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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17084
BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    WEG § 16 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 3
    Erstmalige Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Kosten, von deren Tragung er zuvor kraft Vereinbarung befreit war

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Beteiligung eines Wohnungseigentümers an bisher nicht durch diesen zu tragenden Kosten aufgrund eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Begründung einer bisher nach Teilungserklärung nicht bestehenden Kostentragungspflicht durch Eigentümerbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft bei Änderung der Kostentragungspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 16 Abs. 3
    Kostentragung durch Beschluss bei vereinbarter Kostenbefreiung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 3
    Befugnis zur Beteiligung eines Wohnungseigentümers an bisher nicht durch diesen zu tragenden Kosten aufgrund eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenbefreiung: Aufhebung durch Beschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstmalige Betriebskostenumlage auf einen Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung per Beschluss begründbar?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    § 16 Abs. 3 WEG begründet nicht die Befugnis, einen von den Kosten befreiten Wohnungseigentümer durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    WEG - Wann sind Mehrheitsbeschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig und wie kann ein Wohnungseigentümer die Nichtigkeit geltend machen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Darf ein Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss erstmalig an Betriebskosten beteiligt werden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Kostenbeteiligung nicht per Beschluss begründen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Kostenbeteiligung nicht per Beschluss begründen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine erstmalige Kostenbeteiligung über Änderung des Kostenverteilungsschlüssels! (IMR 2012, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2578
  • MDR 2012, 899
  • NZM 2012, 615
  • ZMR 2012, 709
  • WM 2013, 662
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Sie ist von der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 3 WEG nicht gedeckt, da Gegenstand des Beschlusses nicht eine Änderung des Verteilungsschlüssels ist - dieser blieb unverändert -, sondern die Aufhebung der in der Teilungserklärung vereinbarten aufschiebend bedingten Kostenbefreiung für den Eigentümer der Teileigentumseinheit 22. Dies hat zur Folge, dass der Beschluss wegen absoluter Beschlussunzuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Rn. 12 a) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Zwar kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall der Verwirkung unterliegen (BVerfGE 32, 305, 308 ff.).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Rn. 12 a) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Die Nichtigkeit tritt von Anfang an ein, nicht erst durch Geltendmachung in einem gerichtlichen Verfahren; eine gerichtliche Entscheidung hat nur deklaratorische Bedeutung (Senat, Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 270).
  • AG Bremen, 09.10.2009 - 29 C 46/09

    Keine Begründung einer Kostentragungspflicht über § 16 Abs. 3 WEG

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Die Bestimmung begründet hingegen nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (AG Bremen, NJW-RR 2010, 811, 812;… Lemke/Müller, Immobilienrecht, § 16 WEG Rn. 9; Drasdo, NJW-Spezial 2010, 289; a.A. Elzer, NJW 2010, 3473, 3474;… wohl auch Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 98).
  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 81/23

    Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen

    Die Bestimmung begründe hingegen nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit sei, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 13;… Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, ZWE 2016, 374 Rn. 15).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …

    Rn. 10 2. Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 14.02.2025 - V ZR 236/23

    Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der …

    Sie erstreckte sich nach der Rechtsprechung des Senats aber gleichwohl nicht auf die erstmalige Kostenbelastung zuvor kostenbefreiter Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NZM 2012, 615 Rn. 12 f.).
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