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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,635
BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 1; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; (Hess) KWG § 50 Nr. 2
    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 1
    Bestandsschutz; Chancengleichheit; Einfluss; Entscheidungsfreiheit; Erheblichkeitsgrundsatz; Freiheit der Wahl; Gemeindevertretung; Gemeindeverwaltung; Gewicht; Homogenitätsgebot; Information; Integrität; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; OB-Wahl; Oberbürgermeister; ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; ; (Hess) KWG § 50 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Direktwahl zum Oberbürgermeister; Auslegung des Begriffs "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren"; Verstoß gegen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz; Unerträglichkeit des Fortbestands des/der Gewählten ; Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Reinhard Wolters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 101
  • NJW 2003, 3647 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 983
  • DVBl 2003, 943
  • DÖV 2003, 813
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl (vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048 ) den Begriff der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" in Art. 78 Abs. 2 HV auf die Verletzung von Wahlvorschriften, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen, beschränkt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) die Hessische Verfassung ausgelegt, aber keinen allgemeinen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz aufgestellt, dass die Ungültigerklärung einer Wahl generell nur in Betracht kommt, wenn ein Fortbestand der/des in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint.

    Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung müsse vor diesem Bestandserhaltungsinteresse gerechtfertigt werden (BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O., S. 135 bzw. 1051).

    Nach der wahlprüfungsrechtlichen Praxis (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 127 bzw. 1049) wird zwischen privater Parteinahme und amtsseitiger Beeinflussung unterschieden.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 18. April 1997 (BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 327) ausgeführt, dass das Gebot der freien Wahl es gemeindlichen Organen untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen.

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Nur solche Wahlen verleihen demokratische Legitimation im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, die ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger erfolgt sind (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02

    Reinhard Wolters

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Beschlusses BVerwG 8 B 49.02 vom 31. Juli 2002 für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf je 4 000 ? festgesetzt.
  • BVerwG, 17.08.1998 - 8 B 81.98

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Möglichkeit der Heilung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    So sehr vom Verhalten der Staatsorgane Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und dieses Verhalten selbst mit Gegenstand des Urteils des Wählers ist, so sehr ist es den Staatsorganen in amtlicher Funktion verwehrt, durch besondere Maßnahmen darüber hinaus auf die Willensbildung des Volkes bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht in Staatsorganen zu erhalten oder zu verändern (BVerfGE 44, 125 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Innerhalb dieses Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ); die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, dass die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde; …

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 u. a. -, BVerfGE 47, 253 = juris, Rn. 46…, Urteil vom 31. Oktober 1990- 2 BvF 3/89 -, BVerfGE 83, 60 = juris, Rn. 38…, Beschluss vom 24. Mai 1995- 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 = juris, Rn. 136 f.; BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 18).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV bzw. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 19, …und vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, BVerwGE 118, 345 = juris, Rn. 23; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, BVerfGK 13, 189 = juris, Rn. 30).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfGE 93, 37, 67; BVerfGE 83, 60, 72/73; BVerfGE 47, 253, 275; BVerwGE 118, 101, 104).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 118, 345, 347; BVerwGE 118, 101, 104/105; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 14.1.2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl. 2008, 236, Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24

    Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …

    So sehr vom Verhalten der staatlichen oder kommunalen Organe Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und ihr Tun selbst der Beurteilung durch den Wähler unterliegt, so sehr ist es diesen Organen in amtlicher Funktion verwehrt, darüber hinaus durch besondere Maßnahmen auf die Willensbildung des Volkes bzw. der Bürger bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht zu erhalten oder zu verändern (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 23; BVerfG…, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt daher staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

    Anders als nichtstaatliche bzw. nichtkommunale Dritte ist die vollziehende Gewalt dem Gebot der Freiheit der Wahl unterworfen (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit zu ihrer Gewährleistung verpflichtet (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 5.6.2012 - 8 B 24.12 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschluss vom 29.1.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).

    Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (…- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.

    Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1695
VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03 (https://dejure.org/2003,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 (https://dejure.org/2003,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 9 S 1138/03 (https://dejure.org/2003,1695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; BÄO § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2
    Arzt, Approbation, Betrug, Berufsfreiheit, Vermögensdelikt, Widerruf, Unwürdigkeit, Urkundenfälschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Entzug der Approbation als Arzt wegen betrügerischer Schädigung von Kollegen bestätigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf der Approbation als Arzt; Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit; Straftaten als schwer wiegendes Fehlverhalten; Berufspflichten; Ansehens- und Vertrauensverlust; Eingriff in die Berufsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3647
  • DÖV 2003, 1045
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92

    Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Eine Straftat im unmittelbaren Arzt-Patienten-Verhältnis ist hierfür nicht erforderlich (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 29.09.1981 - IX2309/79 -, MedR 1983, 36 und vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804).

    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus auch alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (Senat, Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; OVG Münster, Urteil vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urteil vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -).

    Gerade weil die ärztliche Tätigkeit weitgehend keiner Kontrolle unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, a.a.O.), wird durch die Begehung von Urkundsdelikten das Ansehen des Antragstellers und seiner Kollegen selbst dann untergraben, wenn es sich nicht um Urkundsdelikte aus dem ärztlichen Bereich handelt.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Senats vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Eine Unwürdigkeit des Arztes liegt vor, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (std. Rspr., BVerwG, Beschluss vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 und Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.).

    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O.).

