Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
Zur Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" (Waffen-SS als nationalsozialistische Organisation; Hitlerjugend; Begriff "zum Verwechseln ähnlich"; Gesamtvergleich bei veränderten Parolen); Verbreitung über einen Anrufbeantworter; Strafbarkeit bei Verwendung ... - lexetius.com
StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2
- markenmagazin:recht
§ 86 StGB
Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS” - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwechselungsgefahr eines Kennzeichens mit einem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach Änderungen und / oder Zusätzen; Verwendung eines Fantasiekennzeichens oder eines erheblich abgewandelten Kennzeichens, das dem Originalkennzeichen nicht zum ...
- rechtsanwaltmoebius.de
§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
Ruhm und Ehre der Waffen-SS - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 86a Abs. 2 S. 2
Strafbarkeit des Verwendens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« als solche nicht strafbar
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- mz-web.de (Pressebericht, 28.07.2005)
BGH erleichtert Wortspiele mit Nazi-Jargon
- juraforum.de (Kurzinformation)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- 123recht.net (Pressebericht, 28.7.2005)
NS-Parolen ähnelnde Sprüche sind nicht verboten // Rechtsextreme der "Karlsruher Kameradschaft" freigesprochen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3223
- NStZ 2006, 335
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger …
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Rn. 1 Das Landgericht hat, nachdem das Oberlandesgericht das Hauptverfahren vor ihm eröffnet hatte (NJW 2003, 1200), die Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.Rn. 6 2. Nach diesen Maßstäben ist bei der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ein ausreichendes Maß an Ähnlichkeit mit den Parolen weder der Waffen-SS noch der Hitlerjugend gegeben (ebenso die h. M., Steinmetz NStZ 2002, 118;… ders. in MünchKomm § 86 a Rdn. 14;… Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 86 a Rdn. 12;… Paeffgen in NK-StGB § 86 a Rdn. 9; Ettemeyer/Büttner, Die Polizei 2000, 164, 165; aA lediglich OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200).
- BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Wie der Senat in BGHSt 23, 64, 67 f. im Einzelnen dargelegt hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren ein Alternativvorschlag, der auch solche lediglich verherrlichenden Propagandamittel in § 86 StGB erfassen wollte, verworfen.Damit muss das Propagandamittel eine "aktiv kämpferische, aggressive Tendenz" gegen die freiheitliche Grundordnung aufweisen und auf die Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gerichtet sein (BGHSt 23, 64, 72, 76; 29, 73, 78).
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Damit muss das Propagandamittel eine "aktiv kämpferische, aggressive Tendenz" gegen die freiheitliche Grundordnung aufweisen und auf die Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gerichtet sein (BGHSt 23, 64, 72, 76; 29, 73, 78).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr erfasst sind, zum Freispruch gelangen (BVerfGE 47, 109, 124). - BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32). - BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine …
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Das für Strafgesetze verfassungsrechtlich garantierte Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet einem Richter, eine Strafvorschrift über ihren eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut hinaus ausdehnend anzuwenden (BVerfGE 64, 389, 393). - BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
Anbringen eines etwa vier Quadratmeter großen beschrifteten Tuchs an der …
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Rn. 15 a) Das gilt etwa für die Verwendung von Kennzeichen unter solchen Umständen, dass es sich nach der Gesamtaussage um Propagandamittel im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB handelt, die nach ihrem Inhalt gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet und dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen (vgl. BGHR StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4 NS-Parole 1 zu "Rot-Front-Verrecke"). - KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Sie führt dazu, dass es der Existenz eines Originalkennzeichens nicht bedürfte, mit dem das verwendete ähnlich ist, und dass die Verwendung von Fantasiekennzeichen tatbestandsmäßig wäre, wenn diese den Anschein erwecken, als seien sie ein - tatsächlich nie gebrauchtes - Kennzeichen der betreffenden Organisation (so in der Tat KG NStZ 2002, 148, 149).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …
