das endgültige Scheitern der Ehe zu fördern, indem die Scheidungsfolgen vorweggenommen werden und damit die Trennung vertieft wird (vgl. BGH FamRZ 1979, 569 ;… Wendl/Pauling, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 18).
  • OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (…BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (Urteil vom 17. Juli 2002, 9 UF 40/02; so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ).
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96

    Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (…BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (Urteil vom 17. Juli 2002, 9 UF 40/02; so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines …

    Rn. 56 Auch schon vor Zustellung des Scheidungsantrags kommt der Ansatz des vollen Nutzungswertes aber dann in Betracht, wenn der verbliebene Ehepartner seinen neuen Partner in die Wohnung aufgenommen hat (…Götz, a.a.O., § 1361 b BGB Rn. 38; siehe zum Unterhaltsrecht auch OLG Koblenz, NJW 2003, 1816, 1817; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 603, 604).
  • OLG Koblenz, 07.04.2005 - 7 UF 999/04

    Höhe des Trennungsunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 25.06.2002 (NJW 2002, 2701 ) gebietet jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Vorschrift des § 1581 BGB beim Trennungsunterhalt entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten hat (vgl. auch OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, NJW 2003, 1816 ).
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