Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rotlichtverstoß: Automatische Ermittlung der Rotlichtzeit mit bzw. ohne Toleranzabzug durch die nach und vor Januar 2004 zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 349 Abs. 2 StPO; § 79 Abs. 3 OWiG; § 25 Abs. 2a StVG
Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen" - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß und Fahrverbot - Wenn Sekundenbruchteile entscheiden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit
Papierfundstellen
- NJW 2007, 391
- NStZ 2007, 181 (Ls.)
- VersR 2007, 123
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01
Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
Grundsätzlich müssen bei der Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (i.S.d. lfd. Nr. 132.2 der BKatV) mittels automatischer Überwachungsanlage Gerätetyp und die ggf. zu berücksichtigende Messtoleranz angegeben werden (OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335;… vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdnr.61 gegen Ende;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr.43 g). - BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03
Fahrverbot und lange Verfahrensdauer
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
Daher sind inzwischen seit Begehung des Rotlichtverstoßes über zweieinhalb Jahre vergangen, sodass es inzwischen tatrichterlicher Überprüfung bedarf, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann (vgl. BayObLG NZV 2004, 100 und 210; 2002, 280). - OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
Hierzu muss der Abstand der Fahrzeugfront (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335 m.w.Rspr.Nw.) zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - lediglich durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert werden.
- OLG Köln, 29.11.2024 - 1 ORBs 280/24
Beweiswürdigung zum qualifizierten Rotlichtverstoß
Rn. 14 In einem solchen Fall kann sich das Urteil im Grundsatz, wie allgemein beim Einsatz standardisierter Messverfahren, auf die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses sowie etwaig zu beachtender Toleranzwerte beschränken (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG Schleswig ZfS 2014, 413; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; OLG Karlsruhe BeckRS 2024, 11920).Rn. 17 Während einige Rotlichtüberwachungsanlagen die vorzuwerfende Rotzeit automatisch (geräteintern) berücksichtigen, ist bei Rotlichtüberwachungen älterer Bauart in aller Regel eine manuelle Rückrechnung der gemessenen Rotzeit in Bezug auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie vorzunehmen (SenE v. 21.08.1998 - Ss 378/98 = BeckRS 1998, 155014; OLG Braunschweig NJW 2007, 391;… Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 6. Aufl. § 1 Rdn. 1581 u. 1584;… Hentschel/König/Dauer, StVO, 47. Aufl., § 37 Rdn. 48).
Durch eine solche Weg-Zeit-Berechnung kann - auf der Grundlage einer rekonstruierten Geschwindigkeit - ausgerechnet werden, wann die Haltelinie passiert wurde (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig, NJW 2007, 391; OLG Dresden, BeckRS 2017, 157846; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; zur Rückrechnung näher Löhle/Beck, DAR 2000, 1 ff.).
Rn. 24 Die Sache bedarf nach alledem - gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; Löhle/Beck, DAR 2000, 1 [7]; Krumm SVR 2006, 436 [439]; Burhoff, ZAP 2016, 407;… Beck/Berr/Schäpe/Kärger/Weigel, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. Rdn. 676) - neuer tatrichterlicher Behandlung und Entscheidung.
- OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Er lässt sich berechnen, indem man den Abstand der Fahrzeugfront zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392). - OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III
Rn. 10 Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392). - OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß; …
Insbesondere im Bereich der Rotlichtüberwachung mit stationären Messanlagen stehen nämlich zahlreiche Geräte verschiedener Hersteller zur Verfügung, bei denen es teilweise eines zeitlichen Abzugs für die nach dem Überfahren der Haltelinie bis zur Kontaktschleife zurückgelegte Strecke nicht mehr bedarf, teilweise - u.a. bei Geräten des Typs "Traffipax TraffiPhot II" - allerdings weitere Abschläge von bis zu 0, 2 Sekunden für gerätespezifische Messungenauigkeiten vorzunehmen sind (umfassend zu Erforderlichkeit und Umfang vorzunehmender Abschläge bei Rotlichtüberwachungsanlagen z.vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 -' bei juris.de). - KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18
Rotlichtzeitmessung mit Stoppuhr
Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335;… Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".