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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31497
BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14 (https://dejure.org/2014,31497)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 StR 312/14 (https://dejure.org/2014,31497)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14 (https://dejure.org/2014,31497)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 Abs. 1, 5 StGB; § 263a Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
    Leichtfertige Geldwäsche (Gegenstand der Leichtfertigkeit: Katalogtat, Begründung im Urteil); sukzessive Beihilfe zum Computerbetrug (Beendigung der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 5 StGB, § 263a StGB
    Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • datenbank.nwb.de

    Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Finanzagent beim Phishing: Wann ist leichtfertige Geldwäsche anzunehmen?

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Leichtfertige Geldwäsche durch sogenannte "Finanzagenten" (StA Marco Mayer; HRRS 2015, 500-505)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1035
  • NStZ-RR 2015, 13
  • StV 2016, 19
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
    Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168;… Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2).

    Ferner vermögen, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 6. August 2014 im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat, die zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen auch insoweit die gemäß § 261 Abs. 5 StGB erforderliche Leichtfertigkeit nicht zu belegen, als sich die Herkunft eines Gegenstandes aus einer Katalogtat nach Sachlage geradezu aufdrängen muss und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997, aaO).

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11

    Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung) …

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
    Von der materiellen Beendigung einer Tat des Computerbetruges im Sinne von § 263a StGB, bei der auf Grund einer Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen ein Geldbetrag vom Konto des Geschädigten auf ein Empfängerkonto geleitet wird, ist erst auszugehen, wenn entweder das überwiesene Geld vom Empfängerkonto abgehoben oder auf ein zweites Konto weiterüberwiesen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302, Tz. 7).
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
    Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2).
  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 474/16

    Haftung eines sog. Finanzagenten: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste …

    Rn. 23 Das Berufungsgericht geht weiter zutreffend davon aus, dass die Annahme einer leichtfertigen Tatbegehung im Sinne von § 261 Abs. 5 StGB bei der gebotenen vorsatznahen Auslegung der Vorschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168) zunächst die Feststellung konkreter, für den Geldwäschetäter erkennbarer Umstände (…vgl. hierzu für Fälle der vorliegenden Art etwa: OLG Karlsruhe NZWiSt 2016, 395 Rn. 8; Floeth, NZWiSt 2016, 397, 399 f.; Sebastian NStZ 2015, 438, 440 f.; Neuheuser NStZ 2008, 492, 497) erfordert, auf Grund derer sich dem Täter aufdrängt, dass die ihm zufließenden Gelder aus einer - im Falle des § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB gewerbs- oder bandenmäßig begangenen - Katalogtat des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB stammen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168).

    Des Weiteren ist erforderlich, dass dem Täter unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten subjektiv eine besonders grobe Vernachlässigung der objektiv gebotenen Sorgfalt vorzuwerfen ist, da er gleichwohl handelt, weil er sie aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168;… NK StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 261 Rn. 139 ff.; Sebastian, NStZ 2015, 438, 439 ff. jeweils mwN).

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …

    In zeitlicher Hinsicht ist die Teilnahme an einer fremden Tat nach strafrechtlichen Grundsätzen bis zu deren materiellen Beendigung möglich, regelmäßig also bis zur endgültigen Sicherung des Taterfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14 für den Gehilfen; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f. für den Mittäter).
  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der …

    Rn. 6 b) Hinsichtlich der subjektiven Tatseite setzt eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche den Vorwurf der Leichtfertigkeit tragende konkrete Feststellungen sowohl hinsichtlich der Vortat als solcher als auch - soweit gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB erforderlich - hinsichtlich deren gewerbs- oder bandenmäßigen Begehung voraus (BGH, NZWiSt 2015, 195, 196; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2012, 3 (5) Ss 653/11; OLG Hamburg, NStZ 2011, 523 f.; KG, Beschluss vom 13.06.2012, (4) 121 Ss 79/12).

    Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB liegt dabei vor, wenn sich die Herkunft eines Gegenstands im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 1 (ggf. i. V. m. Abs. 2) StGB aus einer in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB aufgeführten Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter oder die Täterin gleichwohl handelt, weil er oder sie dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGH, NJW 1997, 3323, 3325 f.; NJW 2006, 1297, 1298 f.; NZWiSt 2015, 195, 196; KG, MMR 2010, 128, 130).

  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Demgemäß geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass die durch sog. Phishing oder Betrug unmittelbar erlangte Gutschrift bereits Geldwäschegegenstand ist (vgl. zu § 263a StGB BGH, Beschl. v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14, juris;… zu § 263 StGB BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, juris; s. ferner Neuheuser, NStZ 2008, 492, 494).

    Zweitens ist erforderlich, dass sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 13, 14).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 14 U 173/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch ein …

    Die Beendigung der Tat tritt jedoch erst in dem Zeitpunkt ein, in dem das Tatunrecht seinen tatsächlichen Abschluss findet und wenn eine endgültige Sicherung des Taterfolgs eingetreten ist (BGH…, Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02 -, Rn. 11, juris; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 11.12.2025 - 3 StR 544/24

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung …

    Leichtfertiges Handeln erfordert, dass sich die Herkunft des Geldes aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter dennoch handelt, weil er dies aus grober Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 351; Beschlüsse vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 311/17, NStZ-RR 2019, 145, 146).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2025 - 13 U 146/24

    Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche bei der Weiterleitung von für …

    Zweitens ist erforderlich, dass sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14).
  • LG Krefeld, 19.12.2024 - 3 O 67/24
    Rn. 23 Eine Strafbarkeit gemäß § 261 Abs. 6 StGB setzt nach der gefestigten strafrechtlichen Rechtsprechung bei der gebotenen vorsatznahen Auslegung der Vorschrift die Feststellung konkreter Umstände voraus, aus denen sich dem Täter nahezu aufdrängen musste, dass der erlangte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammte und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2014, 4 StR 312/14).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40529
VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Bagatellverstöße, MPU

  • openjur.de

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-pschologischen Gutachtens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 StVG, § 4 StVG, § 11 Abs 3 Nr 4 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-pschologischen Gutachtens

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund der langjährigen und hartnäckigen Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Achtung!!! Auch bei (vielen) Parkverstößen MPU!!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Notorisches Falschparken kann Führerschein kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MPU wegen Parkverstößen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Viele Parkverstöße können zur Anordnung einer MPU führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU auch bei häufigen Parkverstößen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Parkverstöße: MPU oder Fahrerlaubnisentzug möglich?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund der langjährigen und hartnäckigen Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 254
  • NJW 2015, 1035
  • NZV 2015, 518
  • DÖV 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08

    Aussagekraft häufiger Verkehrsverstöße für die Beurteilung der Kraftfahreignung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Dies schließt es aus, der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -).

    Diese besonderen Gründe müssen sich aus der Art, der Häufigkeit und dem Tathergang der Verkehrsverstöße ergeben und in spezifischer Weise Bedeutung für die Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr haben (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - juris; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, - OVG 1 M 10.08 - juris).

    Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07

    Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat verdeutlicht, dass im Einzelfall auch eine geringere Zahl geringfügiger Verstöße über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum genügen kann, um die Eignung als fehlend zu bewerten oder zumindest als aufklärungsbedürftig anzusehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Diese besonderen Gründe müssen sich aus der Art, der Häufigkeit und dem Tathergang der Verkehrsverstöße ergeben und in spezifischer Weise Bedeutung für die Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr haben (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - juris; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, - OVG 1 M 10.08 - juris).

    Rn. 6 Eine solche besondere Ausnahmekonstellation kann auch vorliegen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber durch die beharrliche und häufige Begehung von - isoliert betrachtet nicht gewichtigen - Verkehrsverstößen verkehrsauffällig geworden ist und sich aus einem derartigen Verhalten Eignungsbedenken in charakterlicher Hinsicht ableiten lassen (Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Allerdings ist § 2 Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 StVG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 StVG nicht abschließend; die Fahrerlaubnisbehörde ist mithin bei der Ermittlung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers nicht auf Auskünfte aus den dort genannten Registern beschränkt, sondern kann auch auf andere eignungsrelevante Erkenntnisse zurückgreifen, jedenfalls wenn sie hiervon in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 -VBlBW 2005, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Daher musste die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von fehlender Fahreignung ausgehen; ihr ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/12 - DAR 2012, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung; …

