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Weitere Entscheidung unten: KG, 25.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28614
OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gegenstandswert bei rechtswidriger Lichtbildverwendung - Das für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse des Lichtbildners an der Durchsetzung seines Leistungsschutzrechts kann im privaten oder kleingewerblichen Bereich mit ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euro

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 97, ZPO § 3

  • IWW
  • aufrecht.de

    Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; ZPO § 3
    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos bei EBay im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 900 EURO bei Fotoklau im Internet durch Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Streitwert beim Bilderklau

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert der unerlaubten Nutzung von Fotos 900,- EUR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verwendung eines Produktfotos richtet sich nach Lizenzschaden

  • Telepolis (Pressemeldung, 12.10.2012)

    Filesharing und Bildanmaßung: Begrenzung von Störerhaftung und Foto-Streitwerten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Lichtbildern auf eBay

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Produktbilder und der Streitwert

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 900,00 für unberechtigte Fotoverwendung bei eBay

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Artikelfotos: häufig überzogene Streitwertforderungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei "Bilderklau" für private Internetauktion liegt bei 900,00 EUR !

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung: Streitwert auf EUR 300,00 pro Photo reduziert

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung Fotos im Internet: Streitwert und Abmahnkosten bei ungenehmigter Fotonutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung: Streitwert von EUR 6.000,00 auf EUR 900,00 reduziert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    900 EUR Streitwert für Übernahme von Produktfoto auf eBay

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    900,- EUR Streitwert für ein Unterlassungsbegehren wegen einer unberechtigten Nutzung eines Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung - Streitwert von 6.000 € nicht angemessen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos bei EBay im Wege einstweiliger Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2013, 418
  • GRUR 2013, 320
  • GRUR-RR 2013, 39
  • MMR 2013, 51
  • MIR 2013, Dok. 001
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 25.06.2012, mit der er unter Hinweis auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14.10.2011 (2 W 92/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 93 = ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597) die Herabsetzung des Streitwerts auf 600, 00 EUR erstrebt.
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (…Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 22 W 55/12

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz wegen einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Bemessung des Streitwerts sonstiger Urheberrechtsverletzungen (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.08.2012, 22 W 55/12).
  • OLG Hamm, 02.04.2012 - 22 U 164/11

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (…Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11;… vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Rn. 41 (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 17. November 2015 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Rn. 37 (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Eine Begrenzung des Streitwertes auf den doppelten Lizenzschaden, die bei einer zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich handelnde Anbieter im Internet im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein mag (hierzu u.a. OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39), kommt unter den hier gegebenen Umständen nämlich nicht in Betracht.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Rn. 27 aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines …

    Rn. 25 aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Rn. 7 2. Hinsichtlich der Wertfestsetzung bei geltend gemachten rechtswidrigen Nutzungen von Lichtbildern im Internet werden in der Instanzrechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, So wird der Streitwert des Unterlassungsanspruchs, insbesondere bei Produktfotos in Verkaufsangeboten zum Teil ausgehend von dem geltend gemachten Lizenzwert des Lichtbildes im Wege der Verdoppelung (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.10.2011 - 2 W 92/11, ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597; OLG Hamm, Beschl. v. 13.9.2012 - 22 W 58/12, ZUM-RD 2013, 71; OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.2.2013 - 3 W 81/13, WRP 2013, 667) bzw. der Verzehnfachung (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2013 - 6 W 31/13, ZUM-RD 2014, 347) angesetzt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 24.5.2012 - 9 U 9/12, GRUR-RR 2013, 135: Streitwert in Höhe von EUR 1.500,- für ein einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend die Nutzung mehrerer Fotos).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen …

    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer …

    Rn. 27 aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …

    Geringeren Bewertungen lag regelmäßig eine einmalige Verwendung eines Fotos durch Private oder Kleingewerbetreibende in einer zeitlich begrenzten Auktion zugrunde (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012 - 22 W 58/12, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 -3 W 81/13) dem Grunde nach an.
  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der mehrfachen …

  • AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13

    Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren

  • OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16

    Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum …

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13

    Gegenstandswert einer Klage auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung

  • LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15

    Ansprüche wegen Filesharings

  • LG Flensburg, 09.02.2016 - 8 O 236/14

    Streitwertbemessung: Antrag auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachen …

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …

  • LG Bochum, 29.04.2016 - 5 S 14/16

    Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung i.R.v. Nutzungsrechten …

  • AG Frankenthal, 03.07.2014 - 3a C 133/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzung im Internet: …

  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
  • AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15

    Angebot eines Musikalbums = EUR 2.400 Schadensersatz

  • AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9154
KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
KG, Entscheidung vom 25.02.2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzungen in seinem Unternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbH

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Täterhaftung eines Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitarbeiter

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Haftung für Urheberrechtsverstöße

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Täterhaftung eines Geschäftsführers für eine in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer haftet nicht ohne Feststellung persönlicher Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzung im Geschäftsbetrieb

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Täterhaftung eines Geschäftsführers für eine in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzung

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung für Schadensersatz im Urheberrecht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtsverletzungen der Gesellschaft

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtsverletzungen der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzungen Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • GRUR 2013, 7
  • GRUR-RR 2013, 204
  • MMR 2013, 603
  • afp 2013, 409
  • NZG 2013, 746
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr …

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Ebenfalls liegt - bei dieser rechtlichen Einordnung des Zuschlags - kein Verstoß gegen den Ausgleichscharakter des Schadensrechts vor (so aber OLG Hamburg - 5 U 8/08 - MMR 2010, 196, Rdnr. 33 nach juris).

    (…OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; vgl. auch OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 29 nach juris, welches trotz grundsätzlicher Bedenken gegenüber den MFM-Honorarempfehlungen als einseitiger Vergütungsvorstellung eines Interessenverbandes diese Empfehlungen als brauchbaren Überblick und als zumindest ein Kriterium im Rahmen der gerichtlich gebotenen Schadensschätzung ansieht).

    Auch kann das Gefüge der vom Verletzten sonst verwendeten Honorarregelungen herangezogen werden (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnrn. 24 ff. nach juris).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.09.2009 (- 5 U 8/08 - aaO.) entgegen.

    Denn in dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamburg ausdrücklich offen gelassen, ob trotz seiner - vom erkennenden Senat, wie oben ausgeführt, nicht für durchgreifend erachteten - Kritik an der grundsätzlichen Zuerkennung eines 100%-Zuschlags dieser Zuschlag regelmäßig zuzuerkennen sei; das Oberlandesgericht Hamburg hat vielmehr aus den besonderen Umständen des von ihm zu entscheidenden Einzelfalls, in welchem die unterbliebene Urheberbenennung bereits Teil einer vorangegangenen Vereinbarung und durch eine bereits vereinbarte Vergütung abgegolten war, einen Zuschlag im dortigen Verfahren verneint (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 34 nach juris).

    Der Senat sieht sich daher auch insoweit nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.09.2009 (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnrn. 24 ff. nach juris).

    Speziell im Hinblick auf die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zu 5 U 8/08 ist oben bereits ausgeführt worden, weshalb die vorliegende Entscheidung sich nicht in Widerspruch zu jener setzt, welche - bezeichnenderweise - ebenfalls keine Revisionszulassung ausgesprochen hat.

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    (…BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris; BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnr. 24 nach juris).

    Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält (BGH, NJW 2004, 2751 , Ls und Rdnr. 24 nach juris).

    Das Berufungsgericht ist damit nicht - wie das Revisionsgericht - an die Tatsachengrundlage der Auslegung schon dann gebunden, wenn sie verfahrensfehlerfrei ermittelt worden ist, sondern wird durch § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (nur) von solchen Tatsachenfeststellungen entlastet, die bereits die erste Instanz vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnrn. 18, 21 nach juris).

    Hieraus ergibt sich zugleich, dass, soweit das Gericht der ersten Instanz eine Auslegung vorgenommen hat, welche das Berufungsgericht nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung hält, ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen der ersten Instanz begründet sind und das Berufungsgericht neue Feststellungen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu treffen hat (BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnrn. 18, 21 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von …

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 24-27 nach juris;… Dreuer in Schulze/Dreier, aaO., § 97 Rdnrn. 58, 61-63).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnrn. 13, 14 nach juris; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 54 nach juris).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris;… Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 29).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris;… vgl. auch OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 29 nach juris, welches trotz grundsätzlicher Bedenken gegenüber den MFM-Honorarempfehlungen als einseitiger Vergütungsvorstellung eines Interessenverbandes diese Empfehlungen als brauchbaren Überblick und als zumindest ein Kriterium im Rahmen der gerichtlich gebotenen Schadensschätzung ansieht).

  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris).

    (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris;… BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnr. 24 nach juris).

    So misst auch der Bundesgerichtshof das Berufungsgericht an den vom Tatrichter zu beachtenden Auslegungsanforderungen (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 19 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Dem Lichtbildner i.S.v. § 72 UrhG ist eine dem Urheber gleiche Rechtsposition zuzuerkennen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnr. 14 nach juris;… Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 27).

