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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40647
LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15 (https://dejure.org/2015,40647)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.12.2015 - 8 S 80/15 (https://dejure.org/2015,40647)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 8 S 80/15 (https://dejure.org/2015,40647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Beginn der Berufungsfrist mit Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Berufungsfrist mit Zustellung der beglaubigten Abschrift des Urteils; Ordnungsmäßige Amtszustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils; Zulässigkeit der Zustellung durch Telefax an Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2127
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.12.2015 - 8 S 80/15
    Rn. 12 Voraussetzung des Beginns der Frist ist gem. § 517 2. Halbsatz ZPO eine ordnungsmäßige Amtszustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, die sich nach § 317 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 166 ff. ZPO richtet (BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 132/09, Rn. 6;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 517 ZPO, Rn. 7;… MüKoZPO/Rimmelspacher ZPO § 517 Rn. 4-14, beck-online).

    Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 132/09 noch entschieden hatte, dass § 317 Abs. 1 ZPO a. F. die Zustellung einer Ausfertigung des Urteils vorsehe.

    Die Angabe des Namens des erkennenden Richters in Maschinenschrift ohne Klammern reicht insoweit aus (BGH, Beschluss vom 09. Juni 2010 - XII ZB 132/09, Rn. 17).

    Rn. 17 Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der Kommentarliteratur unter Verweis auf den auch von ihr zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2010 (XII ZB 132/09) die Ansicht vertreten wird, für den Beginn der Berufungsfrist sei die Zustellung einer Ausfertigung des vollständigen Urteils notwendig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 6 A 1891/16

    Übermittlung einer beglaubigten Abschrift eines Urteils durch Computerfax gegen …

    Rn. 17 Vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - XI ZB 13/13 -, a. a. O., Rn. 13; LG Wuppertal, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 8 S 80/15 -, NJW 2016, 2127 = juris, Rn. 11; Schultzky, in: Zöller, a. a. O., § 174 Rn. 10.
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