Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08. |
Volltextveröffentlichungen (21)
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Zweite Zahnarztmeinung
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; Berufsordnung für die bayerische Zahnärzte §§ 2, 8 Abs. 2 und 5, § 21 Abs. 1
- MIR - Medien Internet und Recht
Zweite Zahnarztmeinung - Zur berufs- und wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Nutzung und des Angebots einer Internetplattform zum Vergleich von Preisen und Leistungen von Zahnärzten.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Zweite Zahnarztmeinung
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbliche Zulässigkeit einer Zahnarztwerbung: Angebot eines Gegenangebots zu einem Heil- und Kostenplan eines Kollegen auf einer Internetplattform - Zweite Zahnarztmeinung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 2 ZÄBerufsO BY, § 8 Abs 2 ZÄBerufsO BY, § 8 Abs 5 ZÄBerufsO BY
Wettbewerbliche Zulässigkeit einer Zahnarztwerbung: Angebot eines Gegenangebots zu einem Heil- und Kostenplan eines Kollegen auf einer Internetplattform - Zweite Zahnarztmeinung - IWW
- IWW
- aufrecht.de
Zur Zulässigkeit einer Preisvergleichsplattform für Zahnärzte
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Abgabe eines Gegenangebots durch einen Zahnarzt zu einem von einem Patienten auf einer Internetplattform eingestellten Heilplan und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen; Vereinbarkeit eines Gegenangebots mit dem berufsrechtlichen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zahnarzt - Gegenangebot auf Internetplattform
- info-it-recht.de
Zur Frage der Zulässigkeit Preisvergleichsplattform für Zahnärzte (Zweite Zahnarztmeinung)
- online-und-recht.de
Zweite Zahnarztmeinung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Abgabe eines Gegenangebots durch einen Zahnarzt zu einem von einem Patienten auf einer Internetplattform eingestellten Heilplan und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen; Vereinbarkeit eines Gegenangebots mit dem berufsrechtlichen ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweite Zahnarztmeinung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Internetwettbewerb unter Zahnärzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Internet-Preisvergleichsplattform für Zahnärzte verstößt nicht gegen zahnärztliches Berufsrecht und ist nicht wettbewerbswidrig
- internet-law.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsportale für Zahnärzte
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für Zahnärzte ist weder wettbewerbswidrig noch berufsrechtswidrig - 2te Zahnarztmeinung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für Zahnärzte zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen ist zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Zahnärzte dürfen an Preisvergleich im Internet teilnehmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen ist nicht berufsrechtswidrig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einholung von Kostenvoranschlägen für Zahnbehandlung über Internet zulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Zweite Zahnarztmeinung" - Teilnahme von Zahnärzten an Internetplattform ist zulässig
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Internet-Preisvergleichsplattform für Zahnärzte verstößt nicht gegen zahnärztliches Berufsrecht und ist nicht wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Internetplattform 2te-Zahnarztmeinung.de grundsätzlich zulässig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Preisvergleiche zu Arztleistungen im Web zulässig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Bundesgerichtshof stärkt Wettbewerb zwischen Zahnärzten
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen verstösst nicht gegen die Berufsordnung für Zahnärzte
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Internetplattform, auf der Preise für Zahnarztleistungen unterboten werden können, ist zulässig
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Zu Internet-Preisvergleichsplattform
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Billig - billiger - "2te-zahnarztmeinung.de" - Was ist mit dem Urheberrecht am Heil- und Kostenplan?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Internet-Preisvergleichsplattformen wettbewerbswidrig?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Berufsrecht als Abmahnfalle: Zweite Zahnarztmeinung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen rechtmäßig
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
2te-zahnarztmeinung.de ist erlaubt
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Schutz von Heil- und Kostenplänen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zahnarztpreisvergleich nicht berufsrechtswidrig
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Die zweite Zahnarztmeinung im Internet
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Preisvergleich von Zahnarztleistungen im Internet ist erlaubt
- rpmed.de
(Entscheidungsbesprechung)
Teilnahme eines Zahnarztes an Preisvergleichsplattform im Internet verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten
- anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen zulässig
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2006 - 1 HKO 7890/06
- OLG München, 13.03.2008 - 6 U 1623/07
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08.