    Im Falle unterlassener Urheberbenennung bei der Verwertung entspricht es der Verkehrsüblichkeit, dem Berechtigten einen Zuschlag von 100 % auf das Grundhonorar zuzubilligen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnr. 14 nach juris;… Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 27).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnrn. 13, 14 nach juris;… OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 54 nach juris).

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Wer durch sein eigenes Tun weder als Täter noch als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe Urheberrechte verletzt, kann als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er - ohne selbst Verletzer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern es ihm rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar war, die unmittelbare Rechtsverletzung zu unterbinden bzw. zu verhindern (…Dreier, aaO., § 97 Rdnr. 33;… BGH - Internetversteigerung - GRUR 2004, 860 , Rdnr. 47 nach juris zum Markenrecht; vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 26 nach juris).

    Eine Störerhaftung kann daher, wie der Bundesgerichtshof mit großer Deutlichkeit hervorhebt, "niemals (...) einen Schadensersatzanspruch eröffnen" (…BGH - Internetversteigerung - aaO., Rdnr. 50 nach juris zum Markenrecht; vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 34 nach juris).

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Sie müssen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, die sie von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt (dazu eingehend OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnrn. 30, 35-42 nach juris).

    Dazu gehört z.B. regelmäßig die sogenannte Gegenstandsfotografie, die darauf abzielt, die - nicht "gestellte" - Vorlage möglichst unverändert naturgetreu wiederzugeben (OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnr. 31 nach juris).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Wer durch sein eigenes Tun weder als Täter noch als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe Urheberrechte verletzt, kann als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er - ohne selbst Verletzer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern es ihm rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar war, die unmittelbare Rechtsverletzung zu unterbinden bzw. zu verhindern (…Dreier, aaO., § 97 Rdnr. 33; BGH - Internetversteigerung - GRUR 2004, 860 , Rdnr. 47 nach juris zum Markenrecht;… vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 26 nach juris).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr hat der Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemesse (BGH - Whistling for a train - GRUR 2009, 407, Rdnr. 23 nach juris).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Hinzukommen muss, dass dieser Beurteilung sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, NJW 2002, 3029 , Rdnr. 8 nach juris;… BGH, WM 2007, 1885 , Rdnr. 2 nach juris).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von …

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines …

  • OLG Koblenz, 18.12.1986 - 6 U 1334/85

    Vermutung; Urheberschaft; Urheber

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen …

    Insoweit trifft den Anspruchsgegner zumindest eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (KG, GRUR-RR 2013, 204, 205 - Foto-Nutzung); an entsprechendem Vortrag der Beklagten fehlt es.
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

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    Die Störerhaftung, die ihre Grundlage nicht im Deliktsrecht, sondern in der Regelung über die Besitz- und die Eigentumsstörung in § 862 und in § 1004 BGB hat, vermittelt anders als die Täterhaftung nur Abwehransprüche (KG WRP 2013, 1524, 1526 Tz. 18; OLG Hamburg ZUM 2010, 440 = MMR 2010, 51 Tz. 114 - Rapidshare II;… Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 97 Rz. 33).
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der …

    Rn. 46 5. Soweit zum Teil vertreten wird, bei dem Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung handele es sich rechtlich betrachtet um eine Vertragsstrafe (so KG AfP 2013, 409, 411 mwN, juris), sodass es nicht auf die Grundsätze der fiktiven Lizenz ankomme, ist die Vereinbarung einer solchen vorliegend jedenfalls nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Allerdings können die MFM-Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden, sondern sind unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände zu modifizieren, weil die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (KG, Urteil vom 25.02.2013 - 24 U 58/12, GRUR-RR 2013, 204).
  • LG Hamburg, 29.11.2013 - 310 O 144/13

    Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar

    48 Der Antragsgegner zu 2) haftet bereits aus den vorstehend genannten Gründen, sodass die Frage, ob ihn eine sekundäre Darlegungslast trifft, die Person konkret zu benennen, auf deren Anpassung die streitgegenständliche Version des "JD.." beruht (vgl. KG Urteil vom 25.02.2013, Gz. 24 U 58/12), nicht entschieden werden muss.
  • LG Düsseldorf, 26.08.2014 - 4c O 2/12

    Atmungsverbesserungsvorrichtung

    Die zweite Entscheidung (KG GRUR-RR 2013, 204) erging auf dem Gebiet des Urheberrechts und betrifft den Sonderfall, dass die dortigen Beklagten vorgetragen haben, welche konkrete Person die Verletzungshandlung begangen haben soll.
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