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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11875
BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11 (https://dejure.org/2012,11875)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2012 - V ZR 211/11 (https://dejure.org/2012,11875)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2012 - V ZR 211/11 (https://dejure.org/2012,11875)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    WEG § 12, § 25 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de

    §§ 25 Abs. 2 Satz 1, 12 WEG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 WoEigG, § 25 Abs 2 S 1 WoEigG
    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 12, 25 Abs. 2 . 1
    Stimmrecht nach Teilung eines Wohnungseigentums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung von weiteren Stimmrechten bei geltendem Kopfstimmrecht nach der Aufteilung und dem Verkauf des Wohnungseigentums durch einen Wohnungseigentümer; Verkauf von Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Zustimmung des Verwalters zu einer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12, § 25 Abs. 2 Satz 1
    Keine Stimmrechtsmehrung bei ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachträglicher Aufteilung und Veräußerung der neuen Einheiten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vermehrung des Kopfstimmrechts bei weiterer Unterteilung von bestehendem Wohnungseigentum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentum - Verkauf und Mitteilung an Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 12, § 25 Abs. 2 Satz 1
    Keine Vermehrung von Stimmrechten bei Unterteilung; Aufteilung von Wohnungseigentum; Zustimmung des Verwalters zu Teilveräußerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12; WEG § 25
    Entstehung von weiteren Stimmrechten bei geltendem Kopfstimmrecht nach der Aufteilung und dem Verkauf des Wohnungseigentums durch einen Wohnungseigentümer; Verkauf von Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Zustimmung des Verwalters zu einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf neu geschaffener Einheiten: Weitere Stimmrechte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG-Stimmrechte und die Aufteilung eines Wohnungseigentums

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Stimmrechtsvermehrung durch nachträgliche Teilung von Wohnungseigentum nur durch einstimmigen Beschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsaufteilung vermehrt Stimmrechte nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsaufteilung vermehrt Stimmrechte nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Stimmrechtsvermehrung durch nachträgliche Teilung von Wohnungseigentum nur durch einstimmigen Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenmächtige Unterteilung von Wohnungseigentum: Keine Vermehrung der Stimmrechte! (IMR 2012, 291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2434
  • MDR 2012, 959
  • NZM 2012, 540
  • ZMR 2012, 639
  • WM 2013, 485
  • Rpfleger 2012, 430
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 8 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die nachträgliche Aufteilung und Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer unter der Geltung des Kopf- oder des Objektstimmrechts nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte führt (Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; für das Objektstimmrecht Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 366 f.).

    Auch die anschließende Veräußerung einer neu geschaffenen Einheit ist - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - zustimmungsfrei (Beschlüsse vom 24. November 1978 und vom 7. Oktober 2004, aaO).

    Der Senat hat dies nur dann als gewährleistet angesehen, wenn die ursprüngliche Stimmenzahl keine Änderung erfährt (Beschlüsse vom 24. November 1978 und vom 7. Oktober 2004, aaO).

    Das bestehende Stimmrecht ist wegen der Selbständigkeit der neu geschaffenen Einheiten von deren Erwerbern nach Bruchteilen und nicht analog § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG zur gesamten Hand auszuüben; diese für das Objektstimmrecht bereits entschiedene Rechtsfolge (Beschluss vom 7. Oktober 2004, aaO, S. 367) gilt in gleicher Weise für das Kopfstimmrecht, wenn die neu geschaffenen Einheiten an unterschiedliche Erwerber veräußert werden (…offen gelassen in dem Beschluss vom 24. November 1978, aaO, S. 155).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Teilt ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachträglich auf und veräußert die neu geschaffenen Einheiten an verschiedene Dritte, entstehen bei Geltung des Kopfstimmrechts keine weiteren Stimmrechte (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 24. November 1978, V ZB 2/78, BGHZ 73, 150 ff.).

    Rn. 8 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die nachträgliche Aufteilung und Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer unter der Geltung des Kopf- oder des Objektstimmrechts nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte führt (Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; für das Objektstimmrecht Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 366 f.).

    Das bestehende Stimmrecht ist wegen der Selbständigkeit der neu geschaffenen Einheiten von deren Erwerbern nach Bruchteilen und nicht analog § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG zur gesamten Hand auszuüben; diese für das Objektstimmrecht bereits entschiedene Rechtsfolge (…Beschluss vom 7. Oktober 2004, aaO, S. 367) gilt in gleicher Weise für das Kopfstimmrecht, wenn die neu geschaffenen Einheiten an unterschiedliche Erwerber veräußert werden (offen gelassen in dem Beschluss vom 24. November 1978, aaO, S. 155).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Zwar bedarf die spätere Aufteilung nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 10 b) Richtig ist, dass bei der Geltung des Kopfstimmrechts eine nachträgliche Vermehrung von Stimmrechten eintreten kann, wenn ein Eigentümer mehrere Einheiten hält und diese sukzessive veräußert (vgl. OLG München, NZM 2007, 45 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03

    Stimmberechtigung, wenn einem Wohneigentümer, dem ein Wohneigentum zur Hälfte …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 9 Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.;… Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 8 W 475/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verneinung einer Vermehrung der Stimmrechte durch …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 9 Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.;… Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vermehrung der Stimmrechte durch nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 9 Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.;… Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 9 Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.;… Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • OLG Hamm, 04.02.1992 - 19 U 21/91

    Kündigung eines HVV mit Auslandsberührung, stillschweigende Rechtswahl, …

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11
    Rn. 9 Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.;… Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen …

    Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen nahen Angehörigen oder um eine juristische Person handelt, deren Anteile ihm allein zustehen (Senat, Urteile vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 10 …und vom 14. Juli 2017 - V ZR 290/16, NJW 2018, 552 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des …

    Infolgedessen kann unter der Geltung des Kopfstimmrechts eine nachträgliche Vermehrung von Stimmrechten eintreten, wenn ein Eigentümer - wie hier - mehrere Einheiten hält und diese sukzessive veräußert (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des …

    Eine Verdoppelung des Stimmrechts, wie sie teilweise vorgeschlagen wird (Elzer, ZMR 2007, 714, 715;… Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, 2003, S. 214 ff.), wäre zudem mit den Belangen der übrigen Wohnungseigentümer unvereinbar (vgl. auch Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, juris).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …

    Zwar bedarf die Unterteilung von Wohnungseigentum in zwei oder mehrere Einheiten nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer; dies gilt - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - auch für die nachfolgende Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).

    Die einseitige Befugnis zur Unterteilung besteht nur, wenn und soweit der Status der übrigen Wohnungseigentümer gewahrt wird (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein einzelner Wohnungseigentümer auf diese Weise - sogar - neues grundbuchfähiges Wohnungseigentum bilden kann (vgl. BGH, NJW 1968, 499; BGH, NJW 1979, 870; BGH, NJW 2012, 2434).
  • LG Gera, 05.11.2024 - 5 S 129/24

    Teilung des Eigentums bedeutet nicht Vermehrung der Stimmrechte

    Das Amtsgericht habe die Entscheidung des BGH vom 27.04.2012, V ZR 211/11 unzutreffend angewendet.

    Andernfalls würde die zustimmungsfreie Aufteilung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils durch einen Wohnungseigentümer die übrigen schutzwürdigen Wohnungseigentümer in ihrer Stimmkraft erheblich beschränken (vgl. BGH, Urteil v. 27.4. 2012 - V ZR 211/11, juris Rn. 8;… BGH, Beschluss v. 24.11.1978 - V ZB 2/78 -, juris Rn. 18;…Bärmann/Merle, 15. Aufl. 2023, WEG § 25 Rn. 44).

    Die (Unter-)Teilung des ursprünglichen Miteigentumsanteils des D S und anschließende Veräußerung eines Miteigentumsanteils an K S begründet keine Vermehrung der Stimmrechte, sondern führt dazu, dass diese nunmehr zur Stimmabgabe nach Bruchteilen, entsprechend dem sog. Objektstimmrecht, berechtigt sind (zu dieser Rechtsfolge vgl. BGH, Urteil v. 27.4. 2012 - V ZR 211/11, juris Rn. 8).

