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Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 28.09.2005

Rechtsprechung
   KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3374
KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04 (https://dejure.org/2005,3374)
KG, Entscheidung vom 27.04.2005 - 24 W 26/04 (https://dejure.org/2005,3374)
KG, Entscheidung vom 27. April 2005 - 24 W 26/04 (https://dejure.org/2005,3374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 43 I Nr. 4; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 240
    Unterbrechung eines Wohnungseigentümerverfahrens - Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Insolvenz des Anfechtenden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers auf dessen Beschlussanfechtungsverfahren; Wahrung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Verwaltung bei einem Eigentümerbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3583 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1385
  • NZI 2006, 184 (Ls.)
  • NZM 2005, 667
  • FGPrax 2005, 198
  • ZMR 2005, 647
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00

    Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als …

    Auszug aus KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04
    Der Senat (Beschluss vom 19. September 2001 - 24 W 6354/00 - NJW-RR 2002, 374 = ZMR 2002, 147) hat entschieden, dass die Teilungserklärung eine verdeckte Öffnungsklausel enthalte und die Wohnungseigentümer durch gerichtlich nachprüfbaren Eigentümerbeschluss festlegen dürfen, dass der Umstand des Baubeginnes und damit auch die Verpflichtung zur hälftigen Wohngeldzahlung erfüllt sei.

    Der Senat hält an seiner in dem Beschluss vom 19. September 2001 (NJW-RR 2002, 374) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass die Regelung in § 8 Nr. 3 der Gemeinschaftsordnung eine verdeckte Öffnungsklausel enthält, welche die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss ausfüllen dürfen.

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine …

    Auszug aus KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04
    Auszugehen ist allerdings von dem Grundsatz, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten regelmäßig nicht unterbrochen wird (BayObLG NJW-RR 2002, 991 = NZI 2002, 280; OLG Köln NJW-RR 2001, 1417 = NZI 2001, 470).
  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98

    Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)

    Auszug aus KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04
    Mit dem Ausbaurecht hat die Antragstellerin auch die Ausbaupflichten übernommen und unbestritten nicht etwa eine bereits fertiggestellte Wohnung übernommen (vgl. zu diesem Fall Senat NZM 2000, 1012 = ZMR 2000, 635).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 176/01

    Keine Unterbrechung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Insolvenz …

    Auszug aus KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04
    Auszugehen ist allerdings von dem Grundsatz, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten regelmäßig nicht unterbrochen wird (BayObLG NJW-RR 2002, 991 = NZI 2002, 280; OLG Köln NJW-RR 2001, 1417 = NZI 2001, 470).
  • KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Verfahrens auf Unterlassung …

    In Wohnungseigentumsverfahren als echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 240 Satz 1 ZPO jedoch entsprechende Anwendung, wenn Verfahrensgegenstand ein Individualanspruch des insolventen Antragstellers bzw. eine Individualschuld des insolventen Antragsgegners ist und die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. zu Vorstehendem Senat ZMR 2005, 647/648; OLG Frankfurt ZMR 2005, 145; Palandt/Bassenge, BGB, 66.Aufl., WEG, § 43 Rdn.17; KK-WEG/Abramenko, vor §§ 43 ff. Rdn.57; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rdn.2).
  • OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04

    Wohnungseigentum: Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem …

    Das Verfahren ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beteiligten zu 1. nicht analog § 240 ZPO unterbrochen worden, weil es sich um ein Beschlussanfechtungsverfahren handelt, das für die Wohnungseigentümer von elementarer Wichtigkeit ist und deshalb nicht durch eine Unterbrechung auf unabsehbare Dauer hinausgezögert werden darf (KG NZM 2005, 667, 668 m.w.Nw.) Die sofortige weitere Beschwerde ist nach §§ 45 Abs. 2 WEG; 27, 29, 22 WEG zulässig.
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    § 10 Abs. 4 des Geschäftsraummietvertrages ist auch als AGB-Klausel im Gewerbemietrecht wirksam (BGH NJW-RR 1993, 519 (520); KG NZM 2002, 387, OLG Düsseldorf NZM 2005, 667).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 3 Wx 119/07

    Nichtwahrung der Anfechtungsfrist eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei über …

    Nach verbreiteter Auffassung wird ein Beschlussanfechtungsverfahren nach Wohnungseigentumsrecht nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbrochen; § 240 ZPO sei weder direkt noch analog anwendbar (vgl. KG ZMR 2005, 647 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift im Verfahren nach dem FGG mittelbare oder unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 1417; KG FG-Prax 2005, 198; Vogl WE 2002, 64; OLG Frankfurt, ZInsO 2004, 1362; AG Kassel, ZMR 2005, 743).
  • LG Stuttgart, 18.11.2015 - 19 S 41/14

    Planlose Nichtinstandsetzung ist keine ordnungsgemäße Verwaltung!

