Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erpressung: Ankündigung eines Richters gegenüber einem Beschuldigten der Nichteinstellung des Ermittlungsverfahrens bei Nichtzahlen eines verlangten Geldbetrags
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 2 StGB; § 253 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 1 StBG; § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 353b Abs. 1 StGB; § 28 Abs. 1 NDSG; § 29 NDSG
Vorliegen eines empfindlichen Übels im Sinne des Erpressungstatbestands bei einem Angebot zur Bewirkung der Einstellung des Verfahrens durch einen mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateten Richter; Notwendigkeit der Möglichkeit der Bewirkung des angedrohten ... - Judicialis
StGB § 253 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- welt.de (Pressemeldung, 22.07.2008)
Richter kommt wegen versuchter Erpressung auf Anklagebank
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines empfindlichen Übels im Sinne des Erpressungstatbestands bei einem Angebot zur Bewirkung der Einstellung des Verfahrens durch einen mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateten Richter; Notwendigkeit der Möglichkeit der Bewirkung des angedrohten ...
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 253, 22, 23 StGB
Erpressung: Ankündigung eines Richters gegenüber einem Beschuldigten der Nichteinstellung des Ermittlungsverfahrens bei Nichtzahlen eines verlangten Geldbetrags (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZJS 3/2010, S. 447-449)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 02.06.2008 - 3 KLs 26/08
- OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
- LG Oldenburg, 05.03.2009 - 1 KLs 26/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3012
- NStZ 2008, 691
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81
Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Bei einem derartigen Drohen mit einem Unterlassen ist nach der von der Literatur weithin geteilten (…vgl. Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 240 Rdn. 20 u. die dortigen Nachweise) Rechtsprechung des BGH darauf abzustellen, ob tatsächlich oder nach den Befürchtungen des Bedrohten die Herbeiführung oder Verhinderung des angedrohten Nachteils in der Macht des Täters steht, ob das in Aussicht gestellte Übel so erheblich ist, dass nicht erwartet werden kann, der Adressat werde der Drohung unter den konkret gegebenen Umständen in besonnener Selbstbehauptung standhalten, und ob die Verquickung von Mittel und Zweck als verwerflich zu bewerten ist, vgl. BGHSt 31, 195 (201). - BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98
Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Soweit das Landgericht für seine abweichende Ansicht unter Berufen auf die in BGHSt 44, 68 (75) und BGHSt 44, 251 (255) veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf abstellt, dass es kein strafrechtlich relevantes Androhen eines Übels sei, wenn der Adressat vor die Wahl gestellt werde, sich eine erwünschte, erhoffte oder angestrebte Verbesserung der Umstände zu erkaufen, oder es bei dem bestehenden Zustand zu belassen, erfasst das Landgericht nicht vollständig den Sachverhalt (s. o.), aber auch nicht den Inhalt der angeführten Entscheidungen des BGH. - BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Soweit das Landgericht für seine abweichende Ansicht unter Berufen auf die in BGHSt 44, 68 (75) und BGHSt 44, 251 (255) veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf abstellt, dass es kein strafrechtlich relevantes Androhen eines Übels sei, wenn der Adressat vor die Wahl gestellt werde, sich eine erwünschte, erhoffte oder angestrebte Verbesserung der Umstände zu erkaufen, oder es bei dem bestehenden Zustand zu belassen, erfasst das Landgericht nicht vollständig den Sachverhalt (s. o.), aber auch nicht den Inhalt der angeführten Entscheidungen des BGH. - BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
Verfassungsmäßigkeit des § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Dass sich die erkennenden Richter deshalb in dieser Sache in einem besonderen Maße der öffentlichen Wahrnehmung stellen müssen, lässt es nicht gänzlich ausgeschlossen erscheinen, dass die bisher mit der Sache befassten Richter unbewusst dazu tendieren könnten, ihre Nichteröffnungsentscheidung im weiteren Verfahrensablauf vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und die Gründe, die zu Aufhebung ihrer Entscheidung durch den Senat führen, innerlich nicht zu akzeptieren bzw. nicht unbefangen zu berücksichtigen, vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 1993, Aktz. 2 BvR 848/93, und BVerfG StV 2000, 537. - BVerfG, 13.06.1993 - 2 BvR 848/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens unter dem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Dass sich die erkennenden Richter deshalb in dieser Sache in einem besonderen Maße der öffentlichen Wahrnehmung stellen müssen, lässt es nicht gänzlich ausgeschlossen erscheinen, dass die bisher mit der Sache befassten Richter unbewusst dazu tendieren könnten, ihre Nichteröffnungsentscheidung im weiteren Verfahrensablauf vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und die Gründe, die zu Aufhebung ihrer Entscheidung durch den Senat führen, innerlich nicht zu akzeptieren bzw. nicht unbefangen zu berücksichtigen, vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 1993, Aktz. 2 BvR 848/93, und BVerfG StV 2000, 537.
- OLG Köln, 11.06.2024 - 1 ORs 52/24
Keine versuchte Erpressung: Für "einen Fuffi" nach vorne in die Warteschlange
Dabei kann auch in der Ankündigung eines Unterlassens eine Drohung mit einem Übel liegen (BGH NJW 1983, 765 = BGHSt 31, 195; OLG Oldenburg NJW 2008, 3012; LG Essen, Urteil v. 12.03.2010 - 56 KLs 20/08 - juris).Rn. 46 Denn auch in der Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, kann die Drohung mit einem empfindlichen Übel liegen (BGH NJW 1983, 765 = BGHSt 31, 195; OLG Oldenburg NJW 2008, 3012; LG Essen, Urteil v. 12.03.2010 - 56 KLs 20/08 - juris;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 253 Rdn. 9;… Sander in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 253 Rdn. 12).
Rn. 66 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es indes an der Empfindlichkeit des Übels, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH NJW 1983, 765 = BGHSt 31, 195; OLG Oldenburg NJW 2008, 3012; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 312; LG Essen, Urteil v. 12.03.2010 - 56 KLs 20/08 - juris).
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