Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26995
BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 95 Abs. 3 AMG
    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Taten trotz fehlender prozessordnungsgemäßer und bestimmter Feststellung); Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • lexetius.com
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3259
  • NStZ-RR 2014, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 251/09

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten); strafschärfende Berücksichtigung nicht …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15

    Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen …

    Straftaten, die nicht Gegenstand der Anklage sind und nicht rechtskräftig festgestellt sind, muss er so bestimmt feststellen, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 Rn. 4).
  • BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23

    Konkurrenzen bei Deliktsserie und mittelbarer Täterschaft; Betrug durch ärztliche …

    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung ebenfalls darauf abstellen wollen, dass die Angeklagte zu 2. unter Einsatz eines Leuchtkastens systematisch Unterschriften von Patienten auf Heilmittelverordnungen aufbrachte, die diese tatsächlich nicht unterschrieben hatten, wird es in den Blick zu nehmen haben, dass die strafschärfende Berücksichtigung weiterer Straftaten erfordert, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abgeschätzt werden können und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten auszuschließen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17 Rn. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Darstellung in den Urteilsgründen, …

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum über die drei verfahrensgegenständlichen Taten hinaus Feststellungen zu weiteren Taten des Angeklagten treffen und diese strafschärfend berücksichtigen wollen, wird es zu beachten haben, dass die Verwertung von Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, im Rahmen der Strafzumessung voraussetzt, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unrechtsgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2018 ? 4 StR 60/18 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14 NStZ 2015, 555; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552, 553; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NStZ-RR 2014, 340; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90 NStZ 1991, 182;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 41;… Kinzig in Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 46 Rn. 33;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 159; jew. mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 60/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung anderer noch nicht abgeurteilter …

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 jeweils mwN).
  • LG Kempten, 16.04.2021 - 120 Js 11152/20

    Strafschärfende Berücksichtigung nicht angeklagter Taten

    Die Taten stehen angesichts der Angaben der Geschädigten zur Überzeugung der Kammer fest und sind somit in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen und keine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten darstellen (s. auch BGH 3 StR 438/13).
  • BayObLG, 10.07.2024 - 206 StRR 237/24

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung von anderweitigen …

    Rn. 12 a) Es ist grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (BGH, Beschluss vom 7. August 2014, 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht