Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Fern-USG § 1 Abs. 1 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
FernUSG § 1 Abs. 1; ; FernUSG § 7 Abs. 1; ; FernUSG § 12 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes; Weites Verständnis des Begriffs der Überwachung des Lernerfolgs
- ra.de
- rabüro.de
Zur vertraglich vereinbarten Überwachung des Lernerfolgs als Voraussetzung für die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes; Weites Verständnis des Begriffs der Überwachung des Lernerfolgs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überwachung des Lernerfolgs im Fernunterricht
Verfahrensgang
- AG Bersenbrück, 19.03.2008 - 11 C 1126/07
- LG Osnabrück, 25.11.2008 - 3 S 199/08
- BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 608
- MDR 2010, 196
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
An die Auslegung des Berufungsgerichts ist der Senat bereits deshalb nicht gebunden und kann sie selbst vornehmen, weil es sich um einen von der Beklagten entworfenen Formularvertrag handelt (vgl. BGHZ 163, 321). - BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01
Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Zwar wird das im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt; dies ergibt jedoch die Auslegung des Vertragstextes, wie er aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH, Urteil vom 19. Juni 2005 - XII ZR 107/01 - NJW 2005, 1183, 1184). - Drs-Bund, 02.04.1976 - BT-Drs 7/4965
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Dieser erachtete eine einmalige Überwachung des Lernerfolgs als ausreichend, damit sich ein Anbieter im Hinblick auf dieses Erfordernis dem Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes nicht entziehen können sollte (BT-Drucks. 7/4245 S. 22; 7/4965 S. 7).
- BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24
Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum …
Eine solche sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter Bezugnahme auf Senat, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08, NJW 2010, 608 Rn. 20 ff) bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch habe, zum Beispiel in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten.Ausweislich der die vertraglich geschuldeten Leistungen beinhaltenden Programmbeschreibung, die der Senat selbst auslegen kann, da es sich um einen von der Beklagten entworfenen Formularvertrag handelt (…vgl. etwa Senat, Urteile vom 19. April 2018 - III ZR 255/17, NJW 2018, 2117 Rn. 17;… vom 5. Oktober 2017 - III ZR 56/17, NJW 2018, 534 Rn. 16 und vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08, NJW 2010, 608 Rn. 15), bestand ihre Verpflichtung vorrangig darin, dem Kläger Kenntnisse aus verschiedenen für eine unternehmerische Tätigkeit relevanten Gebieten zu vermitteln - nach Punkt 6.3.1 etwa zu Marketing ("erfolgreiche Positionierung und Marketing, für hochpreisige Produkte/Dienstleistungen"), Vertrieb ("Verkaufs-Strategien, um überzeugend verkaufen zu können"/"Unwiderstehliche Angebote gestalten") und Unternehmensorganisation ("Mit einer Unternehmensform-Strategie zum Erfolg [Einzelfirma, GmbH, Holding]") - und ihn zu befähigen, das vermittelte Wissen - auf dem "starken Fundament" eines "starke[n] Mindset[s]", zu dem dem Kläger ebenfalls Wissen verschafft werden sollte (S. 7) - praktisch umzusetzen.
Rn. 28 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Tatbestandsmerkmal der Überwachung des Lernerfolgs weit auszulegen und bereits dann erfüllt, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, zum Beispiel in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten (Urteil vom 15. Oktober 2009 aaO Rn. 16, 21).
Vor diesem Hintergrund kann die - prominent an dritter Stelle unter 6.2 genannte - Fragemöglichkeit aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2009 aaO Rn. 23) nur so verstanden werden, dass ihr Gegenstand jedenfalls auch die vermittelten Lerninhalte sind, es also nicht etwa lediglich um eine individuelle Beratung zum Beispiel in Bezug auf die Unternehmensoptimierung geht.
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …
Insgesamt ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z. B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinem Beauftragten zu erhalten (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, III ZR 310/08, Rn. 19 und 21, juris). - OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf …
Rn. 27 Anders gelagert war offensichtlich der vom BGH am 15.10.2009 entschiedene Fall (III ZR 310/08, zitiert nach juris), auf den der Beklagte Bezug nimmt: Hier sollte ein "Lehrgang" durchgeführt werden, mit "Lehreinheiten", "Lehrmaterialsendungen", die Vertragspartner wurden als "Absolventen" bezeichnet, die nach Beendigung des "Studiums" ein "Zertifikat" erhalten sollten.Zwar ist dieses Tatbestandsmerkmal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen, da mit dem FernUSG der Schutz der Lehrgangsteilnehmer gestärkt werden und die Enttäuschung der Bildungswilligkeit verhindert werden sollte (BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08, zitiert nach juris).
