Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Beginn der Berufungsfrist mit Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Berufungsfrist mit Zustellung der beglaubigten Abschrift des Urteils; Ordnungsmäßige Amtszustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils; Zulässigkeit der Zustellung durch Telefax an Rechtsanwälte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 19.08.2015 - 13 C 118/15
- AG Solingen, 21.08.2015 - 13 C 118/15
- LG Wuppertal, 20.11.2015 - 8 S 80/15
- LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2127
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09
Voraussetzung des Berufungsfristbeginns
Auszug aus LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15
Rn. 12 Voraussetzung des Beginns der Frist ist gem. § 517 2. Halbsatz ZPO eine ordnungsmäßige Amtszustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, die sich nach § 317 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 166 ff. ZPO richtet (BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 132/09, Rn. 6;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 517 ZPO, Rn. 7;… MüKoZPO/Rimmelspacher ZPO § 517 Rn. 4-14, beck-online).Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 132/09 noch entschieden hatte, dass § 317 Abs. 1 ZPO a. F. die Zustellung einer Ausfertigung des Urteils vorsehe.
Die Angabe des Namens des erkennenden Richters in Maschinenschrift ohne Klammern reicht insoweit aus (BGH, Beschluss vom 09. Juni 2010 - XII ZB 132/09, Rn. 17).
Rn. 17 Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der Kommentarliteratur unter Verweis auf den auch von ihr zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2010 (XII ZB 132/09) die Ansicht vertreten wird, für den Beginn der Berufungsfrist sei die Zustellung einer Ausfertigung des vollständigen Urteils notwendig.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 6 A 1891/16
Übermittlung einer beglaubigten Abschrift eines Urteils durch Computerfax gegen …
Rn. 17 Vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - XI ZB 13/13 -, a. a. O., Rn. 13; LG Wuppertal, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 8 S 80/15 -, NJW 2016, 2127 = juris, Rn. 11; Schultzky, in: Zöller, a. a. O., § 174 Rn. 10.
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