Diese beiden Embleme, von denen insbesondere das gleichsam als Wappen dienende Mittelabzeichen weltweit einzigartig ist, sind nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, BGHR StGB § 86a Abs. 2 Satz 2 Kennzeichen 2) die Kennzeichen, die das Erscheinungsbild auch der verbotenen Vereine maßgeblich prägten; eines zusätzlichen Hinweises gerade auf die verbotenen Chapter bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um deren Kennzeichen handelte, nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 zu § 86a StGB). - BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Ebenso werden reine Fantasiekennzeichen, die nur den Anschein der Zuordnung zu einer Organisation erwecken, vom Tatbestand nicht erfasst (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 15; OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 15;… Güntge, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, a.a.O., § 86a Rn. 6).Rn. 20 aa) Bei der Waffen-SS handelt es sich um eine Untergliederung der SS und damit um eine ehemalige nationalsozialistische und damit verfassungswidrige Organisation im Sinne von § 86a Abs. 1 Nr. 1, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (…vgl. EGMR, Entscheidung vom 13.03.2018 - 35285/16 -, juris Rn. 33, 49; BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 8; OLG Brandenburg…, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 11; OLG Dresden…, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Urteil vom 27.06.2023 - III-4 ORs 46/23 -, NStZ 2023, 749, juris Rn. 15 f.), die durch Art. 1 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. Nr. 55 der Liste im Anhang des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 vom 10.10.1945 aufgelöst und verboten worden ist (vgl. OLG München…, Urteil vom 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 -, juris Rn. 18;… Fischer, a.a.O., § 86 Rdn. 9).
Dies ist davon abhängig, ob das Symbol spezifisch nationalsozialistisch war, ausschließlich von einer nationalsozialistischen Organisation verwandt wurde oder auch sonst verbreitet war oder ist (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11; OLG Bamberg…, Urteil vom 18.09.2007 - 2 Ss 43/07 -, juris Rn. 8).
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 13 f.;… vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 25 ff.; Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 6;… LK-StGB/Steinsiek, a.a.O., § 86a Rn. 10).
Es muss also die typischen Merkmale aufweisen, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in seiner Gesamtheit prägen und dadurch dessen Symbolgehalt vermitteln (BGH…, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 14; Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 6).
Rn. 38 Ergibt der anzustellende Gesamtvergleich, dass das Vorbild infolge der vorgenommenen Veränderungen oder Ergänzungen eine so starke Verfremdung erfahren hat, dass sein ursprüngliches Erscheinungsbild in den Hintergrund tritt oder es dadurch sogar seinen Bedeutungsgehalt verliert, besteht die Gefahr einer Verwechslung nicht (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11).
Dabei ist nach Form und Inhalt zu beurteilen, ob in der neu entstandenen Parole ungeachtet der vorgenommenen Ergänzungen und - gegebenenfalls - Änderungen letztlich die Originalparole hervorsticht und Aussage sowie Erscheinungsbild prägt (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11; OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 16;… s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 23 f.).
Kriterium kann etwa sein, wie markant das Originalkennzeichen einerseits und der Zusatz andererseits ist, wie sehr das Originalkennzeichen durch den Zusatz in seinem äußeren Erscheinungsbild und in seiner inhaltlichen Aussage verändert wird und ob das Kennzeichen spezifisch nationalsozialistisch war, ausschließlich von einer nationalsozialistischen Organisation verwandt wurde oder auch sonst verbreitet war oder ist (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11).
Rn. 40 (3) Legt man diese Maßstäbe zugrunde, nach denen bei der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ein ausreichendes Maß an Ähnlichkeit mit den Parolen der Waffen-SS ("Meine/unsere Ehre heißt Treue") oder der H.jugend ("Blut und Ehre") verneint wurde (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 7), ist auch bei der vorliegenden Abbildung kein ausreichendes Maß an Ähnlichkeit mit einer SS-Uniform zu bejahen:.
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
- BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.Letztlich sticht der Originaltext hervor und prägt Aussage und Erscheinungsbild der Parole (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ).
Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Rn. 12 Eine solche Auslegung des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB findet im Gesetzestext keine Stütze (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).Dafür genüge nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt werde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 f. unter Verweis auf BGHSt 47, 354).
Es übersieht schon, dass beide Parolen sich in ihrem semantischen Gehalt stark unterscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).