Ausreichend sein soll, dass der Lernende das Recht hat, eine Überwachung des Lernerfolges einzufordern, um den Lernerfolg kontrollieren zu lassen (BGH Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08).
Rn. 30 Ein solches Verständnis von der Norm widerspricht auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2009 (III ZR 310/08, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von sog. …
Dieses Tatbestandsmerkmal ist zwar - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009, III ZR 310/08, NJW 2010, 608 ).Die Beurteilung des Streitfalls beruht nur auf einer Würdigung des Vorbringens der Parteien zu den konkreten Umständen des vorliegenden Einzelfalls, dem im Übrigen ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als den oben zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( III ZR 310/08) und des Oberlandesgerichts Celle ( 3 U 85/22).
- BGH, 02.10.2025 - III ZR 173/24
E-Commerce Master Club - Zur Anwendung des FernUSG auf einen sogenannten …
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Tatbestandsmerkmal der Überwachung des Lernerfolgs weit auszulegen und es ist ausreichend, wenn eine individuelle Anleitung des Lernenden vorgesehen ist, die eine Lernerfolgskontrolle ermöglicht (…Senat aaO Rn. 28 und Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08, NJW 2010, 608 Rn. 16, 18, 21).Dazu genügt es, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, zum Beispiel in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff, eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten (Senat, Urteile vom 12. Juni 2025 aaO und 15. Oktober 2009 aaO Rn. 21).
- OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
Rückzahlung der Kursgebühr bei Nichtigkeit eines Online-Coaching-Vertrags wegen …
Dieser Schutzzweck führt dazu, dass die Tatbestandsmerkmale weit und nicht restriktiv auszulegen sind (BGH v. 15.10.2009 - III ZR 310/08 - juris Rn. 16 ff.).Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei der Beurteilung ein weites Verständnis des Merkmals zu Grunde zu legen (BGH v. 15.10.2009 - III ZR 310/08 - juris Rn. 20 ff.).
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem …
Insbesondere konnten sie zur Verhinderung des für den Fernunterricht typischen "Schadens", nämlich Enttäuschung der Bildungswilligkeit, weniger beitragen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, NJW 2010, 608).Lernerfolgskontrolle ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom BGH in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 (III ZR 310/08, NJW 2010, 608) konkretisiert wurde.
- OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24
Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem …
Dieser Charakter wohnt letztlich auch dem "großen Programm" inne, denn auch dieses sieht unter anderem eine "Ausbildung und Betreuung der Vertriebskräfte" vor (zu den vergleichbaren Begriffen "Studium" und "Lehrgang" vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009, III ZR 310/08, Rn. 24).Nur Lehrgänge, die der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, sind nach § 12 Abs. 1 Satz 3 FernUSG von der Zulassungspflicht ausgenommen, während solche, die auch allgemein- oder berufsbildende Inhalte haben, als (Fern-) Unterrichtsverträge zulassungspflichtig sind (BGH, Urteil vom 15.10.2009, Az. III ZR 310/08, Rn. 28).
Rn. 67 Die vom Senat geteilte Gegenansicht hält das Fernunterrichtsschutzgesetz sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer als Unterrichtsteilnehmer für anwendbar (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 01.03.2023, 3 U 85/22, Rn. 47 ff., Urteil vom 29.10.2024, 13 U 20/24, Rn. 15 ff., Beschluss vom 29.05.2024, Az. 13 U 8/24, Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10.07.2024, 10 W 51/24, Rn. 25 ff., jeweils juris;… Kaiser in: Staudinger, BGB, 15. Aufl., § 355 Rn. 12; Wassermann in: jurisPR-BGHZivilR 1/2010 Anm. 3 zu BGH, Urteil vom 15.10.2009, III ZR 310/08;… Tamm in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Aufl., § 2 Rn. 31, beck-online; Bülow, NJW 1993, 2837 ff. [2838], beck-online).