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2207
- MDR 2011, 554
- GRUR 2011, 343
- MMR 2011, 318
- MIR 2011, Dok. 023
- K&R 2011, 263
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Zahnarzt - nachdem er von dritter Seite erfahren hat, dass bei einem Patienten eines Kollegen ein Behandlungsbedarf besteht - von sich aus an den Patienten mit dem Angebot wenden würde, ein günstigeres Angebot abzugeben (vgl. zur Rechtsanwaltswerbung § 43b BRAO und dazu BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 79 f. - Anwaltswerbung II; Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben; Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Zahnarzt - nachdem er von dritter Seite erfahren hat, dass bei einem Patienten eines Kollegen ein Behandlungsbedarf besteht - von sich aus an den Patienten mit dem Angebot wenden würde, ein günstigeres Angebot abzugeben (vgl. zur Rechtsanwaltswerbung § 43b BRAO und dazu BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 79 f. - Anwaltswerbung II; Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben; Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer). - BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98
Anwaltsrundschreiben
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Zahnarzt - nachdem er von dritter Seite erfahren hat, dass bei einem Patienten eines Kollegen ein Behandlungsbedarf besteht - von sich aus an den Patienten mit dem Angebot wenden würde, ein günstigeres Angebot abzugeben (vgl. zur Rechtsanwaltswerbung § 43b BRAO und dazu BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 79 f. - Anwaltswerbung II; Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben; Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer).
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99
Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im …
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Die Beklagte erhält das Entgelt von den Zahnärzten nicht als Provision für die Vermittlung von Patienten, sondern - wie es auch die Kläger selbst im Klageantrag formuliert haben - für die (Ermöglichung der) "Nutzung des virtuellen Marktplatzes" (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 f. = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung I). - OLG München, 13.03.2008 - 6 U 1623/07
Wettbewerbswidriges Betreiben einer Internet-Plattform mit der Möglichkeit für …
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, OLG-Rep 2008, 452 = MedR 2008, 509). - LG München I, 15.11.2006 - 1 HKO 7890/06
Internetauktion für Zahnarztleistungen ist berufswidrig
Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Rn. 6 Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG München I, MMR 2007, 192).
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19
"Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für …
Rn. 17 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können auch Vorschriften berufsständischer Satzungen von Selbstverwaltungskörperschaften - wie hier die Berufsordnung - Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360 unter II 2 a und b [zu § 18 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärzte]; vom 20. März 2003 - III ZR 135/02, NJW-RR 2003, 1175 unter II 1 [zu § 31 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe];… vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, WM 2010, 410 Rn. 16 [zu § 24 Abs. 2 der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers]; vgl. auch BGH, Urteile vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, NJW 2011, 2207 Rn. 10 ff. [zu einem Verstoß gegen die Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte als wettbewerbswidriges Verhalten];… vom 24. März 2011 - III ZR 69/10, NJW 2011, 2209 Rn. 8 ff. [zu § 7 Abs. 2 der Berufsordnung der hessischen Zahnärzte als Verbotsgesetz];… vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10, GRUR 2012, 1050 Rn. 20 ff. [zu § 1 Abs. 5 der Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein]; BayObLG, BayObLGZ 2000, 301, 308 [zur Berufsordnung für die Ärzte Bayerns];… Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 134 Rn. 2). - BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13
Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform …
Zulässig ist dagegen die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06, GRUR 2008, 618, 620 = WRP 2008, 492, zu § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO; Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1287/08, GRUR 2011, 530, 532 = WRP 2011, 207, zu § 8 Abs. 5 der Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg aF; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, GRUR 2011, 343 Rn. 22 = WRP 2011, 449 - Zweite Zahnarztmeinung, zu § 8 Abs. 5 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte;… Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 69/10, GRUR 2011, 652 Rn. 14 = WRP 2011, 755, zu § 7 Abs. 5 der Berufsordnung für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte aF). - BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach Zahlungen eines Arztes oder Zahnarztes für die Nutzung eines virtuellen Marktplatzes nicht als unzulässige Provisionen für die Vermittlung von Patienten anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, GRUR 2011, 343 Rn. 22 = WRP 2011, 449 - Zweite Zahnarztmeinung I).