Rn. 24 Zum anderen berücksichtigt das Landgericht nicht hinreichend, dass der Zusatz "... der Waffen-SS" die Parole nicht in die Nähe der Hitlerjugend, sondern einer anderen Organisation rückt (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
"Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als verfassungsfeindliche …
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Entscheidend ist vielmehr, dass die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich" der SS bzw. Waffen-SS als ehemaliger nationalsozialistischen Organisation (vgl. auch BGH NJW 2005, 3223, 3224) zuzurechnen ist und das von ihr benutzte grafische Erkennungsmerkmal diese Zugehörigkeit auch nach außen dokumentiert.
- KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22
Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"
Nicht ausreichend ist es, wenn sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris Rn. 14;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, juris Rn. 22; BGH, Urteile vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 -, juris Rn. 11, und 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, juris Rn. 6, …sowie Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 -, juris Rn. 25; OLG Rostock…, Urteil vom 9. September 2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, juris Rn. 15;… Steinsiek, a. a. O., Rn. 10;… Paeffgen/Klesczewski in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger, StGB 6. Aufl., § 86a Rn. 9;… Anstötz, a. a. O., Rn. 14; Horsch, JR 2008, 99, 100; jew. m. w. N.).Rn. 36 (2) Erforderlich ist danach zunächst, dass für das Kennzeichen ein Vorbild als Kennzeichen einer verbotenen Organisation tatsächlich existiert; reine Fantasiekennzeichen, die nur den Anschein der Zuordnung zu einer Organisation erwecken, werden von dem Tatbestand des § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteile vom 13. August 2009, a. a. O., und 28. Juli 2005, a. a. O., Rn. 15 f.; jew. m. w. N.).
Ergibt dieser Vergleich, dass das Vorbild infolge der vorgenommenen Veränderungen oder Ergänzungen eine so starke Verfremdung erfahren hat, dass sein ursprüngliches Erscheinungsbild in den Hintergrund tritt oder dass es dadurch seinen Bedeutungsgehalt verliert, besteht die Gefahr einer Verwechslung nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. August 2009, a. a. O., Rn. 13, und 28. Juli 2005, a. a. O., Rn. 11;… OLG Rostock, a. a. O., Rn. 16; OLG Dresden…, Urteil vom 23. April 2010 - 2 Ss 699/09 -, juris Rn. 20; jew. m. w. N.).
Dabei kann wesentlich für die Beurteilung von Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr sein, ob das Kennzeichen etwa spezifisch nationalsozialistisch oder auch in neutralen Zusammenhängen gebraucht wurde; im letztgenannten Fall können auch geringfügigere Änderungen genügen, um eine Verwechslungsfähigkeit zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005, a. a. O.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 2. August 2007, a. a. O., Rn. 24;… Anstötz, a. a. O., Rn. 15, m. w. N.).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Ergänzend sei hier nur hervorgehoben, dass die Versammlungsbehörde bei ihrer Würdigung früherer Versammlungen auch auf das angebliche Skandieren der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" abstellt, welches für sich genommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seinerzeit gerade nicht strafbar war (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223; BVerfGK 8, 159). - OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06
Die isolierte Verwendung einer 'Lebensrune' oder des Begriffs "Eugenik" oder …
- OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05
Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen …
- OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …
- KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16
Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges
- OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr
- OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07
Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen …
- AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
- OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im …
- VG Gießen, 06.12.2010 - 9 K 1949/10
Auflösung einer Versammlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
- LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels …
- OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13
Kennzeichen der Hells Angels
- LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12
- KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters aus Rechtsscheinsgesichtspunkten für eine Verbindlichkeit der GbR bei einem Auftreten als Vertreter dieser ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GVG § 119
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.12.2004 - 202 C 365/04
- LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3223
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Das gleiche gilt für den Fall, dass in der Rechtsmittelinstanz erstmalig der ausländische Gerichtsstand einer Partei behauptet wird (vgl. BGH, BB 2004, 1077 [BGH 28.01.2004 - VIII ZB 66/03] ). - BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00
Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag
Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208). - BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98
Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208). - BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87
Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten. - BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90
Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche
Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten.
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