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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1343
BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04 (https://dejure.org/2005,1343)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2005 - VIII ZR 369/04 (https://dejure.org/2005,1343)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2005 - VIII ZR 369/04 (https://dejure.org/2005,1343)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 286

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 286 C

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anscheinsbeweis bei Nachnahmesendung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung: Nachweis bei Nachnahmelieferung; Erlöschen eines Zahlungsanspruchs durch Erfüllung; Sinn und Zweck einer Nachnahmesendung von Waren; Beweispflichtigkeit für die Erfüllung von Verbindlichkeiten bei einem Kaufvertrag; Erkennen einer Nachnahmesendung bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachnahmezustellung: Anscheinsbeweis für Bezahlung der Ware

  • kanzlei.biz

    Auftrag zur Sendung mit Nachnahme kein Anscheinsbeweis für Zahlung des Empfängers

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erlöschen von Forderungen durch Erfüllung (§ 362 I BGB): Beweislast, Voraussetzungen des Anscheinsbeweis, kein Anscheinsbeweis für Erfüllung bei erhaltener Nachnahmesendung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Bezahlung der Sendung durch den Empfänger beim Nachnahmeversand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Warensendung per Nachnahme kein Anscheinsbeweis für Bezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtbezahlte Nachnahme

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Computer "per Nachnahme" bezahlt? - Händler bestreitet Zahlung bei der Zustellung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Beweislast bei gescheiterter Nachnahmesendung

  • beck.de (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis bei Nachnahmesendung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Beweislast für erfolgte Zahlung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erlöschen von Forderungen durch Erfüllung (§ 362 I BGB): Beweislast, Voraussetzungen des Anscheinsbeweis, kein Anscheinsbeweis für Erfüllung bei erhaltener Nachnahmesendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 300
  • MDR 2006, 502
  • MMR 2006, 158
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04
    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision zu Recht rügt, die Rechtsgrundsätze des Anscheinsbeweises verletzt (§ 286 ZPO); dies unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 100, 31, 33; BGHZ 160, 308, 313).

    Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins sind nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar; es muss ein Sachverhalt feststehen, der eine gewisse Typik aufweist und nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (st.Rspr.; BGHZ 160, 308, aaO; zuletzt Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 4).

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04
    Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins sind nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar; es muss ein Sachverhalt feststehen, der eine gewisse Typik aufweist und nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (st.Rspr.;… BGHZ 160, 308, aaO; zuletzt Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 4).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04
    Die Entscheidung beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 369/04
    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision zu Recht rügt, die Rechtsgrundsätze des Anscheinsbeweises verletzt (§ 286 ZPO); dies unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 100, 31, 33; BGHZ 160, 308, 313).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21

    Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers …

    Rn. 67 a) Die Beklagte ist nach allgemeinen Grundsätzen für die von ihr behauptete Erfüllungswirkung ihrer Regulierung gegenüber Leasingnehmerin beweispflichtig (BGH, Versäumnisurt. v. 14.09.2005 - VIII ZR 369/04, juris Rn. 7;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.05.2011 - 4 U 261/10, juris Rn. 62).
  • OLG Bamberg, 18.11.2024 - 3 U 65/24

    Kein Dokumenttitel vorhanden

    Nicht ausreichend für die Annahme eines Anscheinsbeweises sind bloße Indizien oder eine gewisse, wenn auch überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der zu beweisenden Tatsache (BGH, NJW 2006, 300, 301; NJW-RR 1988, 789, 790).
  • LG Heidelberg, 18.07.2007 - 5 O 23/07

    Haftpflicht - Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung

    Zu den genannten Besonderheiten zählen u. a. die Forderungsvorfinanzie-rung des Mietwagenunternehmens, das Risiko des Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Geschädigten oder das Mietwagen unternehmen, Kostenfaktoren wie die Fahrzeug Vorhaltung auch schlechter ausgelasteter Fahrzeuge, das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes, erhöhte Kosten für die Zustellung und Abholung der Fahrzeuge, ein erhöhter Verwaltungsaufwand sowie das Erfordernis der Umsatzsteuervorfinanzierung (vgl, BGH NJW 2006, 300).
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