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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34748
BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13 (https://dejure.org/2014,34748)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13 (https://dejure.org/2014,34748)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 (https://dejure.org/2014,34748)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilauskünfte eines Ehegatten über sein Einkommen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilauskünfte eines Ehegatten über sein Einkommen und der Unterhaltsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einzelne Teilauskünfte führen grundsätzlich nicht zu einer teilweisen Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an ordnungsgemäße Auskunft des Unterhaltspflichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einzelne Teilauskünfte führen grundsätzlich nicht zu einer teilweisen Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Teilauskünfte sind keine vollständigen Auskünfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt - Teilweise Erteilung der Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3647
  • MDR 2014, 1446
  • FamRZ 2015, 127
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Daraus folgt, dass die Auskunftspflicht durch Vorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfüllen ist, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand ermöglicht, den Unterhaltsanspruch zu berechnen (Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

    Rn. 19 Ungeachtet bereits vorliegender Angaben hat eine gerichtliche Entscheidung somit umfassend über Gegenstand und Umfang der Auskunftspflicht zu befinden (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Rn. 21 § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt zwar den Auskunftsanspruch in der Weise, dass die Auskunft erforderlich sein muss, um einen Unterhaltsanspruch festzustellen (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 681).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von …

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Da damit kein weitergehendes Begehren der Ehefrau verbunden war, bedurfte es der Einhaltung der Förmlichkeiten einer Anschlussbeschwerde hierfür nicht (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - FamRZ 2009, 1136 Rn. 5).
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Rn. 17 Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 6. Juni 1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Insoweit ist anerkannt, dass bei der Darstellung von Angaben zur Gewinnermittlung Sachgesamtheiten zusammengefasst werden können, z.B. Personalkosten, Büromaterial usw. (vgl. OLG München FamRZ 1996, 738, 739;… Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis § 1 Rn. 1166, 1168).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 88/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Rn. 24 Als Auslegungshilfe über den Umfang einer in den Tenor aufgenommenen Auskunftsverpflichtung können die Gründe der Entscheidung herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 1994 - XII ZB 32/94 - NJW-RR 1994, 1092, 1093 und Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 88/92 - FamRZ 1993, 1423, 1424).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Rn. 17 Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 6. Juni 1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZB 32/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
    Rn. 24 Als Auslegungshilfe über den Umfang einer in den Tenor aufgenommenen Auskunftsverpflichtung können die Gründe der Entscheidung herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 1994 - XII ZB 32/94 - NJW-RR 1994, 1092, 1093 und Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 88/92 - FamRZ 1993, 1423, 1424).
  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des …

    Auch die Kostenfolge nach § 243 Satz 1 Nr. 2 FamFG setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige seiner Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, geht also vom Bestehen einer umfassenden, ohne Rücksicht auf die Darlegungs- und Beweislast bestehenden Auskunftsverpflichtung aus (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 - FamRZ 2015, 127 Rn. 14).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Der Anspruch aus § 666 Fall 3 BGB ist erfüllt, wenn die Angaben des Schuldners nach seinem erklärten Willen die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 Rn. 17 m.w.N., NJW 2014, 3647).

    Rn. 43 Erfüllt ist der Anspruch, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Schuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13, NJW 2014, 3647 Rn. 17).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 18).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer

    Erforderlich ist danach ein Bestandsverzeichnis (§ 260 Abs. 1 BGB;… Spickhoff, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 1890 Rn. 3), d.h. eine übersichtliche Gesamtdarstellung aller vorhandenen Gegenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373); dies erfordert eine genaue Zusammenstellung der einzelnen Gegenstände, die zu dem "herauszugebenden Inbegriff" gehören, und zwar so wie sie der Gläubiger benötigt, um den Herausgabeanspruch zu substantiieren (…Staudinger/Bittner (2014) BGB § 260, Rn. 35; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13, FamRZ 2015, 127).

    Daran fehlt es, und zwar auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es dem Schuldner im Einzelfall nachgelassen sein kann, die Auskunft in Form einer Mehrheit von Teilauskünften zu erteilen; denn Voraussetzung ist dann, dass diese Teilauskünfte nicht - wie es hier bezüglich der einzelnen jährlichen Übersichten der Fall ist - zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1962 - V ZR 45/61, BB 1962, 816; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13, FamRZ 2015, 127;… Staudinger/Gursky (2016) BGB § 2027, Rn. 11).

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