Rechtsprechung
| OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 313 Abs. 3; GKG -KV Nr. 1222 Nr. 2
Voraussetzungen der Gebührenermäßigung bei Rechtsmittelverzicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Gebührenermäßigung bei Rechtsmittelverzicht
Verfahrensgang
- LG München I, 09.11.2006 - 4 HKO 8409/97
- OLG München, 25.02.2010 - 29 U 1513/07
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 57/10
- OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1765
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64
Rechtsanwaltsgebühren
Auszug aus OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15
Das Kostenrecht stellt regelmäßig nicht auf das Maß der Arbeit, sondern die Erfüllung bestimmter Tatbestände ab (…vgl. Meyer, a. a. O., Vorb. zum GKG Rn. 10; BGH, Urt. v. 19.10.1967 - VII ZR 324/64, = JurBüro 68, 40, 42, "Formalcharakter" des Gebührenrechts). - OLG München, 05.02.2015 - 11 W 158/15
Gebührenermäßigung bei Berufungsrücknahme und bei Prozessvergleich
Auszug aus OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15
Rn. 13 Nr. 1211 KV-GKG ist in dieser Hinsicht - nach wie vor - misslungen und unvollständig (…Schneider, a. a. O., 532, unter II.; zu den ähnlich unklaren Regelungen in den Nrn. 1222 Ziff. 1 a und Ziff. 3 vgl. zuletzt den aus diesem Grund erforderlich gewordenen Senatsbeschluss vom 05.02.2015 - 11 W 158/15).
- OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21
Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über …
Demzufolge wird, auch nach ständiger Rechtsprechung des Senates, regelmäßig nicht auf ein Maß an Arbeit, sondern auf die Erfüllung bestimmter Tatbestände abgestellt (aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschluss vom 30.03.2016 - 11 WF 266/16; Beschluss vom 26.03.2015 - 11 W 365/15, = NJW 15, 1765; siehe bereits BGH, Urteil v. 19.10.1967 - VII ZR 324/64;… Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl., Vorb. zum GKG Rn. 10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02 Tz 9). - OLG Stuttgart, 24.07.2015 - 8 W 267/15
Beendigung eines Rechtsstreits durch Konfusion: Gerichtskosten bei nachträglichem …
Rn. 17 Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 2004, Az. 10 W 100/04 (BeckRS 2005, 02589), und OLG München, Beschluss vom 26. März 2015, Az. 11 W 365/15 (NJW 2015, 1765), sind mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar. - LG Bochum, 23.03.2026 - 15 O 41/25
Ein Versäumnisurteil, welches im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 …
Rn. 82 Schließlich sei auf die instruktiven Wertungen aus dem Beschluss des OLG München vom 26.03.2015, Az. 11 W 365/15 verwiesen, welcher sich dazu verhält, dass sich im Falle einer Beendigung des Berufungsverfahrens durch Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313 a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, nach Nr. 1222 Ziffer 2 KV zum GKG die Gebühr für die Gerichtskosten von einem Satz von 4, 0 auf einen solchen auf 2, 0 ermäßigt, wobei das OLG München auf die vorliegend in Rede stehende Parallelvorschrift für die erste Instanz, nämlich eben Nr. 1211 Ziffer 2 KV zum GKG ausdrücklich hinweist. - LG Bochum, 20.04.2026 - 15 O 10/26
Gebührenermäßigung; Rücknahme der Verteidigungsanzeige möglich; Versäumnisurteil; …
Ein Versäumnisurteil, welches im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 ZPO wegen Verzichts der allein anfechtungsberechtigten beklagten Partei auf Tatbestand, Entscheidungsgründe sowie Rechtsmittel - vorliegend also den Einspruch -, der entsprechend § 313a Abs. 3 ZPO bereits vor verkündungsersetzender Zustellung erklärt werden kann, erfährt nach hiesiger Auffassung eine Kostenprivilegierung nach Nr. 1211 Ziffer 2, Fall 3 KV zum GKG, weil es (bereits) gemäß § 313a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 ZPO und nicht lediglich allein nach § 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ergeht (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 23.03.2026, Az. I-15 O 41/25 im Verfahren über die Erinnerung gegen den Kostenansatz, nicht rechtskräftig; OLG München, Beschluss vom 26.03.2015, Az. 11 W 365/15; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2025, Az. I-25 W 124/25).
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