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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13734
BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO
    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen; Verdacht der Befangenheit bei Benutzung eines Mobiltelefons in der Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Richter, der während der Verhandlung (wiederholt) mit seinem Handy simmst, ist befangen

  • IWW

    § 24 Abs. 1, 2, § 338 Nr. 3 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • JurPC

    "Simsende" Richterin

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes vom Standpunkt des Angeklagten ; Private Nutzung des Mobiltelefons durch die beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • RA Kotz

    Beisitzende Richterin schreibt SMS während der Verhandlung - Befangenheit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Beurteilung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes vom Standpunkt des Angeklagten; Private Nutzung des Mobiltelefons durch die beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • internet-law.de (Auszüge)

    Private Nutzung des Mobiltelefons in der Verhandlung begründet Besorgnis der Befangenheit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    SMS aus der Hauptverhandlung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Richter dürfen nicht simsen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Handyverbot für Richter im Prozess

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gedanklich abwesende Richter - SMS in der Hauptverhandlung begründen Befangenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Richterin und ihr Mobiltelefon - in der Hauptverhandlung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Richter dürfen während Strafverhandlung kein Handy für private Zwecke nutzen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.06.2015)

    Handys stören Urteilsvermögen von Richtern

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.06.2015)

    Richter im Prozess haben Handyverbot

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Handyverbot für das Gericht - Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Handy-Richterin - per SMS in die Befangenheit

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    SMS in Hauptverhandlung: Unaufmerksame Richterin darf abgelehnt werden

  • weka.de (Kurzinformation)

    Die private SMS einer Richterin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung des Mobiltelefons durch einen Richter rechtfertigt Ablehnung wegen Befangenheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privat-SMS von Richterin während eines Strafprozesses führt zu Neuverhandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Nutzung des Handys durch Richterin während Zeugenvernehmung begründet Besorgnis der Befangenheit - Mangelndes Interesse an Beweisaufnahme lässt Festlegung auf bestimmtes Ergebnis befürchten

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Handynutzung auf der Richterbank - Mal kurz ausgeklinkt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verschickens von SMS

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Warum eine "simsende" Richterin nicht allein deshalb befangen ist

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Strafprozessrecht: Benutzung eines Handys/Smartphones während der Hauptverhandlung durch Richter(in)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2986
  • NStZ 2016, 58
  • StV 2016, 270
  • MMR 2015, 841
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 24 Rn. 6 und 8 mwN).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Inbegriff der Verhandlung; Beweiswürdigung; Anlagen zum Protokoll

    Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14
    Da es sich auch nicht um ein unbedachtes Verhalten der abgelehnten Richterin handelt, das durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98, BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1), durfte das Ablehnungsgesuch nach alledem nicht zurückgewiesen werden.
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen; …

    Misstrauen im Hinblick auf die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; Senat, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986, jeweils mwN).
  • LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

    Auch aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten gab die Nutzung des Mobiltelefons durch den abgelehnten Schöffen während laufender Hauptverhandlung begründeten Anlass zu der Befürchtung, der Schöffe habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallenden Beweisaufnahme auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt (vgl. BGH Urt. v. 17.06.2015 -2 StR 228/14) hat.
  • BGH, 09.12.2025 - 6 StR 331/25

    Anordnung einer Bündelung der Nebenklagevertretung durch den Vorsitzenden; …

    Rn. 17 aa) Misstrauen im Hinblick auf die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (…vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986, jeweils mwN; Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373).
  • OLG München, 18.03.2025 - 9 St 7/23

    Besorgnis der Befangenheit, Dienstliche Stellungnahme, Ablehnungsgesuch, …

    Die Besorgnis der Befangenheit kann auch darin begründet liegen, dass ein Richter sich in der Hauptverhandlung mit privaten oder sonst verfahrensfremden Dingen befasst und damit mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallenden Beweisaufnahme (§ 261 StPO) auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt erscheint (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986).

    Rn. 27 (5) Auch die von RiOLG… in seiner Stellungnahme vom 13.03.2025 vorgebrachte Entschuldigung ist vorliegend nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen, denn sie bezieht sich nicht auf ein im Sinne des erweckten Anscheins unbedachtes Fehlverhalten (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2015, a.a.O.), sondern auf die durch den Vorfall verursachten Irritationen und Umstände.

  • AG Calw, 12.03.2025 - 3 Ls 51 Js 21072/24

    Besorgnis der Befangenheit, Ablehnung, Beschäftigung mit verfahrensfremden …

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 24 Rn. 6 und 8 mwN; BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14 -, Rn. 7, juris).

    Zwar vermag die private Nutzung eines Handy die Besorgnis der Befangenheit begründen, da damit in der Tat zum Ausdruck kommen kann, dass sich der entscheidende Richter nicht dem Kernbereich seiner richterlichen Tätigkeit widmet, weil er sich bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt hat (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14 -, Rn. 7, juris).

  • AG Bielefeld, 05.12.2017 - 39 Ds 824/17
    Dies hat der BGH etwa für die private Handy-Nutzung während der Sitzung bejaht (vgl. BGH 2 StR 228/14).
  • LG Aurich, 03.07.2026 - 13 KLs 3/26

    Erklärungen des Verteidigers, Zeitpunkt der Erklärung

    § 238 Abs. 1 StPO (BGH, NStZ-RR 2004, 208; NJW 2014, 2372; NJW 2015, 2986 jew. mwN ;… Beck OK, StPO, 59. Aufl., 2026, § 24 Rn 35 f.).
  • AG Bielefeld, 05.12.2017 - 39 Ds 6 Js 42/17

    Kinderbeaufsichtigung, Beratungszimmer, Besorgnis der Befangenheit

    Dies hat der BGH etwa für die private Handy-Nutzung während der Sitzung bejaht (vgl. BGH 2 StR 228/14).
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