    So darf sie im Fall einer - hier allerdings nicht vorliegenden - Vorbereitung einer Fahrerlaubnisentziehung (also im Fall einer bestehenden Fahrerlaubnis) nicht außer Acht lassen, dass nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG sowie Senatsbeschluss vom 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - NJW 2015, 1035 ; BayVGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802).
  • VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

    Hieraus folgt, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem nicht abschließend ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16

    Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des …

    Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist nicht abschließend und findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen ergibt ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 -, DAR 2015, 105 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2026 - 4 LB 3/25

    Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen …

    Rn. 71 Die - gerichtlich voll überprüfbare - Annahme einer solchen Notwendigkeit für ein Abweichen von dem Fahreignungs-Bewertungssystems erfordert das Vorliegen besonderer Gründe (vgl. zum aktuellen Fahreignungs-Bewertungssystem VGH Mannheim, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. August 2018 - OVG 1 S 54.18 -, juris Rn. 19 f.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 LA 200/20 -, juris Rn. 9 ; vgl. zum früheren Mehrfachtäter-Punktesystem OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 -, juris Rn. 8; OVG Koblenz…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 7. November 2013 - 11 CS 13.1779 -, juris Rn. 12 f.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7;… vgl. insgesamt auch Koehl, in: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, StVG § 4 Rn. 33).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich sonst aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Klägers Eignungsbedenken in "charakterlicher Hinsicht" ergäben, welche vorherige Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung geböten (vgl. zu einem solchen Fall etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, juris Rn. 6), sind - trotz des erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis während der gerichtlichen Klärung - hier aus Sicht des Senats derzeit nicht erkennbar.

  • VG Köln, 30.06.2016 - 23 K 2122/16

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer begangener …

    Rn. 33 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 10 S 705/14 - und vom 22. November 2014 - 10 S 1883/14 -.
  • VG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 L 2776/23

    Fahrerlaubnisentziehung wegen vieler Parkverstöße

    Rn. 27 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris; Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO - juris.

    Rn. 30 vgl. dazu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris.

  • VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17

    Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung …

    Darüber hinaus hat die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen, in denen - wie vorliegend - die Fahreignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufgrund der Begehung von Alkoholdelikten in Frage steht, im Rahmen ihres Ermessens grundsätzlich auch zu berücksichtigen, dass mit einer Gutachtenanordnung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, Nr. 9 Buchst. b FeV nicht die Wertungen der Vorschrift des § 14 Abs. 2 FeV umgangen werden dürfen (…vgl. zu § 13 FeV im Falle der Neuerteilung: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.10.2017, a.a.O., Rn. 38 f.; im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 -, juris Rn. 5;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis …

    Nimmt der Betroffene die Gelegenheit, die Zweifel der Behörde durch Vorlage eines Gutachtens auszuräumen, nicht wahr, muss die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ungeachtet der Formulierung "darf" von fehlender Fahreignung ausgehen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zusteht, und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entziehen (…BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - SVR 2012, 354 = juris Rn. 47;… B.v. 23.7.2011 - 11 ZB 11.162 - juris Rn. 5;… B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - DAR 2015, 105 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte …

    Auch liegt kein Fall einer beharrlichen und häufigen Begehung von - isoliert betrachtet auch nicht gewichtigen - Verkehrszuwiderhandlungen vor (so bei VG Düsseldorf, U.v. 23.10.2019 - 6 K 4483/18 - juris Rn. 26 oder bei VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - juris Rn. 8, dort 151 Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs in 6 Jahren).
  • VG Berlin, 17.07.2017 - 11 K 433.16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Hieraus folgt, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem nicht abschließend ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, Juris).
  • VG Bayreuth, 26.11.2019 - B 1 S 19.1075

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VG Köln, 08.05.2024 - 6 L 544/24
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 6 S 23.1741

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Umschreibung kosovarische in …

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