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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,257
BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05 (https://dejure.org/2005,257)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - III ZR 37/05 (https://dejure.org/2005,257)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - III ZR 37/05 (https://dejure.org/2005,257)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 145, 611 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 818 Abs. 3; TKV § 15 Abs. 1 Satz 1

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 3; ; TKV § 15 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 145, 611 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 818 Abs. 3; TKV § 15 Abs. 1 Satz 1
    Entgelte für Verbindungen zu Mehrwertdiensten

  • aufrecht.de

    Keine Zahlungsverpflichtung an Verbindungsnetzbetreiber bei Dialern

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehrwertdienste, keine Vertragsbeziehung Nutzer / Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetzbetreiber oder Plattformbetreiber; Leistungskondiktion trotz Geltendmachung der Forderungen des Verbindungsnetzbetreibers über einen anderen Telefonanbieter; Vertragsschluss durch Anwahl ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dialer - Zahlung unter Vorbehalt - Rückzahlungsanspruch

  • kanzlei.biz

    Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Strittige Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen unter Vorbehalt

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Rückzahlungsanspruch bei "Zahlung unter Vorbehalt" bei Mehrwertdiensten

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsverhältnisse bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten - kein vertraglicher Anspruch gegen den "Plattformbetreiber"; keine Berufung auf § 818 III BGB bei Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung ohne Widerspruch gegen den Vorbehalt analog § 820 I BGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für Mehrwertdienste; Rechtsfolgen der Zahlung unter Vorbehalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikation: Einwahl zum Mehrwertdienst über Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 21.11.2005)

    BGH-Urteil bricht Dialer-Wiederverkaufskette auf

  • heise.de (Pressebericht, 21.11.2005)

    Urteil bricht Dialer-Wiederverkaufskette auf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückzahlungs-Anspruch bei "Zahlung unter Vorbehalt" bei Mehrwertdiensten

  • verbraucherschutzseite.de (Kurzinformation)

    Verbraucher können gezahltes Geld von Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Betreiber von 0190 und 0900er Rufnummern müssen Gebühren zahlen

  • beck.de (Leitsatz)

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Verbindungsnetzbetreibers bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückzahlungs-Anspruch bei "Zahlung unter Vorbehalt" bei Mehrwertdiensten

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsverhältnisse bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten - kein vertraglicher Anspruch gegen den "Plattformbetreiber"; keine Berufung auf § 818 III BGB bei Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung ohne Widerspruch gegen den Vorbehalt analog § 820 I BGB

  • dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreiber von 0190 und 0900er Rufnummern müssen Gebühren zurückzahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 286
  • WM 2005, 2333
  • MMR 2006, 27
  • K&R 2005, 557
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    b) Hat der Bereicherungsgläubiger seine Leistung unter Vorbehalt erbracht, kann sich der Bereicherungsschuldner nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er dem Vorbehalt nicht widersprochen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 51/87 - WM 1988, 1494, 1496).

    Die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ist jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 820 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen, weil der Kläger unter Vorbehalt gezahlt hat, ohne dass die Beklagte dem widersprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 51/87 - WM 1988, 1494, 1496 m.w.N.).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber …

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    a) Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05 - MMR 2005, 597 ff).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05 (MMR 2005, 597 ff) bereits entschieden hat, kommt in diesen Fällen zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande.

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    b) Gegen den Vertragsschluss zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    Dies scheitert bereits daran, dass dieser aus Sicht eines objektiven Dritten bei vernünftiger Betrachtung der bekannten oder erkennbaren Umstände (vgl. hierzu z.B. BGHZ 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91 - NJW 1992, 1446 f;… Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 133 Rn. 27) nicht Adressat einer Willenserklärung ist.
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    Danach richtet sich die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgebend ist, innerhalb dessen der kondiktionsrechtliche Ausgleich zu vollziehen ist (ständige Rechtsprechung z.B.: BGHZ 82, 28, 30 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    Dies scheitert bereits daran, dass dieser aus Sicht eines objektiven Dritten bei vernünftiger Betrachtung der bekannten oder erkennbaren Umstände (vgl. hierzu z.B. BGHZ 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91 - NJW 1992, 1446 f;… Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 133 Rn. 27) nicht Adressat einer Willenserklärung ist.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    b) Gegen den Vertragsschluss zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
    b) Gegen den Vertragsschluss zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Rn. 25 aa) Das Telemediengesetz gilt gemäß § 1 Abs. 1 TMG für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 TKG, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG (sogenannte Mehrwertdienste, vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - III ZR 37/05, juris; Ditscheid, CR 2006, 316 ff.) oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Die in den Senatsurteilen vom 28. Juli 2005 (…aaO) und vom 20. Oktober 2005 (III ZR 37/05 - WM 2005, 2333, 2334 f) angestellten Erwägungen sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 474/16

    Haftung eines sog. Finanzagenten: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste …

    Insbesondere ließ sich der Absprache nicht entnehmen, ob die Täter den Einzahlern vermitteln würden, dass diese an die Beklagte als unselbständige Leistungsmittlerin für die Täter bezahlen und damit in das Vermögen der Täter leisten sollten (vgl. BGH, Urteile vom 20. Oktober 2005 - III ZR 37/05, NJW 2006, 286, 287 - Inkassostelle;… vom 21. Juni 2012 - III ZR 291/11, VersR 2012, 1307 Rn. 23).
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