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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1918
BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 258

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 258

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 258; ErbbauVO § 9; PreisG § 2
    Titulierung künftiger Erbbauzinszahlungen trotz denkbarer Änderung durch Wertsicherungsklausel möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins trotz Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel; Abänderbarkeit des Erbbauzinses auf Grund einer vereinbarten Wertsicherungsklausel; Titulierung eines Anspruchs auf künftigen Erbbauzins; Hinreichende Bestimmtheit der Höhe ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 258
    Klage auf zukünftigen Erbbauzins bei vereinbarter Wertsicherungsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 258
    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertsicherungsklausel hindert Verurteilung zu Erbbauzins nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 294
  • MDR 2007, 601
  • NZM 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273;… BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198;… MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende …

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Wiederkehrend im Sinne der Vorschrift sind Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus einem Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986, IX ZR 138/85, WM 1986, 1397, 1399).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273; BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198;… MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine …

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273;… BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198;… MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …

    Dazu muss die Leistungspflicht im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mit ausreichender Sicherheit feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2007 - V ZR 71/06 BGHR ErbbauVO § 9 Abs. 2 Anpassungsklausel 11).
  • BGH, 14.07.2026 - X ZR 71/25

    Schenkungsrückforderung: Wann der Anspruch verjährt

    Rn. 35 Selbst wenn nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, wie lange die eingetretene Bedürftigkeit andauern wird und deshalb eine Klage auf wiederkehrende Leistungen gemäß § 258 ZPO nicht in Betracht kommt (dazu BGH, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 Rn. 8 f.), hat der Schenker vom Eintritt der Bedürftigkeit an jedenfalls die Möglichkeit, den gesamten daraus resultierenden Anspruch im Wege der Feststellungsklage geltend zu machen.
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …

    Wiederkehrend im Sinne des § 258 ZPO sind Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus einem Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 Rn. 8).

    Allerdings muss dazu die Leistungspflicht im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nach Grund und Höhe mit ausreichender Sicherheit feststehen (BGH, Urteil vom 17. November 2007 - V ZR 71/06, aaO Rn. 9).

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der …

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung künftigen Erbbauzinses auch dann Gegenstand einer Leistungsklage nach § 258 ZPO sein kann, wenn sich - wie hier - die Höhe des Erbbauzinses aufgrund einer vereinbarten Wertsicherungsklausel ändern kann (Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 f.).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …

    Im Ergebnis ist die Wertbeständigkeit der Kaufpreisrente damit allenfalls vorübergehend gesichert, während der Lebenshaltungskostenindex nach aller Erfahrung stetig ansteigt (Senat, Urt. v. 17. November 2006, V ZR 71/06, NJW 2007, 294, 295).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - …

    Wiederkehrende Leistungen sind in bestimmten Zeitabschnitten fällig werdende Leistungen aus ein und demselben Rechtsverhältnis, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhängt (vgl. BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 8). Der Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils ist nach seinem Wortlaut zwar auf die Zahlung (auch) künftiger Beiträge in bestimmter Höhe an die Direktversicherung des Klägers gerichtet.
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    Es soll dem Gläubiger erspart werden, über jede Rate auf der Grundlage sich wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13

    Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf …

    Denn die maßgeblichen Faktoren wie etwa der Verbraucherpreisindex ändern sich nicht abrupt oder unabsehbar, sondern stetig und nach aller Erfahrung nach oben, so dass kein Anlass besteht, den Schuldner vor der letztlich bloß theoretischen Möglichkeit der Titulierung einer überhöhten Leistungsverpflichtung zu schützen (vgl. BGH NJW 2007, 294 f.;… v. Oefele/Winkler a.a.O. Rdn. 6.164a).
  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine …

    Dieser Herausgabeanspruch ist anders als der Anspruch auf den Mietzins weder eine von dem Eintritt eines Kalendertags abhängige Forderung (§ 257 ZPO) noch ein auf eine wiederkehrende Leistung gerichteter Anspruch (§ 258 ZPO), bei dem die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85, NJW 1986, 3142; Senat, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294, 295 Rn. 8).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Dies dient dem Schutz des Schuldners, der nicht zu einer Leistung verurteilt werden darf, von der nicht angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet sein wird (vgl. Senat, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 Rn. 9).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 1455/13

    Sturz eines Rollerfahrers aufgrund Abbiegens eines vor ihm fahrenden Pedelecs …

  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19

    Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …

  • OLG München, 25.11.2020 - 7 U 1297/20

    Unbegründete Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

  • OLG DÜsseldorf, 25.07.2024 - 4 U 253/21

    Freistellung von monatlichen Darlehensraten aus einer Ratenschutzversicherung für …

  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des …

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 8 UF 155/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich fondsgebundener Anrechte

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 8 UF 23/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsgebundenen …

  • VGH Bayern, 23.04.2024 - 24 B 23.1717

    Streitwertfestsetzung bei (ergänzenden) Beihilfeleistungen - keine …

  • OLG Celle, 04.12.2023 - 1 U 86/22

    Ersatz der vermehrten Bedürfnisse infolge der entstandenen …

  • LG Ravensburg, 14.04.2023 - 5 O 155/22

    Sicherungsgrundschuld für einen Hauskredit: Rückgriffsansprüche des die …

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

  • LAG Hamburg, 08.05.2024 - 2 Sa 5/23

    Klage auf wiederkehrende Leistung - Betriebsrentenanspruch - Anpassung der …

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
  • OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 14 U 44/07

    Unzulässigkeit einer Klage auf Zahlung künftiger Versicherungsleistungen

  • LG Bonn, 03.02.2021 - 1 O 40/20

    Pachtzinsnachforderung zulässig trotz Lockdown der Gaststätte?

  • LG Hamburg, 06.02.2026 - 303 O 352/24

    Versorgungsamt haftet nicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Impfschäden …

  • ArbG Herne, 29.03.2017 - 6 Ca 2178/16

    Vorrang Haustarifvertrag

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