- BGH, 20.02.2025 - I ZR 46/24
Partnervertrag - Apothekengesetz, Rezeptmakeln, DocMorris
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass zwischen der Zuweisung von Patienten und dem gewährten Vorteil ein schutzzweckrelevanter Zusammenhang bestehen muss, an dem es fehlt, wenn der Vorteil nicht als Provision für die Vermittlung von Patienten, sondern für eine ärztliche Tätigkeit (zu § 31 HessBOÄ vgl. BGH…, Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271 [juris Rn. 43 aE] = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung I) oder für die Nutzung eines virtuellen Marktplatzes gewährt wird (zu § 8 Abs. 5 BayBOZÄ vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, GRUR 2011, 343 [juris Rn. 22] = WRP 2011, 449 - Zweite Zahnarztmeinung II). - SG München, 29.04.2025 - S 56 KA 325/22
Umfang des Versicherungsschutzes, unangemessene Benachteiligung, …
Rn. 182 Zugunsten der Beklagten zu 1) kann auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 01.12.2020, I ZR 55/08, abgestellt werden. - OLG Dresden, 09.10.2020 - 14 U 807/20
Unlauteres Abfangen von Patienten
Zwar verstößt ein Zahnarzt, der auf Bitte des Patienten ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan eines anderen Zahnarztes abgibt, weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung (BGH GRUR 2011, 343 Rn. 16 - Zweite Zahnarztmeinung).Darin läge - würde dies der dem Netzwerk angehörende Zahnarzt selbst tun - eine verbotene aktive Werbung um Patienten (BGH GRUR 2011, 343 Rn. 15 - Zweite Zahnarztmeinung;… Köhler in Köhler/Bornkamm/ Feddersen, UWG, § 3a Rn. 1.182).
- KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12
Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu …
Auch unter Zahnärzten mag Preiswettbewerb, wie die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidungen des BVerfG GRUR 2011, 530, und des BGH GRUR 2011, 343 einwendet, zulässig sein, dies aber nur in den Grenzen, die durch die oben genannten Gründe des Gemeinwohls und damit zumindest im Regelfall durch die Vorschriften der GOZ bestimmt werden. - OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
Apotheken-Onlinemarktplatz - Verkauf von Arzneimitteln: Zulässigkeit einer …
Rn. 177 cc) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGH, GRUR 2011, 343 - Zweite Zahnarztmeinung) bereits entschieden, dass in dem Verhalten eines Zahnarztes, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgab, den ein Patient dort eingestellt hatte, und sich verpflichtete, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, kein - nach berufsrechtlichen Vorschriften - unzulässiges Versprechen eines Entgelts "für" die Zuweisung von Patienten lag, weshalb der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig handelte. - BGH, 24.03.2011 - III ZR 69/10
Berufsrecht der Zahnärzte: Zulässigkeit eines - erfolgsabhängigen - …
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und Kostenpläne von Patienten eingestellt werden und Zahnärzte Gegenangebote abgeben können (im Anschluss an BGH, 1. Dezember 2010, I ZR 55/08, MDR 2011, 554 - Zweite Zahnarztmeinung) 8 .Rn. 8 1. Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - nach Erlass des angefochtenen Urteils - entschieden hat, verstößt ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan eines anderen Zahnarztes abgibt, den der Patient dort eingestellt hat, weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Die Klägerin erhält das Entgelt von den Zahnärzten nicht als Provision für die Vermittlung von Patienten, sondern für die Nutzung der Internetplattform als "virtueller Marktplatz" (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, Rn. 22;… BVerfG aaO Rn. 31).
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2024 - 8 O 540/23
Wettbewerbsrecht: Medizinisches Cannabis
Entscheidend ist, ob es sich um eine Vermittlungsprovision oder um die Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen handelt (vgl. BGH, MedR 2011, 641, 643). - LG Stuttgart, 22.11.2024 - 14 O 67/20
Medizintourismus: Sittenwidrigkeit von Provisionsvereinbarungen für die …
- LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Unzulässige Werbung für eine (augen-)ärztliche Behandlung über Groupon
- OLG Köln, 08.04.2022 - 6 U 143/21
Unterlassung der Vermittlung von aufbereiteten Mandatsanfragen an Steuerberater …
- OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und …
- SG München, 20.01.2014 - S 38 KA 805/13
Wettbewerbswidrigkeit der Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes; …
- OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19
Marktverhaltensregel, Klagebegehren, Berufsrechtliches Verfahren, Doppelte …
- LG Köln, 04.04.2012 - 84 O 188/11
Prüfung der Wettbewerbswidrigkeit des Anrufs eines Zahnarztes bzgl. der …
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