    Die WEG muss trotz der Insolvenz einzelner Mitglieder wirtschaften können und Regelungen treffen; eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Eigentümerbeschlüssen muss regelmäßig in angemessener Zeit herbeigeführt werden können (vgl. die Argumentation auch schon KG Berlin, Besohl, v. 27.04.2005, NJW-RR 2005, 1385 - zur alten Rechtslage).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 28.09.2005 - 3 T 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17983
LG Potsdam, 28.09.2005 - 3 T 65/05 (https://dejure.org/2005,17983)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28.09.2005 - 3 T 65/05 (https://dejure.org/2005,17983)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28. September 2005 - 3 T 65/05 (https://dejure.org/2005,17983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes für ein schriftliches Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3583
  • NZM 2005, 953
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus LG Potsdam, 28.09.2005 - 3 T 65/05
    Rn. 2 Der Bundesgerichtshof hat für die frühere Rechtslage auf den Gebührenanspruch für ein schriftliches Verfahren nach § 44 WEG über § 63 BRAGO eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO angenommen (BGH, NJW 2003, 3133), der in seinem Wortlaut - soweit für den hier zu entscheidenden Fall relevant - mit der nunmehr geltenden Bestimmung der Nr. 3104 Ziff. 1 Vergütungsverzeichnis übereinstimmt.

    Grund für die durch den BGH angenommene analoge Anwendung war der Umstand, dass der Gesetzgeber hier wie auch für die in § 35 BRAGO aufgeführten Verfahren nach der ZPO (§§ 128 Abs. 3, 495 a Abs. 1 ZPO) grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung angeordnet, jedoch auch die Möglichkeit vorgesehen hat, ausnahmsweise im Wege des schriftlichen Verfahrens zu verhandeln (BGH NJW 2003, 3133).

  • BGH, 08.07.1970 - IV ZR 37/69

    Absetzung der Verhandlungsgebühr nach Zurückweisung einer Revision ohne mündliche …

    Auszug aus LG Potsdam, 28.09.2005 - 3 T 65/05
    So solle dem Rechtsanwalt durch § 35 BRAGO eine zusätzliche Vergütung für die besonders gründliche und umfassende schriftliche Vorarbeit zugebilligt werden, die regelmäßig erwartet werden dürfe, wenn auf Grund einer Ausnahmevorschrift im Einzelfall ohne mündliche Verhandlung entschieden werde (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1970, 1743).
  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem …

    Bislang wurde obergerichtlich lediglich festgestellt, dass die Vorschrift analog anwendbar ist, soweit in einer Wohnungseigentumssache das Verfahren ohne mündliche Verhandlung beendet wird (vgl. BGH, NJW 2006, 2495; vgl. auch LG Potsdam, NJW 2005, 3583).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2006 - 19 T 330/05
    Rn. 7 Denn auch nach Inkrafttreten des RVG entsteht in Wohnungseigentumsverfahren ohne mündliche Verhandlung eine Terminsgebühr (A. A. etwa LG Düsseldorf, 25. Zivilkammer, Beschluss vom 14.10.2005, Az. 25 T 356/05; AG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2005, Az. 291 II 230/04, NZM 2005, 954;… wohl auch Müller/Rabe, in: Gerold u. a., RVG, 16. Aufl. 2004, VV 3104 Rn. 32. Wie hier - jedenfalls im Ergebnis - etwa LG Itzehoe, Beschluss vom 08.03.2005, Az. 1 T 264/04; LG Potsdam, Beschluss vom 28.09.2005, Az. 3 T 65/05, NZM 2005, 953 f.; Jungjohann, NJW 2005, 3102 ff.).
  • LG Mannheim, 23.01.2006 - 4 T 321/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren ohne …

    Dazu gehören auch die Verfahren nach dem WEG (ebenso: LG Itzehoe Beschluss vom 8.3.2005, Az: 1 T 264/04, zit. nach juris; AG Hamburg-Altona ZMR 2005, 657; Jungjohann NJW 2005, 3102, LG Potsdam, NJW 2005, 3583).
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