    Rn. 40 Von einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer, die deren Schutzbedürftigkeit entfallen lässt, ist dann auszugehen, wenn diese derart bei der weiteren (Unter-)Teilung mitgewirkt haben, dass sie ihre Zustimmung im Sinne einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer (vgl. BGH, Urteil v. 27.4. 2012 - V ZR 211/11 = ZWE 2012, 271) dahingehend erklärt haben, dass sie nicht nur keine Einwände gegen die Veräußerung erheben, sondern zudem auch der Vermehrung der Stimmrechte zustimmen.

    Zudem sei über eine Änderung der Stimmrechte im Rahmen der notariellen Beurkundung nach Angaben der beiden Zeugen nicht gesprochen worden, so dass hierüber auch nicht die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderliche Aufklärung des teilenden Eigentümers über das nur zu einem Bruchteil bestehende Stimmrecht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11 -, Rn. 10, juris) erfolgt ist.

  • KG, 23.04.2025 - 21 U 156/23

    Befugnis zur Veränderung von Teilungserklärung durch Bauträger in AGB

    Da ein Sondereigentümer immer auch ohne die Zustimmung der übrigen Sondereigentümer und die der Eigentümergemeinschaft berechtigt ist, seine Einheit in zwei aufzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2012, V ZR 211/11) muss auch ein Bauträger vor dem Verkauf einer Sondereigentumseinheit dieses Recht haben.

    Dem Eigentümer einer Wohneinheit ist eine solche Aufteilung generell gestattet (BGH, Urteil vom 27. April 2012, V ZR 211/11), sodass auch ein Bauträger gegenüber seinen Erwerbern berechtigt sein muss, die Teilungserklärung hinsichtlich einer noch nicht verkauften Wohneinheit entsprechend zu ändern.

  • LG Aurich, 11.02.2021 - 1 S 70/20

    Beschlussanfrechtung WEG-Eigentümerversammlung

    Rn. 34 Die Beklagten haben vorgetragen, dass nach der Rechtsprechung des BGH durch die Aufteilung von Wohnungseigentum keine neuen Stimmrechte entstehen, sondern das zuvor für diese Einheit bestehende Stimmrecht in Bruchteile aufgeteilt werde (Urt. 27.04.2012 V ZR 211/11; Beschluss 07.10.2004 V ZB 22/04).

    Die Beklagten haben erläutert, dass sich dies daraus ergibt, dass das ehemalige Hotel aufgeteilt worden sei und die Eigentümer der neu geschaffenen Einheiten nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. vom 27.04.2012 V ZR 211/11) das bestehende Stimmrecht nach Bruchteilen ausüben.

  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerber im Hinblick auf seine Person oder seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die anderen Wohnungseigentümer unzumutbar ist, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte objektiv begründete Zweifel bestehen, die erwarten lassen, dass der Erwerber nicht willens oder in der Lage sein wird, seinen Pflichten gegenüber dem Verband Wohnungseigentümergemeinschaft nachzukommen und die Rechte der anderen Wohnungseigentümer zu achten (…Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage 2018, § 12 Rn. 55; BGH NJW 2012, 2434; OLG Köln ZMR 2010, 54; OLG Frankfurt am Main NZM 2006, 380).
  • OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich eines …

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung (…vgl. Armbrüster/Bärmann § 2 Rn. 93) aus § 8 WEG oder § 7 GBO herrscht Einigkeit, dass es einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGHZ 73, 150/155; BGHZ 49, 250, zuletzt BGH NJW 2012, 2434, je zur Teilveräußerung;… Bärmann/Armbrüster § 2 Rn. 95;… Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 245/246).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2017 - 11 S 88/16

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Stimmrechtsmehrung bei Teilung …

  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 3397/10

    Nutzung eines Weinkellers zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2026 - 3 K 3059/25

    Grundsteuerwertbescheid: Zusammenfassung aller Wohnungen in einem Gebäude zu …

  • OLG Hamm, 29.12.2023 - 15 W 403/23

    Keine Zustimmung zur Unterteilung von Wohneigentum erforderlich; §§ 8, 25 WEG

  • AG Oberhausen, 27.08.2024 - 334 C 54/23

    Zur Veräußerungszustimmung / Beendigung der Verwalterbestellung nach Auslaufen …

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