Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25273
BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12 (https://dejure.org/2013,25273)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2013 - X ZR 160/12 (https://dejure.org/2013,25273)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2013 - X ZR 160/12 (https://dejure.org/2013,25273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Fluggastrechte bei Flugannulierung oder erheblicher Verspätung: Ausschluss eines Ausgleichszahlungsanspruchs wegen außergewöhnlicher Umstände bei Ausfall eines Flugzeugs wegen eines Turbinenschadens durch Vogelschlag und Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
    Fluggastrechte bei Flugannulierung oder erheblicher Verspätung: Ausschluss eines Ausgleichszahlungsanspruchs wegen außergewöhnlicher Umstände bei Ausfall eines Flugzeugs wegen eines Turbinenschadens durch Vogelschlag und Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verursachung eines Turbinenschadens durch Vogelschlag als Begründen außergewöhnlicher Umstände; Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung eines Ausgleichs bei Annullierung oder erheblicher Verspätung des Flugs infolge des Schadens

  • teigelack.de

    Triebwerkschaden infolge Vogelschlags stellt aussergewöhnlichen Umstand iSd VO (EG) 261/04 dar

  • reise-recht-wiki.de

    Vogel im Triebwerk

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Vogelschlag / Ausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verursachung eines Turbinenschadens durch Vogelschlag als Begründen außergewöhnlicher Umstände; Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung eines Ausgleichs bei Annullierung oder erheblicher Verspätung des Flugs infolge des Schadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flugrecht - Bei Turbinenschäden keine Ausgleichszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechteverordnung - Keine Entschädigung für Verspätung durch Vogelschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vogelschlag und Fluggastrechte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flugverspätung wegen Taubenschlag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsansprüche von Flugreisenden bei Verspätung aufgrund Vogelschlags

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.09.2013)

    Flugverspätung: Vogelschlag kein Entschädigungsgrund

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Annullierung oder Verspätung eines Fluges wegen Vogelschlags - Besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei Flugverzögerung wegen Vogelschlags

  • lachner-vonlaufenberg.de (Pressemitteilung)

    Zu Ausgleichszahlungen für Fluggäste: Vogelschlag kann "außergewöhnliches Ereignis" sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung bei einem Vogelschlag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Keine Entschädigung bei Vogelschlag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meist keine Entschädigung für verspätete Flüge wegen Vogelschlags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 861
  • MDR 2014, 14
  • VersR 2014, 899
  • WM 2013, 2389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23; Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16).

    Rn. 11 Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHZ 194, 258 Rn. 17).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglītis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 …

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 40, 42; Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 - Eglītis und Ratnieks/Air Baltic Rn. 29).
  • BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07

    Begriff des Erfüllungsorts bei einer Flugreise

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
    Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16).
  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …

    Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnliche Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10).

    Dabei unterliegt die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, dem nationalen Richter (…EuGH, Wallentin-Hermann/Alitalia, aaO Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11).

    Rn. 22 (1) Ein Luftverkehrsunternehmen muss seinen Flugplan so ausgestalten, dass es unter gewöhnlichen Umständen in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und seine Fluggäste auf den gebuchten Flügen ohne wesentliche Verzögerungen zu befördern (BGH, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 20, 21).

  • BGH, 15.01.2019 - X ZR 15/18

    Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …

    Rn. 12 aa) Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).

    Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11;… BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 11).

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12

    Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen …

    Dies macht zugleich deutlich, dass ein bestimmtes außergewöhnliches Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben oder ein Orkan nicht schon für sich genommen zur Entlastung des Luftverkehrsunternehmens führt, sondern nur dann, wenn die hierdurch hervorgerufenen Bedingungen für die Durchführung eines geplanten Flugs auch bei Aufbietung aller möglichen und zumutbaren Mittel nicht in der Weise verändert oder sonst beeinflusst werden können, dass ein hiervon betroffener Flug planmäßig durchgeführt werden kann (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008, C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 22 = RRa 2009, 35 - Wallentin-Hermann/Alitalia; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 11; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht