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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5042
OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haupt- und Nebenwohnsitz für minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptsitz des Kindes bei gemeinsam ausgeübter Personensorge durch dauerhaft getrennt lebende Eltern eines minderjährigen Kindes; Familienrechtlicher Grundsatz des abgeleiteten Doppelwohnsitzes; Fortschreibung des Melderegisters nach § 25 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1306
  • FamRZ 2006, 1529
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Insgesamt verfolgt das Melderecht jedoch die Intention, eine eindeutige Festlegung von Haupt- und Nebenwohnsitz - bei nur einem Hauptwohnsitz - zu erreichen, da sich an den Wohnsitz Behördenzuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Einwohner knüpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991, BVerwGE 89, 110).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2003 - 1 L 160/03

    Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters wegen Unrichtigkeit; Berichtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Hierbei vollzieht das Melderecht familienrechtliche Entscheidungen nach (vgl. OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16

    Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern

    Rn. 22 Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20

    Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung

    Daher richtet sich der Wohnsitz minderjähriger Kinder in Einklang mit den melderechtlichen Vorgaben nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend genutzt wird (…vgl. SächsOVG a. a. O. sowie Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris).

    Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169

    Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des …

    Rn. 24 Das Sächsische OVG (Beschluss vom 18.1.2006, 3 E 259/05, NJW 2006, 1306) geht (erst) nach Klarstellung, dass die Klage im Namen des Minderjährigen erhoben wurde, davon aus, dass dieser klagebefugt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 N 9.07

    Melderechtliche Hauptwohnung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern

    Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 L 10.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren über die Festlegung des …

    Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]).
  • VG Berlin, 24.08.2011 - 23 K 242.09

    Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des Kindes

    Denn während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt (§ 7 Abs. 2 BGB), gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; OVG Bautzen - 3 E 259/05 - NJW 2006, 1306).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 150/09

    Auslegung eines Begehrens auf Bescheinigung einer Verheiratung unter gemeinsamer …

    In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306 ; OVG MV , Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach [...]).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 219/09

    Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, Melderegister, Familienname, Fortschreibung, …

    In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306; OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach juris).
  • VG Dresden, 18.03.2026 - 1 K 507/25

    Zählkind im Wechselmodell: Welcher Wohnsitz zählt für den Kita-Rabatt?

    Der familienrechtliche Doppelwohnsitz kann melderechtlich nicht zu einer Verdopplung der Hauptwohnsitze führen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306, 1307).
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