Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BGB § 11; SächsMG § 25
- Judicialis
BGB § 11; ; SächsMG § 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 11; SächsMG § 25
Melderecht: Wohnsitz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Haupt- und Nebenwohnsitz für minderjähriges Kind
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hauptsitz des Kindes bei gemeinsam ausgeübter Personensorge durch dauerhaft getrennt lebende Eltern eines minderjährigen Kindes; Familienrechtlicher Grundsatz des abgeleiteten Doppelwohnsitzes; Fortschreibung des Melderegisters nach § 25 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 16.08.2005 - 3 K 461/05
- OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1306
- FamRZ 2006, 1529
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90
Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung
Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Insgesamt verfolgt das Melderecht jedoch die Intention, eine eindeutige Festlegung von Haupt- und Nebenwohnsitz - bei nur einem Hauptwohnsitz - zu erreichen, da sich an den Wohnsitz Behördenzuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Einwohner knüpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991, BVerwGE 89, 110). - BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67
Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern
Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2003 - 1 L 160/03
Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters wegen Unrichtigkeit; Berichtigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Hierbei vollzieht das Melderecht familienrechtliche Entscheidungen nach (vgl. OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -). - BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97
Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16
Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern
Rn. 22 Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung
Daher richtet sich der Wohnsitz minderjähriger Kinder in Einklang mit den melderechtlichen Vorgaben nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend genutzt wird (…vgl. SächsOVG a. a. O. sowie Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris).Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).
- VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169
Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des …
Rn. 24 Das Sächsische OVG (Beschluss vom 18.1.2006, 3 E 259/05, NJW 2006, 1306) geht (erst) nach Klarstellung, dass die Klage im Namen des Minderjährigen erhoben wurde, davon aus, dass dieser klagebefugt ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 N 9.07
Melderechtliche Hauptwohnung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern
Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 L 10.07
Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren über die Festlegung des …
Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]). - VG Berlin, 24.08.2011 - 23 K 242.09
Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des Kindes
- OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 150/09
Auslegung eines Begehrens auf Bescheinigung einer Verheiratung unter gemeinsamer …
In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306 ; OVG MV , Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach [...]). - OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 219/09
Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, Melderegister, Familienname, Fortschreibung, …
In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306; OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach juris). - VG Dresden, 18.03.2026 - 1 K 507/25
Zählkind im Wechselmodell: Welcher Wohnsitz zählt für den Kita-Rabatt?
Der familienrechtliche Doppelwohnsitz kann melderechtlich nicht zu einer Verdopplung der Hauptwohnsitze führen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306, 1307).
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