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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - III-3 Ws 357/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13736
OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - III-3 Ws 357/07 (https://dejure.org/2007,13736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2007 - III-3 Ws 357/07 (https://dejure.org/2007,13736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - III-3 Ws 357/07 (https://dejure.org/2007,13736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines Angeschuldigten; Anrechenbarkeit der Dauer einer vorherigen Untersuchungshaft auf die Sechsmonatsfrist der Unterbringungsprüfung; Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 867
  • NStZ 2008, 529
  • StV 2009, 702
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07

    Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Nicht zu prüfen hat der Senat im Rahmen des neuen § 126a Abs. 2 S. 2 StPO hingegen die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, also ob "die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen" (…so auch OLG Celle a.a.O, S. 373; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 OBL 86/07).
  • OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07

    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Die besondere Gefährlichkeit des Angeschuldigten, der wahnbedingt einen Menschen erschossen hat, macht das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit so groß, dass vermeidbare Verfahrensverzögerungen eine Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls zum jetzigen Sechsmonatszeitpunkt ohnehin nicht rechtfertigen könnten (vgl. dazu auch OLG Celle StraFo 2007, 372, 374).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1986 - 1 Ws 848/86

    Einstweilige Unterbringung; Untersuchungshaft; Sechsmonatsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
  • OLG München, 01.08.2003 - 2 Ws 744/03

    Anrechnung einstweiliger Unterbringung auf die Sechs-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
  • OLG Schleswig, 06.08.2001 - 2 HEs 50/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
  • OLG Nürnberg, 03.02.1982 - Ws 85/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
    Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

    In die Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO ist jedoch die Zeit seiner einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO vom 7. November 2021 bis zur Ersetzung des Unterbringungsbefehls durch einen Haftbefehl am 19. Januar 2022 einzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - III-3 Ws 357/07, NJW 2008, 867;… MüKoStPO/Böhm, § 121 Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 121 Rn. 6;… KK-StPO/ Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 7; jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2025 - 1 Ws 18/25

    Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen afghanischen Staatsangehörigen und …

    Vielmehr ist allein zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 126a StPO vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021, 1 Ws 146/21; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, 1 Ws 13/19; Senatsbeschluss vom 19. November 2018, 1 Ws 174/18; ebenso statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2018, 1 Ws 110/18; vom 2. Mai 2018, 1 Ws 65/18; vom 14. Februar 2018, 1 Ws 19/18; vom 10. Dezember 2012, 1 Ws 220/12; vom 12. August 2008, 1 Ws 154/08; vom 10. September 2007, 1 Ws 192/07; vom 18. Januar 2010, 1 Ws 6/10; siehe auch: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Juli 2008, 2 Ws 138/08; OLG Düsseldorf NJW 2008, 867 f.;… Schmitt in: Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 126a Rn. 10a).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 2 Ws 721/13

    Keine Anrechnung der Haft nach § 230 Abs. 2 StPO bei der Fristenberechnung des § …

    Die vom 23.07.2013 bis zum 30.09.2013 aufgrund eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO vollstreckte Haft ist - anders als die Untersuchungshaft nach § 112 StPO (OLG Düsseldorf NJW 2008, 867) - nicht in die Frist der §§ 126a Abs. 2, 121 Abs. 1 StPO einzuberechnen.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2020 - 2 Ws 73/20

    Fortdauer der vorläufigen Unterbringung

    Rn. 8 Dabei erstreckt die Prüfung gemäß § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO nicht darauf, ob im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO die Maßnahme nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund ein Urteil vor Ablauf von sechs Monaten noch nicht zugelassen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2007, Az.: 2 Ws (HEs) 282/07; OLG Hamm, NJW 2007, 2320, 2321; OLG Köln NJW 2007, 3590; OLG Düsseldorf NJW 2008, 867;… Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 126 a Rn. 5).
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