- OLG Stuttgart, 04.02.2025 - 6 U 46/24
Verbrauchereigenschaft bei kombiniertem Vertrag und Online-Unterricht als …
Der gesetzliche Zweck, dem Fernunterrichtsinteressenten, für den es schwierig ist, die Qualität eines Fernlehrgangs und dessen Eignung für seine Bedürfnisse einzuschätzen, vor Angeboten von geringer methodischer und fachlicher Qualität zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 -, Rn. 17, juris; BT-Drucks. 7/4245 S. 12), rechtfertigt die Einbeziehung des Angebots von Online-Unterricht, der im Vergleich zu Präsenzunterricht mit verhältnismäßig geringem Aufwand durchgeführt und über das Internet verbreitet werden kann ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 -, Rn. 31 , juris; OLG Celle…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 13 U 20/24 -, Rn. 29, juris).Da es darauf ankommt, dass eine Überwachung des Lernerfolgs nach dem Vertrag vorgesehen ist, ist nicht entscheidend, ob diese letztlich auch tatsächlich durchgeführt wird, vielmehr reicht es aus, dass der Lernende nach dem Vertrag das Recht hat, eine solche einzufordern, um den Lernerfolg kontrollieren zu lassen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 -, Rn. 20, juris).
- OLG Celle, 24.09.2024 - 13 U 20/24
Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern betreffend …
Ziel des Gesetzes ist eine umfassende Ordnung des Fernunterrichtsmarktes zum Schutz von Teilnehmerinteressen, nachdem Angebote von geringer methodischer und fachlicher Qualität auf dem Markt waren (…a.a.O, S. 12), weshalb die Tatbestandsmerkmale weit und nicht restriktiv auszulegen sind (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08, juris Rn. 16 ff.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Überwachung des Lernerfolgs bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z.B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08, juris Rn. 21; vgl. OLG Celle…, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22, juris Rn. 53; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29. August 2024 - 1376/23, juris Rn. 34 f.).
- LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23
Coaching kein Fernunterricht
- BGH, 12.02.2026 - III ZR 73/25
Voraussetzungen eines Fernunterrichtsvertrags
- OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Wirksamkeit eines sog. Mentoring-Vertrages im Unternehmerbereich
- OLG Nürnberg, 05.11.2024 - 14 U 138/24
Prozeßbevollmächtigter, Versäumnisurteil, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- LG München I, 15.01.2025 - 44 O 16944/23
Online-Coaching zu Kryptowährung
- BGH, 15.01.2026 - III ZR 80/25
Vertriebsgenie Ausbildung - Zu Frage, wann sogenannte (Business-)Coaching- oder …
- LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
Online-Coaching - Klägerin bekommt Geld zurück
- OLG Düsseldorf, 29.07.2025 - 10 U 42/25
Erfordernis einer Genehmigung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung …
- LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21
Online-Coaching-Vertrag - Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG
- OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein …
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 12 U 115/24
Rückzahlung einer geleisteten Vergütung wegen Nichtigkeit i.R.e. …
- OLG Hamm, 15.10.2025 - 12 U 63/25
Coaching; Fernunterricht; Existenzgründer als Verbraucher
- OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - 10 W 51/24
- OLG Naumburg, 26.11.2024 - 1 U 41/24
Dienstvertrag über ein Coaching-Programm: Anwendbarkeit der gesetzlichen …
- LG Ravensburg, 11.07.2023 - 5 O 25/23
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
- OLG Köln, 30.07.2026 - 19 U 242/25
FernUSG, synchrone und asynchrone Kommunikation
- LG Berlin, 15.02.2022 - 102 O 42/21
Wettbewerbsverstoß durch Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung: …
- AG Traunstein, 20.06.2024 - 319 C 42/24
Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf einen Coaching-Vertrag
- LG Stralsund, 24.06.2015 - 1 S 203/14
Fernunterrichtsvertrag: Wirksamkeit des Vertrages über die …
- LG Darmstadt, 18.12.2023 - 13 O 263/22
- LG Hamburg, 21.07.2025 - 311 O 393/24
Anwendbarkeit des FernUSG auf Online-Coaching-Vertrag; Rückzahlung der Vergütung …
- LG Stade, 20.11.2024 - 3 O 137/24
- OLG Düsseldorf, 31.03.2025 - 10 U 138/24
Überwachung des Lernerfolges als kennzeichnendes Merkmal des …
- OLG Stuttgart, 28.07.2026 - 6 U 3/26
Erfolglose Berufung der Beklagten mangels Vorliegens eines Fernunterrichtvertrags …
- OLG Düsseldorf, 11.02.2025 - 10 U 138/24
Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts; Rückzahlung des auf einen …
- VG Köln, 20.04.2016 - 10 K 3426/14
- AG Fürth/Bayern, 28.02.2024 - 310 C 905/23
"E-Commerce Master Training" kein Fernunterricht sondern reiner Videolernkurs
- VG Koblenz, 05.08.2013 - 3 K 116/12
Zur Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer gegen die Entscheidung der …
- OLG Oldenburg, 08.05.2025 - 14 U 177/24
- LG Hannover, 20.02.2023 - 13 S 23/22
Vertrag über Online-Coaching nichtig
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