    Für die Berücksichtigung dieses individuellen Gesichtspunkts ist dann kein Raum, wenn die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung vorlag, d.h. wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besaß, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig war (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus auch alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (Senat, Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; OVG Münster, Urteil vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urteil vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -).

    Die Bevölkerung erwartet von einem Arzt, dass er einer anderen Person, insbesondere einem anderen Kollegen, nicht willentlich erheblichen Schaden zufügt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233 ff.).

    Denn Schutzgut der Regelungen über den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit ist das Vertrauen der Allgemeinheit in die Ärzteschaft als Berufsstand, nicht jedoch die einzelne Arzt-Patienten-Beziehung (OVG Münster, Urteil vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - IX 2309/79

    Arzt; Zahnarzt; Rücknahme der Bestallung; Widerruf der Approbation; Betrug …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Eine Straftat im unmittelbaren Arzt-Patienten-Verhältnis ist hierfür nicht erforderlich (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 29.09.1981 - IX2309/79 -, MedR 1983, 36 und vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804).

    Zwar weist der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 29.09.1981 (- IX 2309/79 -, DÖV 1982, 557 ff. = MedR 1983, 36 ff.) zu Recht darauf hin, dass den Vertretern der Heilberufe heute nicht mehr in jeder Beziehung eine integere Lebensführung als Berufspflicht auferlegt wird mit der Folge, dass ein Arzt, der sich eines Vermögensdelikts schuldig gemacht hat, das Ansehen seines Berufstandes grundsätzlich nicht so schwer schädigt, dass er als unwürdig angesehen werden müsste.

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Eine Unwürdigkeit des Arztes liegt vor, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (std. Rspr., BVerwG, Beschluss vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 und Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus auch alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (Senat, Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; OVG Münster, Urteil vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urteil vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers, bedarf es für die Annahme der Unwürdigkeit, anders als bei der Frage der Unzuverlässigkeit, keiner Prognoseentscheidung für die Zukunft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, m.w.N. und OVG Bremen, Urteil vom 18.06.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887).
  • OVG Bremen, 18.06.2002 - 1 A 216/01

    Entziehung der Approbation eines Zahnarztes wegen Berufsunwürdigkeit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers, bedarf es für die Annahme der Unwürdigkeit, anders als bei der Frage der Unzuverlässigkeit, keiner Prognoseentscheidung für die Zukunft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, m.w.N. und OVG Bremen, Urteil vom 18.06.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887).
  • VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02

    Widerruf der Approbation wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. April 2003 - 4 K 5535/02 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 21.04.1993 - 3 B 10.93

    Missachtung des Vertretungserfordernisses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
    Unter Zugrundelegung der Feststellungen im rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Würzburg vom 07.05.2002 - 1 KLs 224 Js 11787/01 -, die der Senat zur Grundlage seiner Entscheidung machen konnte, nachdem gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit vom Antragsteller nicht behauptet wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/93 -), hat er in der Zeit vom 02.10.2000 bis 29.07.2001 insgesamt 13 Straftaten begangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur …

    Unwürdigkeit ist u.a. dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere gegen die Person gerichtete von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tief greifenden Abwertung der Persönlichkeit führt (Senatsbeschlüsse vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3648] und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111 [113], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kommt daher, entgegen der Darstellung des Antragstellers, nicht darauf an, ob er - weiterhin - erhebliches Ansehen bei seinen Patienten genießt (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/03 -, juris; ebenso Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649], und OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.).

    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Hier kommt allein die Wiedererteilung der Approbation bzw. die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach §§ 8, 10 BÄO in Betracht (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.).

    Auf das Alter des Antragstellers und die damit verbundene Frage, wie lange ihm ein Praktizieren unter regulären Umständen noch möglich wäre bzw. ob die Entziehung der Approbation einem endgültigen Berufsverbot gleichkomme könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.), kommt es gleichfalls nicht an.

  • VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05

    Wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilter Arzt verliert Approbation

    Die Beurteilung der Unwürdigkeit hängt - anders als die der Zuverlässigkeit - nicht von einer in die Zukunft gerichteten Prognose ab (vgl. BVerwG, NJW 1993, 806; VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647 f.).

    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass den Angehörigen der Heilberufe heute nicht mehr in jeder Beziehung eine integere Lebensführung als Berufspflicht auferlegt ist mit der Folge, dass ein Arzt, der sich eines Vermögensdelikts schuldig gemacht hat, das Ansehen seines Berufsstandes grundsätzlich nicht so schwer schädigt, dass er als unwürdig angesehen werden müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Bei solchen Delikten ist eine Unwürdigkeit vielmehr nur dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, von der Allgemeinheit besonders missbilligte oder ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil rechtfertigt und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647; OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ).

    Sie stand jedoch gleichwohl in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Klägers (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Gerade weil die ärztliche Tätigkeit weitgehend keiner Kontrolle unterliegt, wird durch die Begehung von Urkundsdelikten das Ansehen des Klägers und seiner Kollegen selbst dann untergraben, wenn es sich nicht um Urkundsdelikte aus dem ärztlichen Bereich handelt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Kollegen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter …

    Ein entsprechend schwerwiegendes Fehlverhalten kann sich insbesondere aus der Verletzung wesentlicher Berufspflichten ergeben (vgl. hierzu Bay. VGH, Urteil vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 -), aber auch aus schwerwiegenden Vertrauensbrüchen gegenüber ärztlichen Kollegen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1183/03 -, NJW 2003, 3647).
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