Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen behördlichen Bußgeldbescheid wegen Verfristung
Verfahrensgang
- AG München, 09.06.2014 - 1111 OWi 983/14
- AG München, 09.07.2014 - 1111 OWi 983/14
- VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3085
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Sie vermag als solche auch keine Rechtswirkungen zu erzeugen und ist allenfalls als schlichte Erklärung des Betroffenen zu werten (BGH vom 21.12.1972 BGHSt 25, 89/92). - BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06
Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher …
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Das Verfahren nach § 62 OWiG führt zur vollständigen Überprüfung der angefochtenen Maßnahme - hier der Verwerfung des Einspruchs wegen Verfristung - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG vom 25.01.2008 - 2 BvR 325/06 - juris Rn. 31). - BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem …
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Denn der Eid und die eidesstattliche Versicherung sind mit seiner Stellung im Verfahren nicht vereinbar (vgl. BGH vom 13.9.2005 NStZ 2006, 54/55; vom 5.8.2010 NStZ-RR 2010, 378 zu § 45 StPO).
- BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Denn der Eid und die eidesstattliche Versicherung sind mit seiner Stellung im Verfahren nicht vereinbar (vgl. BGH vom 13.9.2005 NStZ 2006, 54/55; vom 5.8.2010 NStZ-RR 2010, 378 zu § 45 StPO). - VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rn. 21 1. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17). - VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige …
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rn. 21 1. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17). - VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann aber verletzt sein, wenn einem entscheidungserheblichen Beweisantrag nicht gefolgt wird und die Nichterhebung des Beweises auf einer Auslegung und Handhabung des Verfahrensrechts beruht, die unter Berücksichtigung des Art. 91 Abs. 1 BV unvertretbar ist (VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67). - VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23 f.; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1237). - VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rn. 21 1. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17). - VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23 f.; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1237). - VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
- VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der …
- VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
- VerfGH Bayern, 01.03.2012 - 33-VI-11
Wegen fehlender Substantiierung und wegen Verfristung unzulässige …
- VerfGH Bayern, 25.10.2011 - 44-VI-10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur …
- OLG Hamm, 11.09.1973 - 5 Ss 901/73
- VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde
Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 27; vom 30.6.2015 NJW 2015, 3085 Rn. 22).
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